Stadt Buchholz i.d.n. Der Bürgermeister

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1 Stadt Buchholz i.d.n. Der Bürgermeister DS 11-16/0667 Datum: Drucksache zur Information Status: Federführung: AZ: Verfasser/Bearbeiter: öffentlich FB 20 - Fachdienst Schule, Kultur u. Sport /CK/sp Frau Krohn Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum Bisher hatten die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß 26 (2) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne (SEP) aufzustellen, die mindestens alle sieben Jahre fortzuschreiben waren. Mit Wirkung vom wurde 26 im NSchG gestrichen und mit Ablauf des trat die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung außer Kraft. Auch ohne die gesetzliche Verpflichtung erstellt die Stadt Buchholz i.d.n. zur Prognostizierung des Raumbedarfes der Grundschulen und der Oberschule seit vielen Jahren einen SEP, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Die hier ermittelten Daten unterstützen Rat und Verwaltung bei der Entscheidungsfindung u.a. über Schulerweiterungen und Sanierungen, da nach 106 (1) NSchG die Schulträger verpflichtet sind, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. 1. Umsetzung/Ergebnisse der letzten Fortschreibung Die prognostizierten Schülerzahlen der letzten Schulentwicklungsplanung zeigten an den einzelnen Schulen kein Handlungsbedarf auf. Außerschulische Betreuung Auf Grund der Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Betreuungsangeboten für Schulkinder in der Stadt Buchholz i.d.n. kann an allen Buchholzer Grundschulen die außerschulische Betreuung angeboten werden. Die Stadt Buchholz i.d.n. bezuschusst die Personal- und Sachkosten bis zu 75% an die Betreuungsvereine. Insgesamt nehmen im Schuljahr 2014/ SchülerInnen der Grundschüler an Betreuungsangeboten teil. Zusätzlich ist eine Ferienbetreuung an allen Ferien- und Brückentagen gewährleistet. An den Schulstandorten Waldschule und Wiesenschule gibt es bereits seit mehreren Jahren Mensen. An der Mühlenschule und der GS Steinbeck wurden in diesem Jahr jeweils eine neue Mensa eingeweiht. Für die Schulkinder der Heideschule ist die Mitnutzung der neu erstellten Mensa der IGS ab den Herbstferien 2014 vorgesehen. Am Schulstandort Sprötze wird ein nicht benötigter Allgemeiner Unterrichtsraum als Speiseraum genutzt. Inklusion Als Schulträger hat die Stadt Buchholz i.d.n. ab dem Schuljahr 2013/14 inklusive Grundschulen aufsteigend mit dem ersten Schuljahrgang vorzuhalten. Bis zum sind alle Grundschulen verpflichtend inklusiv zu führen. Nach dem NSchG haben die Schulträger hierfür die Schulanlagen mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten. Vorlage DS 11-16/0667 der Stadt Buchholz i.d.n. Ausdruck vom: Seite: 1/5

2 Für die vorausschauende Planung ist vereinbart, dass die Schulleitungen jeweils 15 Monate vor der Einschulung eines/r Schülers/in mit Förderbedarf (im Wege der Schulanmeldung) dies der Stadt Buchholz i.d.n. mitteilen, um ggf. notwendige Maßnahmen vorzubereiten. Diese Maßnahmen können so den individuellen Erfordernissen des/r Förderschülers/in angepasst werden. 2. Fortschreibung zum Vorbemerkung Die Daten zur Fortschreibung sind auf Grund statistischer Berechnungsmethoden ermittelt worden. Die Ergebnisse mehrerer Jahre im Voraus sind mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Die tatsächliche demografische Entwicklung bleibt zu beobachten. Mit dem neuen Runderlass des Nds. Kultusministeriums vom sind für die Bildung von Klassen nunmehr folgende Schülerhöchstzahlen anzuwenden: - Grundschule 26 SchülerInnen - Schulkindergarten (SKG) an Grundschulen 20 SchülerInnen - Oberschule 28 SchülerInnen - Hauptschule 26 SchülerInnen Unter Berücksichtigung der vorhandenen Klassenräume der einzelnen Schulen kann ggf. bis zum vom Schulträger oder von der Schule die Anzahl der Klassen auf der bisherigen Berechnungsgrundlage gestaltet werden. In diesem Schulentwicklungsplan wurden die oben aufgeführten neuen Schülerhöchstgrenzen als Steuerungsgröße berücksichtigt. Weiterhin wurde der vorgeschriebene Klassenteiler um einen Schüler reduziert, um bei der Bedarfsberechnung die vorgeschriebene Doppelzählung von Inklusionskindern in einem Durchschnittswert einfließen zu lassen. Grundschule Sprötze-Trelde; Einzugsbereich Trelde: Im Schuljahr 2014/15 werden an der Außenstelle Trelde 4 Klassen beschult. Auf Grund der Lehrerstundenzuweisung durch die Landesschulbehörde werden der dritte und der vierte Schuljahrgang in einer Kombiklasse unterrichtet. In Klassenstufe 2 sind zwei Klassen eingerichtet. In den zwei kommenden Schuljahren wird zunächst mit einem Bedarf von fünf AUR gerechnet, der in den Folgejahren sinkt. Im Schuleinzugsbereich der Außenstelle Trelde ist das Neubaugebiet Dieckwischweg geplant. Die Realisierung wird wahrscheinlich wie folgt verlaufen und wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt: Schuljahr 2015/16 30 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 1 Schüler Hinweis: Bei der Planung von Neubaugebieten wird von einer Belegungsdichte von 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit (WE) ausgegangen. Während in der Regel ca. 1 % der Gesamtbevölkerung ein Schülerjahrgang ausmacht, geht man in Neubaugebieten von einem Durchschnitt von 1,5 % pro Schuljahrgang aus. (Institut für Schulentwicklungsforschung; Ratgeber Schulentwicklungsplanung 2003) Vorlage DS 11-16/0667 der Stadt Buchholz i.d.n. Ausdruck vom: Seite: 2/5

3 Die tatsächlichen Schülerzahlen liegen insbesondere durch die Nähe zur Waldorfschule regelmäßig weit unter den ausgewiesenen Geburtszahlen. Die vergangenen Jahre weisen hier eine durchschnittliche Reduzierung von 45 % aus. Dies wird in der Aufstellung -Außenstelle Trelde- berücksichtigt. Zum Schuleinzugsbereich der Außenstelle Trelde gehören neben Trelde auch Gebiete aus Tostedt und Hollenstedt. Die drei Bürgermeister dieser Gemeinden kamen in 2012 überein, dass auch langfristig die SchülerInnen aus Tostedt und Hollenstedt die Trelder Schule besuchen. Anlage 1 Fazit: Kein Handlungsbedarf. Finanzielle Auswirkungen: Keine Grundschule Sprötze-Trelde; Einzugsbereich Sprötze: Der Standort Sprötze ist eine Grundschule, die auf Grund der geringen Schülerzahl zurzeit 1,5-zügig geführt wird. In den Folgejahren sinkt der Bedarf an Allgemeinen Unterrichtsräumen trotz Einberechnung des geplanten Wohngebietes Kirchhofstraße. Im Schuleinzugsbereich der Sprötze ist das o.g. Wohngebiet geplant. Die Realisierung wird zunächst in folgenden Abschnitten verlaufen und wurde ebenfalls berücksichtigt: Schuljahr 2016/17 25 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 0,9 Schüler Schuljahr 2017/18 25 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 0,9 Schüler Anlage 2 Fazit: Zzt. noch kein Handlungsbedarf. Finanzielle Auswirkungen: Keine Grundschule Steinbeck: Die Grundschule Steinbeck wurde bisher zweizügig geführt. Durch die Fertigstellungen der Wohngebäude im Neubaugebiet Kattenberg Nord und Fasanenstieg mussten zu diesem Schuljahr erstmalig drei Klassen in der ersten Klassenstufe eingerichtet werden. Der GS Steinbeck stehen neben den acht Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) zwei Fachräume zur Verfügung. Zur Deckung des Bedarfes an AUR wird in diesem Schuljahr der Fachraum Musik als Unterrichtsraum genutzt. Die Schulentwicklungsplanung zeigt auf, dass der Bedarf an AUR durch weitere Schülerzuwächse steigt. Anlage 3 Fazit: Vorerst wird ein Mehrbedarf von zwei AUR prognostiziert. Der Mehrbedarf soll ab dem Schuljahr 2015/16 durch das Aufstellen von zwei Klassenraumcontainern gedeckt werden. Der tatsächliche Schülerzuwachs bleibt zeitnah zu beobachten. Vorlage DS 11-16/0667 der Stadt Buchholz i.d.n. Ausdruck vom: Seite: 3/5

4 Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden zurzeit ermittelt und rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2015 angemeldet. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache. Grundschule Heideschule: Die Heideschule ist mit diesem Schuljahr erstmalig eine reine Grundschule, da der Hauptschulzweig nunmehr mit Verlassen der neunten Klassen nicht mehr weitergeführt wird. Im Grundschulbereich können die Eltern bei der Einschulung zwischen der Eingangsstufe (hier werden der erste und zweite Jahrgang zusammen geführt danach separater Unterricht in Stufe 3 und 4) oder der altersgemischten Lerngruppe wählen (gemischte Jahrgänge 1-4). Der Grundschule ist derzeit noch eine Sprachheilklasse (SHK) sowie vier Kooperationsklassen (Kooperation mit der Schule für geistig Behinderte An Boerns Soll) angegliedert. Im Einzugsbereich der Heideschule soll das Bauungsgebiet Schaftrift realisiert werden. Dies soll zunächst in folgenden Abschnitten verlaufen und wurde berücksichtigt: Schuljahr 2015/16 30 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 1 Schüler Schuljahr 2016/17 30 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 1 Schüler Der Heideschule stehen neben den Fachunterrichtsräumen 26 AUR und 2 Räume für die Sprachheilklassen zur Verfügung. Die Heideschule hat in den Schuljahren 2014/15 bis 16/17 einen Klassenraumbedarf von 22 AUR. Wegen der beginnenden Sanierung ab November 2014 werden die überzähligen AUR als Ausweichräume genutzt, so dass hier keine Klassenraumcontainer während der Sanierungszeit bereitgestellt werden müssen. Die Schulentwicklungsplanung zeigt in den Folgejahren eine Reduzierung der Bedarfe auf. Die Verwendung der dann freien AUR ist dann zu beplanen. Anlage 4 Fazit: Kein Handlungsbedarf. Finanzielle Auswirkungen: Keine Grund- und Oberschule Waldschule: Die Waldschule ist seit dem eine Grund- und Oberschule. Die Oberschule wird aufsteigend aufgebaut, zeitgleich läuft die bisherige Hauptschule aus. Seit dem Schuljahr 2010/11 wird an der Waldschule im Grundschulbereich ein Montessorizweig geführt. Bedingt durch die gesunkene Teilungsgrenze im Grundschulbereich und der Doppelzählung von Inklusionskindern sowie dem Montessorizweig zeigt die Schulentwicklungsplanung hier im Schnitt eine 3,5-Zügigkeit auf. Hier besteht ein Bedarf von durchschnittlich 14 AUR. Im Oberschulbereich (5. bis 10. Schuljahrgang) wird von einer Zweizügigkeit ausgegangen, wodurch hier 12 AUR nötig sind. Bedingt durch die Verpflichtung aus den Lehrplänen, jede Klassenstufe in den Hauptfächern in A und B Kurse zu differenzieren sowie eine zweite Fremdsprache zu lehren, entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf neben den AUR, der mit den vorhandenen Räumlichkeiten nicht zu decken ist. Vorlage DS 11-16/0667 der Stadt Buchholz i.d.n. Ausdruck vom: Seite: 4/5

5 Anlage 5 Fazit: Der Mehrbedarf zum Schuljahr 2015/16 wird kurzfristig durch das Aufstellen von zwei zusätzlichen Klassenraumcontainern gedeckt werden. Vier Klassenraumcontainer stehen bereits seit einigen Jahren auf dem Gelände der Waldschule, um den bisherigen Mehrbedarf abzudecken. Eine langfristige Lösung ist hier für den gesamten Mehrbedarf zu planen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden zurzeit ermittelt und rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2015 angemeldet. Ebenso sind in den Haushalt 2015 Planungsmittel einzustellen, um hier eine Gesamtlösung zu planen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache. Grundschule Wiesenschule: Die Wiesenschule ist eine dreizügige Grundschule mit einer zusätzlichen Klasse für den Schulkindergarten der Stadt Buchholz i.d.n. Lediglich in der vierten Jahrgangsstufe sind derzeit vier Klassen eingerichtet, läuft aber mit diesem Schuljahr aus. Der Schule stehen 13 AUR zur Verfügung. In den Folgejahren sinkt die Schülerzahl trotz der Einberechnung des Bebauungsgebietes Soltauer Straße- Autohaus Hillmer Die Realisierung wird zunächst in folgenden Abschnitten verlaufen: Schuljahr 2016/17 30 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 1 Schüler Schuljahr 2017/18 30 WE Schülerzuwachs pro Schuljahrgang ca. 1 Schüler Anlage 6 Fazit: Kein Handlungsbedarf. Finanzielle Auswirkungen: Keine Grundschule Mühlenschule: Die Mühlenschule ist eine 3-zügige Grundschule, der 12 AUR zur Verfügung stehen. Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert schon ab dem Schuljahr 2017/18 eine stetig sinkende Schülerzahl, so dass die Mühlenschule ab dem Schuljahr 2020/21 eine zweizügige Grundschule sein wird. In 2014 wurde an der Mühlenschule die neue Mensa und eine neue1,5 Feldsporthalle eingeweiht. Anlage 7 Fazit: Kein Handlungsbedarf. Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Schulentwicklungsplanung 2014 Vorlage DS 11-16/0667 der Stadt Buchholz i.d.n. Ausdruck vom: Seite: 5/5

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