ZUSATZBESTIMMUNGEN DES TENNISVERBANDES PFALZ E.V.
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- Angela Waldfogel
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1 ZUSATZBESTIMMUNGEN DES TENNISVERBANDES PFALZ E.V. ZU DEN AKTIVEN-MANNSCHAFTSWETTKÄMPFEN 2017 Stand: November 2016 Gemäß 1, Nr. 3 der Wettspielordnung (WSpO) des TV Rheinland-Pfalz - Fassung werden folgende Zusatzbestimmungen (ZB) des TV Pfalz erlassen (Neuerungen sind fett markiert): WETTSPIELORDUNG 1 Geltungsbereich zu Punkt 3: Bei allen Mannschaftswettbewerben müssen die ZB befolgt werden. 4 Teilnahmeberechtigung zu Punkt 4: Ausgenommen hiervon gilt für den Tennisverband Pfalz, dass Spieler für folgende Wettbewerbe auch in anderen rheinland-pfälzischen Tennisvereinen spielen dürfen: Medenrunde Mixedrunde An der zusätzlich angebotenen Mixedrunde des Tennisverbandes Pfalz dürfen auch Spieler/Spielerinnen teilnehmen, die für andere rheinland-pfälzische Tennisvereine Medenrunde gespielt haben. Spielt der Spieler/die Spielerin in einem anderen Landesverband die Medenrunde, so entscheidet dieser über dessen/deren Spielberechtigung in der Mixedrunde des Tennisverbandes Pfalz. Die Spielberechtigung muss der Geschäftsstelle des Tennisverbandes Pfalz bis zum Meldeschluss der namentlichen Mannschaftsmeldung vorliegen. zu Punkt 5: Spielberechtigung von Spielerinnen/Spielern in zwei Altersklassen unterliegt folgenden Regelungen und bezieht sich nicht auf den Jugendbereich.
2 1. Das Spielen in zwei Altersklassen ist nur bei einem Verein möglich ( 4.4 WSpO). Da eine Spielgemeinschaft (SG) wie ein eigener Verein behandelt wird, kann nicht in einer zweiten SG bzw. einem zweiten Verein gemeldet werden. Ein Spieler kann nur im eigenen Verein in einer zweiten Altersklasse gemeldet werden. 2. Die Wettbewerbe der Herren 65 und 70 Doppel sowie der Damen Doppel 55 und 60 sind davon ausgenommen. Somit können Spieler sowohl in den jeweiligen Einzelkonkurrenzen als auch in den Doppelwettbewerben innerhalb eines Vereins gemeldet und eingesetzt werden (zu beachten gilt hierbei der 13.7 WSpO). 6 Konkurrenzen und Spieltermine Über die Klassen- und Gruppenaufteilung sowie die Anzahl der Mannschaften pro Gruppe entscheidet der Sportwart zusammen mit seinen Spielleitern. Die Pfalzligen, sowie alle Klasse der Aktiven Damen und Herren bestehen in der Regel aus acht Mannschaften, alle anderen Klassen in der Regel aus sieben Mannschaften. Ab der Spielklasse der Pfalzliga und darunter gelten für die Saison 2017 ( ) folgende Spieltage und Spieltermine: Konkurrenz Spieltag Spielbeginn Damen/Damen 30, Herren, Herren 30 Sonn- und Feiertags 10:00 Uhr Damen 40/50, Herren 40/50/55 Samstags und Feiertags 13:30 Uhr (10:00 Uhr an Feiertagen) Herren 65 Damen 55 Herren 60 Mittwochs 10:00 Uhr 13:30 Uhr 15:00 Uhr Herren 70 Montags 10:00 Uhr Herren 65/70 Doppel Damen 55/60 Doppel Donnerstags 10:00 Uhr 14:00 Uhr
3 Aufstiegs- und Abstiegsregelung: In allen Erwachsenenkonkurrenzen steigen im Spieljahr 2017 die Gruppensieger der Pfalzligen direkt in die Verbandsliga auf. Ab der A-Klasse abwärts steigen die Gruppensieger jeder Klasse in die jeweils höhere Spielklasse auf. Die Gruppenletzten und - vorletzten, mit Ausnahme der jeweils untersten Spielklassen, steigen in die nächst niedere Spielklasse ab. Ausgenommen hiervon sind Mannschaften der höchsten Bezirksklasse, die trotz eines positiven Punkteverhältnisses absteigen. Hier erfolgt auf Antrag der betroffenen Mannschaft eine individuelle Prüfung und etwaige Anpassung der Gruppengröße für die neue Saison. Steigt aus der Verbandsliga ( 8 WSpO) keine Mannschaft ab, oder werden durch Abmeldungen Plätze frei, werden diese in folgender Reihenfolge durch Nachrücker besetzt: 1. Mannschaften, die die bisherige Altersklasse aufgeben (WSpO 9.4) und geschlossen in die nächsthöhere AK wechseln, sowie Mannschaften deren Antrag gem. WSpO 9.3 genehmigt wurde. 2. Die punktbesten Zweitplatzierten der nächst unteren Spielklassen bekommen den nachträglichen Aufstieg angeboten. 3. Absteiger können in der bisherigen Spielklasse verbleiben. Steigt aus der Verbandsliga ( 8 WSpO) mehr als eine Mannschaft ab, steigen aus der Pfalzliga und den nachfolgenden Spielklassen zusätzlich die punktschwächsten Mannschaften ab. Wichtig: Das Aufstiegsrecht in die Verbandsliga bei den Herren 60 hat weiterhin der Meister der Herren 60 Pfalzliga des 4er-Wettbewerbs. Verzichtet ein Gruppenerster auf den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse, so steht dieser automatisch als Absteiger in die nächst untere Klasse fest. 9 An- und Abmeldungen von Mannschaften Grundregel zu 4er - Mannschaften: Folgende Regelungen gilt es bei den 4er Mannschaften zu beachten: Innerhalb einer Altersklasse dürfen auch zwei oder mehr 4er Mannschaften gemeldet werden. Die 4er Mannschaft kann letztlich nur die letzte Mannschaft innerhalb einer Altersklasse bilden - d.h. bei zwei oder mehr Mannschaften in einer Altersklasse
4 muss die erste Mannschaft grundsätzlich die 6er-Mannschaft sein. Bei einem Wechsel von 4er auf 6er Mannschaft u.u. kann mit der Mannschaftsmeldung ein Antrag auf entsprechende Einstufung in der neuen Konkurrenz gestellt werden. Dieser Antrag wird vom zuständigen Spielleiter in Verbindung mit dem Sportwart überprüft und entsprechend der Entscheidung behandelt. zu Punkt 3: Im Rahmen eines Altersklassenwechsels kann auf Antrag eine Erwachsenenmannschaft ohne Abmeldung der bisherigen Altersklasse von der spielleitenden Stelle abweichend von 9 Nr. 2 WSpO bis maximal zur höchsten Spielklasse des jeweiligen Bezirksverbandes unter bestimmten Bedingungen, die der jeweilige Bezirksverband festlegt, auch oberhalb der untersten Klasse eingestuft werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Es dürfen durch diese Hochstufung keine Nachteile für andere Mannschaften entstehen. b) Altersklassenwechsel von mindestens 4 Spielern (bei 6er Mannschaften) und 3 Spielern (bei 4er Mannschaften). c) die nach 9 Nr. 3 b) benannten Spieler müssen bereits im zurückliegenden Jahr für den antragstellenden Verein an den Mannschaftsmeisterschaften teilgenommen haben. d) die nach 9 Nr. 3 b) benannten Spieler dürfen in der älteren Altersklasse bislang noch kein Mannschaftsmeisterschaftsspiel bestritten haben. e) die LK Zuordnung der nach 9 Nr. 3 b) benannten Spieler muss mindestens der Durchschnitts-LK der gewünschten Klasse entsprechen. f) ein freier Platz in der adäquaten Klasse muss vorhanden sein. Die Aufstockung der vorgegebenen Klassengröße hinsichtlich der Anzahl der Mannschaften in der entsprechenden Konkurrenz ist unzulässig. g) die nach 9 Nr. 3 b) benannten Spieler dürfen im laufenden Spieljahr nicht für zwei Altersklassen gemeldet werden. Die Regelung greift auch ein, wenn bereits eine Mannschaft in der gewünschten Altersklasse im zurückliegenden Spieljahr gemeldet war. Ein Anspruch auf eine solche Eingruppierung besteht nicht. Ein Antragsvordruck ist bei der zuständigen Geschäftsstelle anzufordern und bis zum einzureichen. 10 Verlegung von Spielterminen zu Punkt 2: Bei witterungsbedingten Spielverlegungen haben Spiele der Erwachsenenmannschaften Vorrang vor Jugendspielen, da die Spiele der Jugendmannschaften bis 16. September ausgetragen werden können. Die Termine der Pfalzmeisterschaften (Pfingsten) sowie der Rheinland-Pfalz- und der Jugendpfalzmeisterschaften sind von Nachholspielen freizuhalten, sofern sich nicht beide Mannschaften auf diesen Termin einigen. Bitte beachten Sie hier besonders den 10 der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz
5 11 Pflichten des gastgebenden Vereins zu Punkt 1. 1: Für Spielklassen ab Pfalzliga und darunter müssen bei allen Wettbewerben zum angesetzten Spielbeginn zwei Wettspielplätze pro Mannschaft zur Verfügung stehen, höhere Gewalt und wetterbedingte Problematiken sind hiervon ausgenommen. Stehen bis 30 Minuten nach dem angesetztem Spielbeginn keine zwei Wettspielplätze zur Verfügung, so hat der Heimverein das Spiel mit 0:21 Matchpunkten (0:14 Matchpunkten bei 4er Mannschaften) verloren. Jugendspiele dürfen ihre laufenden Spiele zu Ende führen (siehe hierzu 12,2.1). Bitte beachten Sie des Weiteren den 12 der WSpO Spielleitung durch den Oberschiedsrichter. 13 Mannschaftsaufstellung zu Punkt 1: Die Konkurrenz der Herren 60 wird zusätzlich auch als 6er-Konkurrenz angeboten. Damit besteht der genannte Wettbewerb aus 6 Einzelspielern und 3 Doppelpaaren. zu Punkt 2: Tennisspieler/innen ab Damen 30 und Herren 40, die seit mindestens 5 Jahren in der PAMINA-Region wohnhaft gemeldet und seit mindestens 3 Jahren in einem Tennisverein der PAMINA-Region sind, können in der Mannschaftsmeldung wie Deutsche gemeldet werden und dort spielen. Dies gilt allerdings nur für Mannschaften, die im Tennisverband Pfalz spielen. Nach der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz, gilt für die Mannschaften der Verbandsliga und höher die bestehende Ausländerregelung nach 13 Punkt 2 der WSpO. 18 Spielabbruch und Fortsetzung der Spiele zu Punkt 1: Die Mannschaften müssen versuchen, die Begegnung so schnell wie möglich fortzusetzen oder nachzuholen. Wenn es möglich ist, kann auf der Anlage der Gastmannschaft gespielt werden.
6 22 Protest zu Punkt 2: Proteste sind jeweils unmittelbar an den zuständigen Spielleiter (ZSB zu 3 WSpO) schriftlich zu richten (zu beachten ist der 22 Punkt 3 bis 5). Dieser übersendet nach Anhörung des Gegners, nach Wertung des Spielberichts bzw. nach Klärung des Sachverhaltes, den Vorgang an den Sportwart des TV Pfalz, welcher nach 22 Nr. 2 WSpO in 1. Instanz entscheidet. Tennisverband Pfalz, November 2016 Klaus Müller (Präsidiumsmitglied für Regelkunde und Schiedsrichterwesen) Rainer Schwenk (Sportwart)
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