Artenhandel in Europa

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1 WWF Deutschland & TRAFFIC Europe-Germany Rebstöcker Straße Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/ Durchwahl -183, -212, Fax: 069/ Info@wwf.de Hintergrundinformation Februar 2007 Artenhandel in Europa Fakten und CITES Die EU gehört weltweit zu den größten Märkten für Tier- und Pflanzenarten und ihren Produkten. Nach aktuellen Angaben importierten die 25 EU- Staaten zwischen 1996 und 2003 legal von allen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES gelisteten Arten: über 6,5 Millionen lebende Vögel (80 Prozent Anteil des Welthandels), fast 580 Tonnen Kaviar von Stören (46 Prozent), etwa 10 Millionen Reptilienhäute (36 Prozent, über lebende Säugetiere (25 Prozent), über 2 Millionen Wirbellose (22 Prozent), über 1,8 Millionen lebende Reptilien (18 Prozent), über 9 Millionen lebende Kakteen (14 Prozent), fast 21 Millionen lebende Orchideen ( ca. 11 Prozent), über lebende Amphibien (3 Prozent). Allen Mitgliedstaaten steht ein gemeinsamer Binnenmarkt zur Verfügung, in dem viele Handelsbeschränkungen weggefallen sind. Der internationale Artenhandel wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES reguliert, dem auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind. Zurzeit wird durch CITES der internationale Handel von mehr als wild lebenden Tier- und Pflanzenarten über ein System von Bescheinigungen und Genehmigungen geregelt. Die Umsetzung der CITES-Bestimmungen erfolgt EU-weit durch die Artenschutzverordnung VO (EG) 338/97 und die zugehörige Durchführungsverordnung. Diese beiden Verordnungen sind in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig. Allein die nötigen Vollzugsbestimmungen (Strafmaß bei Verstößen) müssen in den Landesgesetzen verankert werden. Die Artenschutzverordnung der EU ist zum Teil strenger gefasst als die CITES Bestimmungen. Beispiele für den europäischen Markt bei CITES-Arten Nach CITES Anhang I dürfen beispielsweise folgende Arten nicht international gehandelt werden: zahlreiche Papageien-, Schildkröten-, Schlangen- und Waranarten aus der Wildnis. Darunter fallen der Palmkakadu (Probosciger aterrimus), die Madagassische Strahlenschildkröte (Geochelone radiata) oder die Jamaika- Boa (Epicrates subflavus). Andere Arten dieser Tiergruppen wie Blaustirnamazone (Amazona aestiva), Steppenschildkröte (Testudo horsfildii), Königsschlangen (Boa constrictor) oder Smaragdwaran (Varanus prasinus) dürfen hingegen mit Genehmigungen der Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrländer gehandelt werden. Für einige Arten, die nach CITES kommerziell gehandelt werden dürfen (Anhang II, III), ist der kommerzielle Handel nach EU-Artenschutzverordnung generell verboten. Dies betrifft über 100 Tierarten und elf Pflanzenarten, die nach der EU- Artenschutzverordnung in den Anhang A (entspricht CITES Anhang I) herauf gestuft wurden. Im Trend des weltweiten Wildartenhandels liegen lebende Tier- und Pflanzenarten, vor allem Der WWF Deutschland ist eine der nationalen Organisationen des WWF World Wide Fund For Nature in Gland (Schweiz).

2 lebende Vögel, Reptilien, Zierfische, Orchideen, Kakteen sowie Produkte aus Tieren und Pflanzen wie beispielsweise Krokodil- und Schlangenleder. Wirtschaftlich am bedeutendsten ist der internationale Handel mit Hölzern, Heilpflanzen oder Fischarten. In diesen Bereichen werden jährlich mehrere Milliarden Euro umgesetzt. Haustier-Anträge auf CITES CoP 13 Blaukappen-Amazone (Amazona finschi) Auch für die Blaukappen-Amazone wurde auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz ein Antrag auf Aufnahme in den CITES-Anhang I angenommen. Eingereicht wurde er von Mexiko, an dessen Pazifik-Küste diese Art endemisch vorkommt. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Papageienart dort noch in der Mitte des letzten Jahrhunderts weit verbreitet war. Heute kommen Blaukappen-Amazonen nur noch in einem begrenzten Areal in Mexiko vor und sind aus etwa 29 Prozent ihres Verbreitungsgebietes von vor 20 Jahren verschwunden. Insgesamt gibt es nur noch etwa bis Individuen (IUCN 2003) dieser Art weltweit. Der zunehmende Handel mit Blaukappen-Amazonen seit Ende der 1970er und der Verlust an Lebensraum sind die Hauptursachen für ihren drastischen Bestandsrückgang wurde die Blaukappen-Amazone daraufhin in Anhang II von CITES aufgenommen. Außerdem verhängte Mexiko von 1983 bis 1999 ein Fangverbot für diese Art. Trotzdem wurden Genehmigungen für einen begrenzten Fang und Export mit der Art vergeben und auch der illegale Handel mit Jungtieren und ausgewachsenen Papageien florierte. Die Vögel wurden sowohl für den heimischen als auch für den internationalen Markt geschmuggelt. Von 1981 bis 2001 wurden über 4000 Blaukappen- Amazonen aus Mexiko ausgeführt, die meisten davon Wildfänge. Etwa 79 Prozent (über 3200 Individuen) davon wurden direkt in die USA und nach Europa exportiert. Da sich Blaukappen- Amazonen nur sehr langsam fortpflanzen und in Gefangenschaft nur sehr schwer nachzüchten lassen, konnte die internationale Nachfrage bisher nicht durch Nachzuchten befriedigt werden. Die Weltnaturschutzunion IUCN listet die Blaukappen-Amazone als gefährdete Art und prognostiziert weiterhin abnehmende Wildbestände. Da der internationale Handel offensichtlich zur Reduktion der Art beiträgt, haben auch der WWF und TRAFFIC den Antrag unterstützt, die Blaukappen-Amazone in den Anhang I von CITES aufzunehmen. Wichtig ist es aber dennoch, auch den Lebensraum der Art besser zu schützen sowie den illegalen Handel besonders in Mexiko einzudämmen. Rosenköpfchen (Agapornis roseicollis) Im Heimtierhandel sehr beliebte Vogelarten sind die Rosenköpfchen. Sie kommen aus Namibia, Angola und Südafrika. In der EU gehören die Unzertrennlichen (Familie Agapornidae) mit neun eingeführten Arten zu den begehrtesten Papageien. Allein von 1996 bis 2002 wurden mehr als Unzertrennliche in die EU importiert, mehr als 40 Prozent davon waren Rosenköpfchen. Mit etwa 50 Euro für einen dieser Vögel gehören sie zu den preisgünstigen CITES-gelisteten Papageien. Auf der 13. CITES- Vertragsstaatenkonferenz haben Namibia und die USA den Antrag gestellt, die Rosenköpfchen aus dem Anhang II zu streichen. Der Antrag wurde angenommen, damit unterliegt der Handel mit Rosenköpfchen keinen Reglementierungen mehr. Der WWF und TRAFFIC sehen in der Streichung der Art aus Anhang II jedoch einen Fehler: Zwar werden Rosenköpfchen jährlich zu Tausenden nachgezüchtet und die Entnahme wilder Tiere sowie der illegale Handel spielen nur eine unbedeutende Rolle. Einige Arten der Unzertrennlichen, wie beispielsweise das Rußköpchen (A. nigrigenis) und die Erdbeerköpfchen (A. lilianae), sind jedoch in ihrem Bestand bedroht und bedürfen des Schutzes durch Han- 2

3 delseinschränkungen und -kontrollen. Diese gefährdeten Unzertrennlichen sind in ihrem Erscheinungsbild dem der Rosenköpfchen sehr ähnlich und Verwechslungen sind leicht möglich. McCord s Schlangenhalsschildkröte (Chelodina mccordi) Reptilien werden in Europa als Haustiere immer beliebter. Für verschiedene Arten wurden auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz von CITES Anträge gestellt. So beispielsweise für die nur auf Timor (Indonesien) vorkommende McCord s Schlangenhalsschildkröte. Indonesien und die USA haben für diese Art einen Antrag auf Aufnahme in den Anhang II gestellt, der 2004 auch angenommen wurde. Somit darf die Schildkröte nur noch mit Genehmigung kontrolliert gehandelt werden. Nachforschungen ergaben, dass bereits in den 1970er Jahren monatlich hunderte, der damals noch nicht wissenschaftlich beschriebenen McCord s Schlangenhalsschildkröte vor allem wegen ihres Fleisches gefangen und zum Beispiel nach China exportiert wurden wurde die Art dann erstmals wissenschaftlich beschrieben. Seit bekannt wurde, dass die Mc- Cord s Schlangenhalsschildkröte äußerst selten ist, stieg die Nachfrage von Hobby- Reptilienhaltern stark an. Die einsetzende intensive Sammlung brachte die Schildkröte schon knapp fünf Jahre nach ihrer wissenschaftlichen Beschreibung an den Rand der Ausrottung wurde die Art von der IUCN als gefährdet eingestuft, vier Jahre später wurde ihr Bedrohungsgrad schon als vom Aussterben bedroht bewertet. Aber nicht nur in der Gefährdungskategorie ist die McCord s Schlangenhalsschildkröte in den letzten Jahren gestiegen, sondern auch in ihrem Wert: So kostete noch 1986 ein Exemplar in den Niederlanden etwa 175 Euro, in den späten 1990er Jahren war der Preis in westlichen Abnehmerländern schon auf rund Euro gestiegen. Die größte Nachfrage nach der Art besteht in Westeuropa, den USA und in Japan. Auch heute noch wird die McCord s Schlangenhalsschildkröte gefangen und geschmuggelt. Ziel der Aufnahme in den CITES Anhang II ist es, den Handel mit der Art besser zu kontrollieren und den illegalen Markt zu zerschlagen. Zierpflanzen auf CITES CoP 13 Auch verschiedene Pflanzenarten sind durch den Privatgebrauch in Europa gefährdet. Einige aktuelle CITES-Anträge betreffen den Handel mit Orchideenarten, die auch in Europa beliebt sind und zu Hunderttausenden vor allem aus Südostasien kommen. Sie werden als Topfpflanzen oder Schnittblumen genutzt. Thailand hat auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz beantragt, künstlich vermehrte Orchideen-Hybride von den bereits geltenden CITES-Bestimmungen auszunehmen. Der Antrag wurde, mit Beschränkung auf die vier Gattungen Cymbidium, Dendrobium, Phalaenopsis und Vanda angenommen. Gezüchtete Orchideen dieser Gattungen dürfen ohne Restriktionen gehandelt werden. In der Praxis bringt eine solche Änderung viele Vollzugsprobleme mit sich. Für Zollbeamte ist es schwer, Hybride als solche zu erkennen und von Wildpflanzen zu unterscheiden selbst Experten haben damit Schwierigkeiten. Der WWF und TRAFFIC sehen daher die Gefahr, dass durch die Ausnahme der Zuchtorchideen aus den CITES-Bestimmungen der illegale Handel mit Wildarten erleichtert wird. Konsumgüter auf CITES CoP 13 Dorn- und Heringshai (Squalus acanthias und Lamna nasus) Die EU tritt auch als Großabnehmer von geschützten Tier- und Pflanzenarten auf: So führen verbesserte Technologien und ständig größer 3

4 werdende Fischereiflotten zu einem immer stärkeren Druck auf die Fischbestände in den Weltmeeren. Zur CITES-Konferenz bereitete Deutschland Anträge vor zur Listung zweier stark überfischter Haiarten: Dorn- und Heringshai. Nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO ist die EU der weltweit größte Abnehmer für Dornhai. Im Jahr 2001 wurden von den EU-Mitgliedsstaaten mindestens 65 Prozent des weltweiten Dornhaifangs (fast Tonnen) konsumiert. In Deutschland gelangt die Art als Schillerlocke in den Handel. Auch der Heringshai ist durch langjährige, unregulierte Fischerei in vielen seiner Verbreitungsgebiete drastisch zurückgegangen. Bestandsschätzungen im Nordwestatlantik gehen von einem Rückgang auf etwa ein Viertel seiner ursprünglichen Populationsgröße aus. Da innerhalb der EU keine Mehrheit für die Anträge auf eine CITES- Listung der beiden Haiarten erzielt werden konnte, wurden sie auch nicht auf der COP 13 eingereicht. WWF und TRAFFIC fordern, dass dies 2007 auf der COP 14 nachgeholt wird. diese Etikettierung in allen EU-Mitgliederstaaten verbindlich vorgeschrieben. Der WWF und TRAFFIC unterstützen die Einführung dieser Kennzeichnungspflicht für Kaviar, hilft sie doch den Handel transparenter zu machen und Unsicherheiten beim Verbraucher zu beseitigen. Weitere Informationen: oder Fachbereich Biodiversität, Artenschutz und TRAFFIC beim WWF Deutschland, Tel.: 069/ oder -212 Diese und weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter: Hier können Sie sich auch in unseren kostenlosen WWF-News- Verteiler eintragen. Weitere Infos gibt es unter Stör (Familie Acipenseridae) Seit 1998 sind alle 27 Störarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geschützt. Zwei Arten werden im Anhang I gelistet, das heißt ihr Bestand ist so stark bedroht, dass jeglicher kommerzielle Handel verboten ist. Die restlichen Störarten und ihr Kaviar werden in Anhang II gelistet und dürfen damit nur noch kontrolliert gehandelt werden. Zwischen 1998 und 2004 importierten die EU-Mitgliedstaaten mit fast 600 Tonnen weltweit den meisten Kaviar. Spitzenabnehmer waren dabei Frankreich und Deutschland. Das Geschäft mit Kaviar, insbesondere der illegale Handel, stellt noch immer die größte Bedrohung für die Störbestände dar. Die Einführung eines Etikettierungssystems soll nun den Vollzugsbeamten und Konsumenten bei der Unterscheidung zwischen legal und illegal gehandeltem Kaviar helfen. Seit Juli 2006 ist 4

5 WWF Deutschland & TRAFFIC Europe-Germany Rebstöcker Straße Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/ Durchwahl -183, -212, Fax: 069/ Info@wwf.de Tabelle 1: CITES COP 13 relevante Anträge für den europäischen Markt An- trags- Nr. Antragsteller 11 Indonesien 12 Namibia und USA 13 Mexiko 23 Indonesien und USA 40 Thailand 41 Schweiz Schweiz (als Depositarstaat auf Bitte des CITES Pflanzen- Ausschusses) Kolumbien 44 Thailand 50 Indonesien deutscher (englischer) Name Gelbwangenkakadu (Yellow-crested Cockatoo) Rosenköpfchen (Rosy-faced Lovebird) Blaukappen-Amazone (Lilac-crowned Parrot) McCord s Schlangenhalsschildkröte (Roti Snake-necked Turtle) (Orchids) (Orchids) (Orchids: Phalaenopsis-Hybriden) eine Orchidee (Christmas orchid) Blaue Vanda [eine Orchidee] (Blue Vanda) Ramin, eine Baumgattung der Seidelbastgewächse (Ramin) wissenschaftlicher Name Cacatua sulphurea Agapornis roseicollis Amazona finschi Chelodina mccordi Orchidaceae Orchidaceae Phalaenopsis hybrids Cattleya trianaei Vanda coerulea Gonystylus spp. Antragsinhalt II in Anhang I Streichung von Anhang II II in Anhang I Aufnahme in Anhang II Anmerkung für Ausnahmen zur Listung von Orchideen-Hybriden Anmerkung für Ausnahmen zur Listung von Orchideen-Hybriden Änderung der Anmerkung zur Listung von Orchideen in Anhang II betreffend Phalaenopsis Hybriden I in Anhang II I in Anhang II Aufnahme in Anhang II mit Anmerkungen Entscheid auf der COP 13 (aber Reduktion des Antrags auf die Gattungen Cymbidium, Dendrobium, Phalaenopsis, Vanda) Zurückgezogen Der WWF Deutschland ist eine der nationalen Organisationen des WWF World Wide Fund For Nature in Gland (Schweiz).

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