Jugendhilfeplanung im Landkreis Straubing-Bogen

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1 Jugendhilfeplanung im Landkreis Straubing-Bogen Stand: 2010 Landratsamt Straubing-Bogen Amt für Jugend und Familie Jugendhilfeplanung Leutnerstr Straubing Tel: / Fax: / janker.sonja@landkreis-straubing-bogen.de

2 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen Vorwort und Inhalt Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Straubing- Bogen hat im Jahre 2006 durch den Kreistag eine Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung eingerichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppe war es, eine Jugendhilfeplanung für den Landkreis Straubing- Bogen zu den Teilbereichen Hilfen zur Erziehung (einschließlich Jugendgerichtshilfe), Kindertagesbetreuung, Kommunale Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu erstellen. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren neben den Vertretern /innen der dem Kreistag angehörenden Fraktionen, Bürgermeistersprecher, Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe und des Kreisjugendrings, sowie des Amtes für Jugend und Familie. Durch dieses breite Spektrum an Fachrichtungen und Meinungen ist es gelungen, alle Aspekte eingehend zu beleuchten. Es wurde eine Bestandserhebung der Einrichtungen und Dienste, die im Landkreis Straubing- Bogen in der Jugendhilfe tätig sind, durchgeführt. Bei dieser Bestandserhebung wurden sozialräumliche Aspekte berücksichtigt. Im Rahmen der Planung wurde auf Bedarfe hingewiesen und Entwicklungspotenziale ermittelt. Es erfolgten auch bereits Maßnahmeplanungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel. Für jeden Teilbereich wurden Empfehlungen formuliert. Vorgesehen ist es, die Jugendhilfeplanung fortzuschreiben und zu evaluieren. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung war es ein großes Anliegen ein Ergebnis zu präsentieren, das leicht lesbar und verständlich ist. Es soll eine Arbeitshilfe für alle Beteiligten, jedoch speziell für die Kommunen des Landkreises sein. Wir dürfen an dieser Stelle an Sie alle appellieren, sich die Zeit zu nehmen, die Sie betreffenden Bereiche durchzuarbeiten und die speziellen Empfehlungen in Ihre Arbeit mit einfließen zu lassen. Gerne können Sie uns auch entsprechende Hinweise für die Fortschreibung des Planes an die Hand geben. Ein Jugendhilfeplan kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn alle Stellen zusammen auch versuchen, die Ergebnisse der Planung umzusetzen. Herzlichen Dank an alle, die sich aktiv daran beteiligt haben. Straubing, im August 2010 Josef Laumer Stv. Landrat und Leiter der Arbeitsgruppe Alfred Reisinger Landrat des Landkreises Straubing-Bogen

3 I N H A L T Vorwort Datengrundlage aus dem Geschäftsbericht JUBB 2007 Teilplan I: Hilfen zur Erziehung Jugendgerichtshilfe Empfehlungen Seite: 23 1 Empfehlungen Seite: 30 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Empfehlungen Seite 21 und 29 Teilplan III: Kommunale Jugendarbeit Empfehlungen Seite 17 Teilplan IV: Jugendsozialarbeit Empfehlungen Seite 15 1 Die Seitenangaben beziehen sich auf den jeweiligen Einzelplan zum leichteren Auffinden der entsprechenden Empfehlungen.

4 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen Vorwort und Inhalt Mitglieder in der Arbeitgruppe Jugendhilfeplanung und ihre Vertreter: Stand: 2010 Fraktion / Behörde Mitglied Vertreter Landrat Alfred Reisinger Josef Laumer Kreistagsfraktion der CSU Barbara Unger Herbert Lichtinger Kreistagsfraktion der SPD Rosi Deser Maria Kulzer FW / FDP Franz Xaver Eckl Bernhard Krempl ÖDP / PU Martha Altweck- Glöbl Bernhard Suttner Bürgermeistersprecher Franz Schedlbauer Herr Wellenhofer Bürgermeistersprecher Wolfgang Frank Heinrich Stenzel Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Vertreter d. Kreisjugendrings KJR Vertreter des Amtes f. Jugend u. Familie Abteilung 3 Sachbearbeiter JHPL Norbert Scheidler (Caritas-Verband) Klaus Hoffmann (AWO) Richard Maier Klaus Grüll Gabriele Schmid- Kaiser Rolf Pielmeier Sonja Janker Ab Nov Rosemarie Runge (Kinderschutzbund) Michael König (Justland GmbH) Gisela Schmalhofer Gerlinde Gietl

5 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Geschäftsbericht für das Jugendamt Straubing-Bogen Landkreis Straubing-Bogen in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JUBB JUBB 2007 Seite 1 von 35

6 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Inhalt I. Vorwort II. Bevölkerung und Demographie III. Familien- und Sozialstrukturen IV. Begriffserläuterungen und Definitionen V. Datenquellen Seite 2 von 35

7 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Geschäftsbericht für das Jugendamt des Landkreises Straubing-Bogen I. Vorwort Der vorliegende Geschäftsbericht 2007 basiert nun zum zweiten Mal nach 2006 auf Daten aus der einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JUBB). Neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten enthält er detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die im Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Nähere Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten können detailliert im Kapitel V nachgelesen werden. Die Datenquellen wurden zum Teil angepasst, um aktuellere Daten verwenden zu können. So werden Aussagen zu Schulen und Bevölkerungsprognosen ab dem Bericht für das Jahr 2007 ebenfalls vom Bayerischen Landesamt für Statistik abgefragt, da diese immer aktuell abrufbar sind. Die Bevölkerungszahlen selbst werden wie bisher jährlich fortgeschrieben, um eine Kontinuität der Eckwerte nicht zu gefährden. Bezugsjahr für die Bevölkerung wird wie vereinbart weiterhin der des Vorvorjahres (somit der 1.1. des Vorjahres) bleiben, für den Bericht 2007 somit der Daten für die Haushalte, mit denen Aussagen über die Verteilung von Singles und Familien getroffen werden können, werden wie bisher von der Bertelsmannstiftung bezogen, da hier die prozentualen Veränderungen nicht so hoch ausfallen und die Daten daher auch mit Stand hinreichend aussagekräftig sind. Im Teil Jugendhilfe sind im Teil Gesamtübersicht erstmals Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt, die in den kommenden Jahren noch erweitert werden können. Seite 3 von 35

8 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB II. Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Straubing-Bogen liegt nordwestlich im Regierungsbezirk Niederbayern. Er umfasst 37 Gemeinden, darunter die Städte Bogen und Geiselhöring. Begrenzungen bilden folgende Landkreise: Dingolfing-Landau (Süden), Regensburg (Westen), Cham (Norden), Regen und Deggendorf (Osten) und Landshut (Südwesten). Der Fluss Donau durchfließt den Landkreis und teilt in zwei annähernd gleiche Teile. Der Landkreis Straubing-Bogen umfasst eine Fläche von ha (Stand 2005). a) Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Straubing-Bogen Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (50,43 %) zu Männern (49,57 %). (Verhältnis Gesamtbayern: 51,06 % Frauen zu 48,94 % Männer). Seite 4 von 35

9 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB b) Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis insgesamt Seite 5 von 35

10 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Seite 6 von 35

11 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB c) Altersgruppenaufbau der Bevölkerung am Anmerkung: eine Zusammenfassung erfolgte durch das Statistische Landesamt in den Altersklassen 85 bis unter 90 Jahren, 90 bis unter 95 Jahren, 95 Jahre oder älter. Seite 7 von 35

12 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB d) Altersgruppenaufbau und Geschlechterverteilung junger Menschen im Landkreis Straubing-Bogen am insgesamt männlich weiblich insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis Datenbank 2007 Seite 8 von 35

13 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Altersgruppen Bevölkerung 1 0- bis unter 3-Jährige bis unter 6-Jährige bis unter 12-Jährige bis unter 14-Jährige bis unter 16-Jährige bis unter 18-Jährige bis unter 21-Jährige bis unter 27-Jährige Anzahl der Minderjährigen (bis 18 Jahre; gesamt) bis unter 21-Jährige Anzahl der jungen Menschen (bis 27 Jahre; gesamt) siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG Seite 9 von 35

14 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB e) Frauenanteil der 18- bis unter 45-Jährigen 2 am Der Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 45 (17894) an der Gesamtbevölkerung (97.797) liegt bei 18,30 %, an der entsprechenden Altersgruppe bei 49,15 %. (Bayern: Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 45 an der Gesamtbevölkerung 18,49 %, an der entsprechenden Altersgruppe 49,35 %). 2 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Frauenanteil der 18- bis 45-Jährigen Seite 10 von 35

15 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Seite 11 von 35

16 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB f) Ausländeranteil 3 (Stand ) Laut Ausländerzentralregister leben im Landkreis Straubing-Bogen 1982 Ausländer, das entspricht einem Anteil von 2,03 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 8,68 %. 3 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Ausländeranteil Seite 12 von 35

17 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB g) Verhältnis der 0- bis unter 21-Jährigen zum Rest der Bevölkerung Der Jugendquotient 4, also das Verhältnis der 0- bis unter 21-Jährigen zum Rest der Bevölkerung, liegt bei 0,32 und damit über dem Bayerndurchschnitt von 0,28. (Anmerkung: je geringer der Wert, desto älter die Bevölkerung) 4 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Jugendquotient Seite 13 von 35

18 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB h) Bevölkerungsdichte 5 (2005) Der Landkreis Straubing-Bogen hat mit 0,81 Einwohnern (EW) pro Hektar eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum Durchschnitt der bayerischen Landkreise von 1,5 im unteren Bereich angesiedelt ist. Der Mittelwert für Bayern liegt bei 1,8. 5 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Bevölkerungsdichte Seite 14 von 35

19 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB i) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Seite 15 von 35

20 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Laut Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik wird die Bevölkerung im Landkreis Straubing-Bogen bis zum Jahr 2025 voraussichtlich um 3,80 % zunehmen (bezogen auf das Ausgangsjahr 2005). Die potenzielle Jugendhilfeklientel wird im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung weiter abnehmen. Besondere Signifikanzen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Straubing-Bogen bis ins Jahr 2025 (Basisjahr 2005) darstellt. Altersgruppe Landkreis Straubing-Bogen Bayern unter 3 Jahre - 7,4-5,4 3 bis unter 6 Jahre - 15,6-9,2 6 bis unter 10 Jahre - 19,6-15,0 10 bis unter 16 Jahre - 21,9-18,8 16 bis unter 19 Jahre - 21,6-18,8 19 bis unter 25 Jahre - 9,1-8,8 25 bis unter 40 Jahre - 8,6-6,8 40 bis unter 60 Jahre - 2,1-2,1 60 bis unter 75 Jahre 51,4 27,3 75 Jahre oder älter 47,9 42,2 Gesamtbevölkerung 3,8 2,2 Seite 16 von 35

21 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Betrachtet man den Minderjährigenentwicklungsindex von 2004 auf 2006, hat eine Abnahme des potenziellen Hauptklientels um - 3,27 % stattgefunden. Seite 17 von 35

22 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB III. Familien- und Sozialstrukturen a) Arbeitslosenquote 6 der unter 25-Jährigen (2006) Der Anteil arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren betrug im Jahresdurchschnitt ,4 %. Insgesamt wies Bayern 2006 im Jahresdurchschnitt eine Jugendarbeitslosenquote von 7,1 % auf. 6 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Arbeitslosenquote Seite 18 von 35

23 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB b) Arbeitslosenquote gesamt (2006) Die Arbeitslosenquote gesamt liegt im Jahresdurchschnitt 2006 bei 6,6 %. Insgesamt wies Bayern 2006 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 7,8 % auf. Seite 19 von 35

24 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB c) Grundsicherung nach ALG I 7 (2006) Im Jahresdurchschnitt 2006 gab es Empfänger von ALG I. Auf Einwohner im Landkreis Straubing-Bogen kamen somit 17 Leistungsempfänger. Bayernweit waren es im Vergleich dazu in Leistungsempfänger je 1000 Einwohner. 7 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Eckwert Grundsicherung nach ALG I Seite 20 von 35

25 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB d) Grundsicherung nach ALG II 8 (2006) Im Jahresdurchschnitt 2006 erhielten Personen ALG II-Leistungen. Auf Einwohner im Landkreis Straubing-Bogen kamen somit 23 Leistungsempfänger. Bayernweit gab es Leistungsempfänger von ALG II bezogen auf 1000 Einwohner. 8 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Eckwert Grundsicherung nach ALG II Seite 21 von 35

26 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB e) Sozialgeld nach SGB II 9 bei unter 15-Jährigen (2006) Der Indikator Kinderarmut 10 im Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 57 Sozialgeldempfängern pro Einwohner der unter 15-Jährigen. Bayernweit gab es Leistungsempfänger von Sozialgeld pro Einwohner der unter 15-Jährigen. 9 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Eckwert Sozialgeld 10 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Eckwert Sozialgeld Seite 22 von 35

27 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB f) Frauenerwerbstätigenquote 11 (2005) Der Anteil der im Landkreis Straubing-Bogen sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 45,60 % der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 48,8 %) 11 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Frauenerwerbstätigenquote Seite 23 von 35

28 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB g) Anteil Schulabgänger ohne Abschluss 12 (2005) Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss im Jahre 2005 liegt bei 6,80 % (Bayern 8,35%). 12 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Schulabgänger ohne Abschluss Seite 24 von 35

29 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB h) Verhältnis Anteil Einpersonenhaushalte zu HH mit Kindern 13 (2004) Wie der angefügten Grafik zu entnehmen ist, gehört der Landkreis Straubing-Bogen zu den von Familien geprägten Kommunen. So kommen auf die Gesamtheit aller Haushalte ein Anteil von 29,7 % Singlehaushalten und ein Anteil von 43,5 % an Haushalten mit Kindern. Das entspricht einem Verhältnis von 0, siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Verhältnis Anteil Einpersonenhaushalte zu HH mit Kindern Seite 25 von 35

30 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB i) Gerichtliche Ehelösungen 14 Betrachtet man die Entwicklung der Scheidungen bezogen auf Einwohner, so ist ein Rückgang zwischen den Jahren 2003 und 2005 erkennbar. Im Landkreis Straubing- Bogen wurden ,80 Ehen je Einwohner gerichtlich gelöst (Bayern: 2,3). Geschiedene Ehen Anzahl auf EW ,99 1,87 1,80 Die Anzahl der Eheschließungen 2005 belief sich auf 436. Das Verhältnis der Scheidungen zu den Eheschließungen in 2005 beträgt 0,41 (Bayern: 0,48). Somit werden mehr als 40 % aller geschlossenen Ehen geschieden. 14 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel IV, Eckwert Gerichtliche Ehelösungen Seite 26 von 35

31 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Seite 27 von 35

32 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB IV. Begriffserläuterungen und Definitionen ALG Arbeitslosengeld Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG: Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Altersgruppenhilfequotient Formel: (Gesamtfälle pro / Gesamtzahl der potenziell Hilfeberechtigten in der Altersgruppe) * 100 Der Altersgruppenhilfequotient stellt den Anteil (in %) der Hilfeempfänger in einer speziellen Hilfe im Jugendamtsbezirk an der wie folgt definierten Altersgruppe dar: 19 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6-Jährigen 20 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 5- bis unter 17-Jährigen 27 II SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen 29 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18-Jährigen 30 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen 31 SGB VIII: Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0 bis unter 14 Jahren 32 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14-Jährigen 33 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 16-Jährigen 34 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen 35 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen 35a SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen 41 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 27-Jährigen Die Altersgruppenhilfequotienten für 19 und 31 stellen auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. Seite 28 von 35

33 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Arbeitslosenquote (Darstellung des Überangebots an Arbeitskräften) im Jahresmittel Formel: (arbeitslos gemeldete Personen / erwerbsfähige Personen) * 100 Die Arbeitslosenquote stellt den Anteil (in %) der arbeitslos und gleichzeitig Beschäftigung suchend gemeldeten Personen an allen erwerbsfähigen Personen (Summe der abhängig zivilen Erwerbspersonen und der arbeitslosen Personen) dar. Bei der Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen wird explizit der Anteil (in %) der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen im Alter von 15 Jahren (= in der Regel Ende der Schulpflicht) bis 25 Jahren an allen erwerbsfähigen jungen Menschen ab 15 Jahren bis einschließlich 25 Jahren dargestellt. Ausländeranteil (Ausländerquote) Formel: (Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft / Gesamtbevölkerung) * 100 Der Ausländeranteil stellt den Anteil (in %) der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung dar. Bevölkerungsdichte Formel: Gesamtbevölkerung / Fläche in Hektar = Einwohner pro ha Die Bevölkerungsdichte als Quotient gibt Aufschluss über die Dichte der Besiedelung. Je höher der Wert ist, desto urbaner ist die Kommune, somit leben die Menschen auf engerem Raum. In Verbindung mit anderen Indikatoren, kann dies auf soziale Brennpunkte bzw. Problemlagen hinweisen. Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Formel: Summe der gesamten (Beleg)Monate aller beendigten xy-fälle im Erhebungsjahr / beendete Fälle dieser Hilfeart Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen entspricht der durchschnittlichen (Verweil-)Dauer in Monaten aus den JUBB-Erfassungsbögen. Durchschnittliche Jahresfallzahl Formel: Summe der gesamten (Beleg)Monate des xy im Erhebungsjahr / 12 (Monate) Seite 29 von 35

34 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Die durchschnittliche Jahresfallzahl entspricht der Anzahl der durchschnittlichen Jahresfälle aus den JUBB-Erfassungsbögen. Eckwert (E): Der Eckwert stellt einen Wert je des untersuchten Verhältnisses dar, z. B. die Anzahl von jungen Menschen in Hilfen zur Erziehung bezogen auf die Bevölkerung der Minderjährigen im Jugendamtsbezirk. Damit können Aussagen getroffen werden wie beispielsweise von Minderjährigen im Jugendamtsbezirk erhalten 10 eine Hilfe zur Erziehung oder jeder 100. Minderjährige landet im Heim. Eckwert Gerichtliche Ehelösungen Formel: (Anzahl der gerichtlichen Ehelösungen * 1000) / Gesamtbevölkerung Dieser Eckwert gibt die Anzahl von Scheidungen im Amtsgerichtsbezirk des Familienwohnsitzes im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung je Einwohner im Jugendamtsbezirk an. Formel: Anzahl der gerichtlichen Ehelösungen / Anzahl der Eheschließungen Dieser Eckwert gibt das Verhältnis der Scheidungen zu den Eheschließungen an. Eckwert Grundsicherung nach ALG I (Arbeitslosengeld I) Formel: (Summe der Arbeitslosengeld I-Empfänger * 1.000) / Gesamtheit der Bevölkerung) Dieser Eckwert gibt das Verhältnis der Empfänger von Arbeitslosengeld I pro Einwohner im betrachteten Gebiet an. Arbeitslosengeld I erhalten ehemals sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen 15 und 65 Jahren, die in den letzen 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2006 von Personen unter 55 Jahren geltend gemacht werden, besteht ein Maximalanspruch auf Bezug der Leistung von 360 Tagen. Für alle anderen kann die Leistung bis zu 18 Monaten gewährt werden. Zudem muss für den Leistungsbezug eine Meldung über die Beschäftigungssuche und die Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit vorliegen. Seite 30 von 35

35 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Eckwert Grundsicherung nach ALG II (Arbeitslosengeld II) Formel: (Summe der ALG II-Empfänger * 1000) / Gesamtheit der Bevölkerung Dieser Eckwert gibt das Verhältnis der Empfänger von Arbeitslosengeld II pro Einwohner im betrachteten Gebiet an. Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten Arbeitslosengeld II. Dabei setzt sich die Gruppe der Anspruchsberechtigen aus den 15- bis 65-Jährigen zusammen, die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Nach dem Ablauf des ALG I tritt das ALG II als Unterstützungsleistung in Kraft, wenn ein Hilfebedarf weiterhin gegeben ist. Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen Formel: (Gesamtfälle je * ) / Gesamtzahl der 0- bis 21-Jährigen Dieser Eckwert gibt Auskunft, wie viele Kinder und Jugendliche von 0 bis 21 Jahren je in dieser Altersgruppe erzieherische Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Fälle wird aus dem JUBB-Erfassungsbogen gewonnen. Sie stellt die Summe aus dem Fallzahlstand zum 1.1. und den Zugängen im Erhebungsjahr dar. Eine Ausnahme bildet der Eckwert Inanspruchnahme bei 31 und 19. Hier werden die Gesamtfälle der betreuten Familien ( 31) bzw. die Gesamtfälle der Unterbringung einer Mutter/ eines Vaters ( 19) für die Berechnung herangezogen (nicht die Anzahl betreuter Kinder). Eckwert Leistungsbezug Formel: (Gesamtfälle je * 1000 ) / Gesamtzahl der Personen dieser Altersgruppe, denen die Hilfe üblicherweise gewährt wird Dieser Eckwert gibt Auskunft über die Inanspruchnahme einer konkreten Hilfeart bezogen auf die potenziellen Hilfeempfänger pro Personen der entsprechenden Altersgruppe der Gesamtbevölkerung im Jugendamtsbezirk. E 19 SGB VIII: E 20 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 5- bis unter 17-Jährigen Seite 31 von 35

36 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB E 27 II SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen... noch Eckwert Leistungsbezug E 29 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18-Jährigen E 30 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen E 31 SGB VIII: Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0 bis unter 14 Jahren E 32 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14-Jährigen E 33 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 16-Jährigen E 34 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen E 35 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen E 35a SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen E 41 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 27-Jährigen Der Eckwert Leistungsbezug für 19 und 31 stellt auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. Eckwert Sozialgeld Formel: (Summe der Sozialgeldempfänger * 1.000) / Gesamtheit der Bevölkerung Dieser Eckwert stellt den Anteil von Sozialgeldempfängern pro Einwohner im Bezugsgebiet dar. Dabei sind in der Rechnung nur Bezieher von Sozialgeld berücksichtigt, die mindestens 3 Monate dauerhaft diese Unterstützung erhalten haben. Erst ab einer Gewährung von 3 Monaten wird von dauerhaftem Bezug dieser Leistung gesprochen. Bei Zeiträumen der Gewährung bis drei Monate spricht man von einer besonderen Notlage und das Sozialgeld wird als vorübergehendes Sozialgeld gewährt. Bezugsberechtigte Personen sind hilfebedürftige, nicht erwerbsfähige Personen. Das betrifft zu fast 100 % Kinder von 0 bis unter 15 Jahren. Deshalb kann dieser Eckwert auch als ein Indikator für die Kinderarmut gesehen werden. Frauenanteil der 18- bis 45-Jährigen Formel: (Summe der Frauen von 18 bis einschließlich 45 Jahren / Summe der 18- bis 45-Jährigen) * 100 Die Frauenquote der 18- bis 45-Jährigen stellt den Anteil aller Frauen in diesem Alter an der Gesamtbevölkerung bzw. an der entsprechenden Altersgruppe dar. Seite 32 von 35

37 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Mit diesem Indikator können Prognosen hinsichtlich der Geburtenentwicklung getroffen werden. Zudem kann aus einem Zeitreihenvergleich abgeleitet werden, wie attraktiv ein Standort für Frauen in dieser Gruppe ist. Frauenerwerbstätigenquote Formel: (sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen am Wohnort / Frauen Jahre) * 100 Im Gegensatz zur Arbeitslosenquote wird bei der Erwerbstätigenquote nur der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet. Die Frauenerwerbstätigenquote stellt damit den Anteil aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen an der Gruppe aller Frauen im Alter von Jahren im Jugendamtsbezirk dar. Selbstständige und Freiberufler werden damit in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Jugendquotient Formel: (Summe der 0- bis 21-Jährigen / Summe der 21- bis über 95-Jährigen) Durch den Jugendquotient wird das Verhältnis aller jungen Menschen im Jugendamtsbezirk von 0 bis 21 Jahren zur Bevölkerung ab 21 Jahren angegeben. Dabei stellt ein Verhältnis um den Wert 1 eine Gleichverteilung dar. Bei 0,25 wird dementsprechend ein Verhältnis von 1:4 dargestellt. Damit kommen in diesem Beispiel auf einen jungen Menschen in der Altersgruppe der 0- bis 21-Jährigen 4 Erwachsene über 21 Jahre. Schulabgängeranteil ohne Abschluss Formel: (Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss / Gesamtzahl aller Schulabgänger ) * 100 Der in Deutschland zu erreichende niedrigste Schulabschluss ist der Hauptschulabschluss. Der Schulabgängeranteil ohne Abschluss stellt somit den Anteil der Abgänger ohne einen Hauptschulabschluss an der Gesamtheit aller Schulentlassenen aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen dar. Der Wert lässt Schlüsse über das Qualifikationsniveau der jungen Menschen zu und gibt zudem Hinweise, wo verstärkt in diesem Bereich Interventionsmaßnahmen nötig sind. Seite 33 von 35

38 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern Formel: Anteil der Einpersonenhaushalte / Haushalte mit Kindern Dieser Quotient trifft Aussagen darüber, wie die Verteilung von Haushalten in einer Kommune ist und wie dadurch ihr Einfluss auf das politische Leben der Kommune sein könnte Liegt der Wert bis 0,9 so wird im Kontext von familiendominiert gesprochen, d.h. vorwiegend Familien nehmen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Bei einem Wert zwischen 0,9 und 1,1 wird von ausgeglichen gesprochen. Familien und Singles halten sich hier die Waage. Bei Werten über 1,1 spricht man von singledominiert, das gesellschaftliche Leben und die damit verbundene Infrastruktur wird sich also eher an Singles orientieren. Kommunen, die um ihren Nachwuchs fürchten, können aus diesem Verhältnis Handlungsansätze erkennen, indem sie beispielsweise Infrastrukturen für Familien verstärken, obwohl sie als singledominiert gelten. V. Datenquellen Demographiedaten: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis-online- Datenbank Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns, 2005 Daten zu Haushalten Bertelsmann Stiftung, Aktion demographischer Wandel, 2005 Daten zu Schulabschlüssen, Bevölkerungsprognose sowie gerichtlichen Ehelösungen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2025 Seite 34 von 35

39 Der Jugendhilfeplan im Landkreis Straubing-Bogen 2010 JUBB Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bayerische Schulen im Schuljahr 2005/06 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Gerichtliche Ehelösungen in Bayern 2005 Zahlen zur Arbeitslosigkeit, ALG I, II sowie Sozialgeld Bundesagentur für Arbeit, online-publikationen, 2006 Daten zur Jugendhilfesituation und Personalsituation in den Jugendämtern Erfassungsbögen JUBB 2007 Karten wurden erstellt mit RegioGraph 10 Seite 35 von 35

40 Jugendhilfeplan des Landkreises Straubing- Bogen Teilplan I Hilfen zur Erziehung Jugendgerichtshilfe Bestandserhebung und Empfehlungen für die Jugendhilfe im Landkreis Straubing- Bogen Stand: 2007/ 2010

41 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Inhalt Hilfen zur Erziehung... 3 Grafische Übersicht der Hilfen im Landkreis Straubing-Bogen Förderung der Erziehung in der Familie Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Situation im Landkreis Straubing-Bogen Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Situation im Landkreis Straubing-Bogen Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Situation im Landkreis Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Ambulante Hilfen zur Erziehung Hilfe zur Erziehung in Form von Nachmittagsbetreuung Situation im Landkreis Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Soziale Gruppenarbeit Situation im Landkreis Straubing-Bogen: Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Situation im Landkreis Straubing-Bogen Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Sozialpädagogische Familienhilfe Situation im Landkreis Straubing-Bogen Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Teilstationäre Hilfen Erziehung in einer Tagesgruppe Situation im Landkreis Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Stationäre Hilfen Vollzeitpflege Situation im Landkreis Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Situation im Landkreis Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Situation im Landkreis Bedarfssituation Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Situation im Landkreis...20 Ambulante Hilfen:...20 Teilstationäre Hilfen...20 Stationäre Hilfen Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Hilfe für junge Volljährige Situation im Landkreis Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Empfehlungen für den Bereich Hilfe zur Erziehung...23 Seite 2 von 30

42 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Jugendkriminalität Jugendgerichtshilfe Definition Grundlagen Situation im Landkreis Straubing-Bogen Soll Situation Empfehlungen für die Jugendgerichtshilfe...30 Hilfen zur Erziehung Vorbemerkung: Mit dem Programm der einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JUBB), wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich kostenintensive Hilfen zur Erziehung (HzE) zu erheben und darzustellen, die von Jugendämtern gewährt werden. Als Erhebungszeitraum für den vorliegenden Jugendhilfeplan wurde das Jahr 2007 festgelegt. Aktualisierung und Bewertung der Zahlen und Angaben sollen Gegenstand der Fortschreibung dieses Jugendhilfeplanes sein. Angaben zu Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen können dem Geschäftsbericht für das Amt für Jugend und Familie (Teil I bis III, Stand 2007) im Anhang entnommen werden. Dieser Bericht enthält neben demographischen Darstellungen auch einen Überblick über Sozialstrukturdaten für den Landkreis. Die Grafiken im Anschluss geben zunächst einen Überblick darüber, wie sich die Hilfefälle in 2007 auf die unterschiedlichen Hilfeformen in unserem Landkreis verteilten. Sie sind dem Geschäftsbericht 2007 entnommen. Es werden die einzelnen Aufgaben bzw. Hilfearten des Kerngeschäfts des Amts für Jugend und Familie vorgestellt. Dabei erfolgen die Beschreibung der Hilfe sowie der Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen. Schließlich wird die konkrete Ausgestaltung im Landkreis Straubing- Bogen, d. h. das Angebot vor Ort, erläutert. Abschließend werden jeweils Aussagen zur Bedarfssituation und zu den Entwicklungsmöglichkeiten gemacht. Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JUBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Seite 3 von 30

43 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Grafische Übersicht der Hilfen im Landkreis Straubing-Bogen Verteilung der kostenintensiven Hilfen im Landkreis Straubing-Bogen 0% ( 19) 1% 5% 15% 0% 3% 3% ( 29) 9% 0% ( 35, 1 Fall) 18% 15% 9% 22% Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Erläuterung: Sämtliche rechtlichen Hinweise in diesem Teilplan beziehen sich auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder 20 SGB VIII Hilfe in Notsituationen 27 II SGB VIII Hilfe zur Erziehung nach erzieherischem Bedarf im Einzelfall 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer 31 SGB VIII Sozialpädagogische Erziehungshilfe 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe 33 SGB VIII Vollzeitpflege 34 SGB VIII Heimerziehung 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Seite 4 von 30

44 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35 a) 45% 45% 10% ambulante Fälle Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen teilstationäre Fälle stationäre Fälle Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35 a) 45% 43% 12% ambulante Fälle mit 35a Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Seite 5 von 30

45 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Einzelauswertungen 1. Förderung der Erziehung in der Familie Die beiden folgenden Hilfeformen stellen neben den klassischen Formen der Hilfe zur Erziehung (HzE) unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familie im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JUBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 SGB VIII zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Außerdem wird die neu eingerichtete KoKi-Stelle am Amt für Jugend und Familie erläutert. 1.1 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Definition: Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung diese Form der Unterstützung brauchen. Diese Wohnform betrifft auch schwangere Frauen vor der Geburt ihres Kindes. Während des Aufenthaltes in dieser Wohnform soll darauf hingearbeitet werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt. Die Leistung schließt den notwendigen Unterhalt sowie die Krankenhilfe mit ein. Den jungen alleinerziehenden Eltern werden außerdem verschiedene Formen der Beratung und Unterstützung angeboten, damit sie befähigt werden, ein selbstständiges Leben mit ihren Kindern zu führen. Ziel dieser Form der Hilfe soll es sein, die Selbstkompetenz der Eltern zur eigenständigen Lebensführung mit den Kindern zu fördern, sowie Schule und Berufsausbildung abzuschließen. Gesetzliche Bestimmung Gesetzliche Grundlage für die Hilfe ist 19 SGB VIII Situation im Landkreis Straubing-Bogen Die gemeinsame Wohnform für Mütter, Väter und Kind wird in Straubing angeboten vom Verein Haus für das Leben. Das Mutter-Kind-Wohnen bietet Platz für 7 Frauen mit ihren Kindern. Im Berichtsjahr war keine Hilfegewährung nach 19 notwendig. Seite 6 von 30

46 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Eine Tendenz ist bei dieser Hilfeart nicht vorhersehbar. Der Bedarf ist aus derzeitiger Sicht gedeckt; auf Bedarfsspitzen kann reagiert werden. Es stehen überregionale Kapazitäten etwa in Regensburg oder München zur Verfügung. Oft ist es bei der Unterbringung in einem Mutter-Kind-Heim sinnvoll, eine auswärtige Unterbringung anzustreben und nicht auf das örtliche Angebot zurückzugreifen. 1.2 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Definition Der Jugendhilfe wird hier die Möglichkeit geboten, Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen und aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können zu unterstützen. Ziel dieser Hilfeform soll es sein, eine Fremdunterbringung des Kindes zu vermeiden und den familiären Lebensbereich zu erhalten. Hier kann konkret Hilfe angeboten werden in Form von ambulanten Hilfen und Diensten im Haushalt. Gesetzliche Bestimmungen Gesetzliche Grundlage ist 20 SGB VIII Situation im Landkreis Straubing-Bogen Das Amt für Jugend und Familie arbeitet zusammen mit freien Trägern, z. T. mit den Krankenkassen, kann aber auch aus dem Bereich der Tages- und Vollzeitpflege geeignete Personen für die die Betreuung der Kinder bereitstellen. Ggf. kann auch durch eine teilstationäre Maßnahme wie etwa eine Nachmittagsbetreuung oder auch die vorübergehende Unterbringung in einem Heim reagiert werden Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Im laufenden Jahr 2007 waren zwei Fälle von Betreuung in Notsituationen zu leisten. Der Bedarf ist aus derzeitiger Sicht gedeckt. Auf Notfälle kann im Rahmen der bestehenden Infrastruktur in der Kindertages- und Vollzeitpflege reagiert werden. Seite 7 von 30

47 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 1.3 Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Definition Zielgruppe der KoKi-Stelle sind insbesondere Familien in benachteiligen Lebenssituationen und mit hohen Belastungsfaktoren, die Kinder in den ersten, besonders sensiblen Lebensjahren haben. Die fachliche Aufmerksamkeit der Koordinierenden Kinderschutzstelle gilt einer gelingenden Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern. Institutionell werden KoKi-Stellen als Bestandteil der familienunterstützenden Funktion der Jugendämter eingerichtet. Sie sollen dazu beitragen, etwaige Hemmschwellen bei den Familien und den Netzwerkpartnern gegenüber dem Angebot der Kinderund Jugendhilfe abzubauen und zur Inanspruchnahme dieser Hilfen zu ermutigen (Niedrigschwelligkeit). Neben der Netzwerkarbeit enthält das Konzept der KoKi-Stellen auch die Organisation von Hilfen und unterstützenden Maßnahmen unterhalb der Eingriffsschwelle des 8a SGB VIII (Schutzauftrag) bzw. der Hilfen zur Erziehung nach den 27 ff SGB VIII. Gesetzliche Grundlage 80 und 81 SGB VIII 16 SGB VIII Situation im Landkreis Seit dem ist die KoKi-Stelle am Landratsamt mit einer sozialpädagogischen Fachkraft in Vollzeit besetzt. Vordergründige Aufgabe ist derzeit eine Konzeptentwicklung sowie der Aufbau eines dichten Netzwerkes aller Einrichtungen, Dienste und Berufsgruppen, die mit Familien und Kindern zusammenarbeiten. Der Aufbau des Netzwerks und der Konzepterstellung erfolgt in enger Kooperation mit der koordinierenden Kinderschutzstelle der Stadt Straubing. Durch Schulung und Qualifizierung von Netzwerkpartner und Eltern soll ein soziales Frühwarnsystem auf örtlicher Ebene entstehen. Frühzeitig und präventiv sollen Risiken und Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern in Familien erkannt und der notwendige Unterstützungsbedarf gewährleistet werden Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Durch die Einrichtung der KoKi-Stelle sollen die Zugangsmöglichkeiten zu vorhandenen Hilfesystemen für Familien in besonders belasteten Lebenslagen im Landkreis verbessert werden. Damit soll Kindern Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch gewährt werden. Die Zahl von Familien in belasteten Lebenssituationen steigt in den letzten Jahren. Derzeit sind noch keine Zahlen für den Landkreis bzgl. der speziellen Zielgruppe vorhanden. Seite 8 von 30

48 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 2. Ambulante Hilfen zur Erziehung Vorbemerkung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Es sollen die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkannt werden. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2007 (ohne 35 a) belief sich auf 118, das entspricht einem Anteil von 45 % an allen gewährten Hilfen. 2.1 Hilfe zur Erziehung in Form von Nachmittagsbetreuung Definition Wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, soll Hilfe für seine Entwicklung gewährt werden. Art und Umfang der Hilfe sollen nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall geklärt werden. Die Hilfe kann nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII gestaltet werden und soll das engere soziale Umfeld der Familie mit einbeziehen. Die Hilfe soll negative Entwicklungen, die aus Erziehungsdefiziten resultieren, ausgleichen, mildern, abstellen oder verhindern. Gesetzliche Grundlage 27 Abs. 2 i.v.m. 24 SGB VIII 1 1 Die Auswertungen in JUBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. Seite 9 von 30

49 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Situation im Landkreis Der Leistungskatalog der Hilfen zur Erziehung nach den 27 ff SGB VIII ist nicht abschließend. Vielmehr besteht über 27 Abs. 2 SGB VIII die Möglichkeit für den Jugendhilfeträger im Bedarfsfall eigene Konstellationen zu wählen. Es handelt sich dabei unter anderem um Hortunterbringungen in Straubing und im Hort in Geiselhöring, sowie um die Unterbringung in einer Nachmittagsgruppe an einzelnen Kindergärten im Landkreis. Derzeit können die Kindergärten in Feldkirchen und in Falkenfels diese Betreuung anbieten. Zum waren 30 Kinder nach 27 II SGB VIII in einer Nachmittagsbetreuung untergebracht. 16 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 18 Fälle wurden beendet Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten In den vergangen Jahren ist hier eine tendenzielle Steigerung zu verzeichnen. Schulkinder werden im Rahmen des Förderangebotes bereits auch an anderen Kindergärten am Nachmittag betreut. Wenn ein Fall für Hilfe zur Erziehung bekannt wird, kann im Einzelfall eine Nachmittagsbetreuung nach 27 Abs. 2 SGB VIII installiert werden. Insofern kann hier flexibel auf den Bedarf reagiert werden. Die Betreuungskapazitäten für Grundschulkinder werden im Landkreis derzeit durch Nachmittagsbetreuungen an den Kindergärten abgedeckt. Es gibt im Einzelfall auch anderen Formen der Hilfe im Rahmen dieser Bestimmung. Weiterhin bleibt die schulische Entwicklung in diesem Bereich abzuwarten. An dieser Stelle kann auch auf Teilbereich II der Jugendhilfeplanes, Kindertagesbetreuung, hingewiesen werden. 2.2 Soziale Gruppenarbeit Definition Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Gesetzliche Grundlage 29 SGB VIII Seite 10 von 30

50 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Situation im Landkreis Straubing-Bogen: Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 gewährt Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Eine Nachfrage nach sozialer Gruppenarbeit wäre in Einzelfällen im ASD vorhanden. Derzeit wird geprüft, ob bei entsprechendem Bedarf in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle in ein Angebot dieser Hilfeart eingestiegen wird. 2.3 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Definition Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer sollen Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen, in ihrer Verselbständigung helfen. Diese Form der ambulanten Erziehungshilfe betrifft Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, um ggf. stationäre Hilfe (z. B. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen. Gesetzliche Grundlage 30 SGB VIII Situation im Landkreis Straubing-Bogen Der Bedarf wird durch die Vermittlung von ambulanten Fachkräften durch regionale und überregionale Anbieter in Niederbayern und der Oberpfalz auf Honorarbasis gedeckt. Daneben sind am Amt für Jugend und Familie zwei sozialpädagogische Fachkräfte in Voll- und Teilzeit beschäftigt, die teilweise für diesen Bereich eingesetzt werden. Der Fallbestand am betrug 12 Fälle. 15 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 21 Fälle wurden beendet. Seite 11 von 30

51 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten In den vergangenen Jahren ist ein kontinuierlicher Bedarf zu verzeichnen. Vgl. hierzu die Angaben zu Punkt Sozialpädagogische Familienhilfe Definition Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Ziel dieser Hilfeart ist es, eine Herausnahme des Kindes aus der Familie zu vermeiden. Die Familie soll durch praktische Unterstützung im Alltag soweit mobilisiert werden, dass das Kind/die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben kann/können. Im Vergleich zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Jugendhilfe stellt die Maßnahme der SPFH bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung den geringstmöglichen Eingriff in die Familie dar. Gesetzliche Grundlage 31 SGB VIII Situation im Landkreis Straubing-Bogen Die ambulante Betreuung der Familien erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte; größtenteils werden selbstständig Tätige auf Basis von Honorarverträgen eingesetzt; daneben gibt es fest angestellte Mitarbeiter beim Amt für Jugend und Familie. Die Familien werden durchschnittliche 6 Stunden pro Woche betreut. Die Hilfe ist auf einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr angelegt. Eine Vollzeitkraft kann damit max. 5 bis 6 Familien gleichzeitig betreuen. Um die Betreuungsbedarf abzudecken muss daher auf ambulante Anbieter zurückgegriffen werden. Das Amt für Jugend und Familie kooperiert mit ca. 28 verschiedenen Anbietern, darunter freie Träger der Jugendhilfe, freiberuflich tätige Fachkräfte auf Honorarbasis, Vereine oder andere Einrichtungen der Jugendhilfe. Der Fallbestand am betrug 22 Familien. 23 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 22 Familien wurde die Hilfe in 2007 beendet. Seite 12 von 30

52 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der ambulanten Hilfearten zu verzeichnen. Der Landkreis hat hier mit der Erweiterung der bestehenden Kapazitäten durch die Anstellung einer hauptamtlichen Teilzeitkraft im Jahr 2007 reagiert. Zwischenzeitlich sind hierfür bereits zwei Fachkräfte (1 Vollzeit/1 Teilzeit) für den gesamten Bereich der ambulanten Hilfen (SPFH und Erziehungsbeistandschaft) im Einsatz. Dennoch gibt es immer wieder Engpässe bei der Betreuung der Familien. Im Bedarfsfall kann auf das Angebot der freien Träger und sonstige Anbieter eingegangen werden. Auch hier sind die Kapazitäten mittlerweile an die Grenzen geraten. Nach dem Subsidiaritätsprinzip haben freie Träger einen Vorrang gegenüber der öffentlichen Leistungserbringung. Entsprechend der weiteren Entwicklung sollte dieser Themenbereich bei der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung vorrangig bedient und näher betrachtet werden. 3. Teilstationäre Hilfen Vorbemerkung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich werktags zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es in der Regel eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die pädagogische Betreuungszeit beginnt mit Schulschuss und endet am Abend. Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen Tagesgruppen wohnortnah und für die Kinder gut erreichbar sein. 3.1 Erziehung in einer Tagesgruppe Definition Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen, sollen durch die Teilnahme an einer teilstationären Maßnahme in ihrer Entwicklung gefördert werden. Durch soziales Lernen in der Gruppe, schulische Förderung und Elternarbeit soll der Verbleib in der Familie gesichert werden. Die Unterbringung in einer Tagesgruppe ist in der Regel dann die geeignete Jugendhilfemaßnahme, wenn der erzieherische Bedarf anderweitig, etwa mit SPFH, nicht mehr ausreichend gedeckt werden kann und eine Fremdunterbringung in Heim oder Pflegefamilie noch nicht angezeigt ist. Seite 13 von 30

53 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Kinder und Jugendliche mit diesem spezifischen Betreuungsbedarf werden gezielt bei Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten gefördert. Insbesondere findet durch Zusammenarbeit mit der Schule eine individuelle schulische Unterstützung statt. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist 32 SGB VIII Situation im Landkreis Erziehung in einer Tagesgruppe wird angeboten vom Kreiskinderhaus Straubing in den beiden Formen der Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) mit 8 Plätzen und der Sozialpädagogischen Tagesstätte (SPT) in Bogen-Furth mit bis zu 12 Plätzen. Die beiden Tagesstätten unterscheiden sich im pädagogischen und ggf. psychologischen Angebot. Es werden Kinder bis max. 13 Jahren betreut. Das St. Johannes Kinderheim Kostenz bietet ebenfalls eine Nachmittagsbetreuung in Form einer SPT für Schulkinder mit erhöhtem pädagogischem Bedarf an. Hier können 8 Kinder betreut werden. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2007 (ohne 35a SGB VIII) belief sich auf 27 Fälle, das entspricht einem Anteil von 10 % an allen gewährten Hilfen Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten In den vergangenen Jahren ist ein kontinuierlicher Bedarf zu verzeichnen. Für diese notwendige Hilfe gibt es teils Wartezeiten von mehreren Monaten. Besonders im Labertal ist eine Versorgungslücke entstanden. Dadurch müssen lange Fahrtzeiten und damit verbunden erhöhte Transportkosten in Kauf genommen werden. Derzeit wird geprüft, ob in Kooperation mit den Nachbarlandkreisen eine Tagesgruppe nach 32 SGB VIII im Bereich Geiselhöring oder Mallersdorf eingerichtet werden kann. Außerdem gibt es derzeit kein Angebot für ältere Kinder in Nachmittagsbetreuung. HPT und SPT betreuen Kinder nur bis max. 13 Jahren. Bei älteren Kindern muss teils eine Kombination von mehreren Maßnahmen vorgenommen werden. Auch in diesem Punkt sollte die Bedarfsentwicklung regelmäßig kontrolliert werden. Seite 14 von 30

54 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 4. Stationäre Hilfen Vorbemerkung: Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder, bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen in Form von Vollzeitpflege und Heimunterbringung im Jahr 2007 (ohne 35a) betrug 118 Fälle, das entspricht einem Anteil von 45 % aller gewährten Hilfen. 4.1 Vollzeitpflege Definition Vollzeitpflege stellt eine außerfamiliäre Form der Hilfe zur Erziehung dar. Sie kann entweder als eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Maßnahme eingesetzt werden. Ziel dieser Maßnahme soll die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie sein, sofern die Erziehungsbedingungen innerhalb der Familie in vertretbarer Weise verbessert wurden. Insofern ist ein erhöhter Beratungsaufwand zu verzeichnen. Im Hinblick auf das kindliche Bedürfnis nach Kontinuität und Stabilität ist auf eine baldmöglichste Perspektivenklärung hinzuarbeiten. Während der sog. Clearingphase sind diese Kinder oft in Bereitschaftspflege untergebracht. Für die psychische Entwicklung des Kindes sind regelmäßige Umgangskontakte mit den Herkunftseltern in der Regel notwendig. Hierbei entsteht ein aufwendiger Bedarf an Beratungs- und Beziehungsarbeit. Eine intensive Beratungsarbeit trägt oft zu einer Entspannung der meist schwierigen Beziehung zwischen Herkunftseltern und Pflegefamilie bei. In Anbetracht der zunehmend schwieriger werdenden Pflegeverhältnisse steigt kontinuierlich der Bedarf nach begleitetem Umgang zwischen Pflegeeltern und Herkunftsfamilie. Neben der pädagogischen Begleitung von Herkunfts- und Pflegefamilien entfällt ein beträchtlicher Teil an Ressourcen auf die Gewinnung und Überprüfung von neuen Pflegefamilien und Öffentlichkeitsarbeit. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage ist 33 SGB VIII Seite 15 von 30

55 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Situation im Landkreis Beim Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen ist ein Pflegekinderfachdienst für diesen Bereich zuständig. Es gibt einen Bestand an 42 registrierten Pflegefamilien für die Vollzeitpflege, sowie 2 Pflegefamilien für Bereitschaftspflege. Für akute Inobhutnahmen ist es erforderlich, zwei bis drei professionelle Pflegestellen als Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung zu haben. Die Besonderheit von Bereitschaftsbetreuung ist, dass sie ein Instrument der Krisenintervention und des Einschätzungs- (d.h. Clearing) Prozesses ist. Die Unterbringung des Kindes/ Jugendlichen ist vorübergehend, bis seine weitere Perspektive geklärt werden kann. Der Einschätzungsprozess soll nach längstens 3 Monaten abgeschlossen werden. Pflegeeltern und Herkunftseltern benötigen in dieser Krisenzeit intensive Begleitung. Zur fachlichen Begleitung der Umgangskontakte ist daher eine sozialpädagogische Fachkraft bereitgestellt. An Bereitschaftspflegefamilien werden besondere Anforderungen gestellt. So sind hier pädagogische Ausbildung, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie notwendig. Am waren 59 junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. 22 Pflegeverhältnisse kamen im laufenden Jahr dazu und 19 Fälle wurden beendet. 5 junge Menschen wurden durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 29 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 Abs. 6 SGB VIII auf das Jugendamt Straubing-Bogen zur zuständigen Betreuung über Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten In den vergangenen Jahren ist eine leichte Steigerung des Bedarfes zu verzeichnen. Außerdem steigen die pädagogischen Leistungsanforderungen an die Pflegeeltern. Dies kommt durch die notwendige Unterbringung von Frühgeborenen oder von Kindern mit ständig steigendem Erziehungsbedarf zustande. In diesem Punkt ist ein großer Bedarf an standardisierten Qualifizierungskursen für Pflegeeltern auszumachen. Gerade im Zusammenhang mit Inobhutnahmen erscheint die Professionalisierung im Bereich der Bereitschaftspflege dringend notwendig. Aufgrund der künftig wachsenden familiären Probleme ist von einem Anstieg des Bedarfs auszugehen. Durch regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit soll der Bestand an Pflegefamilien und qualifizierten Bereitschaftspflegestellen weiter erhöht werden. Seite 16 von 30

56 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 4.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Definition Kinder und Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen, sollen durch Heimerziehung in ihrer Entwicklung gefördert werden. Sie sollen durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand vorbereitet werden, eine Rückkehr in die eigene Familie zu erreichen, oder in einer anderen Familie zu leben. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann das Kind oder der Jugendliche auch durch eine auf längere Zeit angelegte Form der Heimerziehung zu einer selbstständigen Lebensführung angeleitet werden. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. Während der gesamten Dauer ist die Elternarbeit ein wichtiger Bestandteil der Maßnahme. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist 34 SGB VIII Situation im Landkreis Im Landkreis Straubing-Bogen gibt es verschiedene Einrichtungen zur Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen. Das Kreiskinderhaus unter der Trägerschaft des Landkreises Straubing-Bogen ist ein heilpädagogisches Kinderheim und bietet 27 Plätze für jungen Menschen im Alter von 2 bis 18 Jahren. Im Kinderheim der Barmherzigen Brüder in Kostenz findet sich ebenfalls für 27 Kinder und Jugendliche eine Unterbringungsmöglichkeit. (heilpädagogische Einrichtung) Die Außenwohngruppe St. Raphael des Kinderheimes Kostenz bietet 8 Jugendlichen die Möglichkeit, auf ein selbstständiges Leben vorbereitet zu werden. Die weitere Verselbstständigung im betreuten Einzelwohnen bietet für 5 Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr eine Fortsetzung der Maßnahme an. In Straubing gibt es unter freier Trägerschaft das pädagogisch-therapeutische Zentrum VIA NOVA (PTZ) GmbH, sowie eine Außenwohngruppe. Insgesamt werden hier 24 Plätze für Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr geboten. Im PTZ gibt es ebenfalls die Anschlussmaßnahme des betreuten Wohnens. Dem spezifischen Betreuungsbedarf der Kinder und Jugendlichen entsprechend stehen überregional weitere Einrichtungen zu Verfügung. Zum beträgt der Fallbestand 33 junge Menschen in Heimerziehung. 22 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. Seite 17 von 30

57 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Durch das verstärkte Angebot an ambulanten und teilstationären Hilfen, sowie durch den Ausbau der Vollzeitpflege ist die Anzahl der Heimunterbringungen konstant gegeben Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Eine vollstationäre Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe soll nur dann vorgenommen werden, wenn alle anderen Formen der Hilfe, wie ambulante und/oder teilstationäre Maßnahmen nicht mehr ausreichen, das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sichern. Soweit als möglich soll das Kind/der Jugendliche heimatnahe untergebracht werden. Dies ist unter anderem wichtig, um den notwendigen Kontakt zu den Eltern aufrechtzuerhalten und evtl. zu stabilisieren. Um das Ziel der Rückführung erreichen zu können, ist intensive Elternarbeit während der Dauer des Heimaufenthaltes erforderlich. Aus derzeitiger Sicht ist der Bedarf an Kinder- und Jugendheimen im Landkreis gedeckt. Im Einzelfall muss auf ein überregionales Angebot an Jugendhilfeeinrichtungen mit spezifischem Angebot zurückgegriffen werden. So benötigt das Amt für Jugend und Familie im Notfall z. B. die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung oder einer Einrichtung mit psychiatrischem, oder anderweitig spezialisiertem Charakter. Außerdem muss im Einzelfall das örtliche Schulangebot geprüft werden. Grundsätzlich stellt sich die Suche nach einem geeigneten Heimplatz im Einzelfall schwierig dar. Auch überregional sind die Einrichtungen ausgelastet. Es gibt Wartelisten. Je intensiver mit einem Kind gearbeitet werden muss, desto höher sind die Kosten der Unterbringung. 5. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Definition Eine Maßnahme der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Unter Berücksichtigung der individuellen Interessen und Voraussetzungen kann diese Hilfe sowohl in der Familie als auch in einer Einrichtung oder Institution geleistet werden. Es gibt hier auch die Möglichkeit einer intensiven erlebnispädagogischen Maßnahme im Ausland, um den Jugendlichen die Erfahrung in der Alltagswelt fremder Kulturen und Umgebungen anzubieten. Gesetzliche Grundlagen Grundlage ist 35 SGB VIII Seite 18 von 30

58 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 5.1 Situation im Landkreis ISE-Maßnahmen zählen zu den teuersten Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe. Sie werden angeboten von verschiedenen freien Trägern, die auch andere Formen der Hilfe zur Erziehung anbieten. Zum ist 1 Fall von intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung installiert. Regional ist kein Anbieter verfügbar. Allerdings kann der Bedarf durch überregionale Angebote gedeckt werden. 5.2 Bedarfssituation Zurzeit ist kein Bedarf erkennbar. Im Bedarfsfall kann auf überregionale Anbieter zurückgegriffen werden. 6. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Definition Kinder oder Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Eingliederungshilfe soll dazu beitragen, dass diese Kinder und Jugendlichen weiterhin am Leben in der Gesellschaft teilhaben können oder eine drohende Ausgliederung vermieden wird. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär oder stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Von einer seelischen Behinderung wird hier gesprochen, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Für die Feststellung des Bedarfes sind ärztliche und sozialpädagogische Stellungnahmen erforderlich. Die Hilfen nach 35a SGB VIII umfassen ambulante Beratung, Betreuung und Therapie, teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen, die Hilfe durch Pflegepersonen sowie die Unterbringung in einem Heim oder sonstiger Wohnform. Gesetzliche Grundlage Grundlage ist 35a SGB VIII Seite 19 von 30

59 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 6.1 Situation im Landkreis Ambulante Hilfen: Ambulante Hilfen nach 35 a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, heilpädagogischer Einzeltherapie sowie sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Bei den ambulanten Eingliederungshilfen lag der Schwerpunkt in 2007 bei den Teilleistungsstörungen mit 5 Bestandsfällen am und 5 Zugängen sowie 5 Abgängen im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand Mal und im laufenden Jahr 0 Mal gewährt. Sie stellt damit derzeit immer noch eine Ausnahme bei den Eingliederungshilfen dar. Regional kann der Bedarf über die vorhandenen Anbieter für Legasthenie und Dyskalkulie gedeckt werden. Teilstationäre Hilfen Teilstationäre Hilfe nach 35a SGB VIII finden z.b. in Form von Sozialpädagogischen Tagesgruppen statt. Ein Angebot findet sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Landkreis Straubing-Bogen in der Heilpädagogischen Tagesstätte am Kreiskinderhaus mit 8 Plätzen, in der Sozialpädagogischen Tagesstätte im Kinderheim in Kostenz (Gruppe Eustachius, mit 8 Plätzen), oder in der Sozialpädagogischen Tagesstätte des Kreiskinderhauses in Bogen-Furth mit bis zu 12 Plätzen. Im Jahr 2007 wurden 6 Fälle von teilstationärer Hilfe nach 35a SGB III genannt. 4 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 4 teilstationäre Hilfen wurden beendet. Im Bedarfsfall kann auch auf überregionale Kapazitäten zurückgegriffen werden. Stationäre Hilfen Zum waren 7 Kinder und Jugendliche nach 35a stationär untergebracht. Im Erhebungszeitraum kamen 7 Fälle dazu, 6 Fälle wurden beendet und ein stationärer Fall wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. Es erfolgte keine Unterbringung in betreutem Wohnen oder in einer Pflegefamilie. Betreuungskapazitäten sind derzeit im Kreiskinderhaus sowie im St. Johannes Kinderheim in Kostenz vorhanden; ebenso im PTZ und der Außenwohngruppe St. Raphael. Seite 20 von 30

60 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 6.2 Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten In den vergangenen Jahren ist ein kontinuierlicher Bedarf an teilstationären und stationären Hilfen nach 35a SGB VIII zu verzeichnen. Der Bedarf an ambulanten Hilfen nach 35a SGB ist relativ konstant geblieben. Aus derzeitiger Sicht ist der Bedarf insgesamt ausreichend gedeckt. Allerdings sind die vorhandenen Kapazitäten mit der Bedarfsentwicklung regelmäßig abzustimmen. 7. Hilfe für junge Volljährige Vorbemerkung: In der Jugendhilfeberichterstattung JUBB werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist, die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 gesondert ausgewiesen. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Definition Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der junge Mensch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Verhaltens-, Entwicklungs- und/oder Leistungsstörungen zeigt. Die Hilfe wird auf Antrag des jungen Volljährigen und in der Regel bis zur Vollendung des 21., in Ausnahmefällen auch bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Hilfe soll die Gewährung von pädagogischen und damit verbundenen therapeutischen Leistungen beinhalten. Außerdem soll der junge Mensch an Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen. Hilfe für junge Volljährige schließt die Weiterführung der Erziehungshilfe in Form von Vollzeitpflege, Heimerziehung, Erziehungsbeistandschaft oder sonstiger betreuter Wohnform ein. Junge Menschen sollen auf ihre Entlassung aus dem Heim oder die Beendigung von ambulanten Maßnahmen vorbereitet werden. Es kann eine Nachbetreuung nach Abschluss der Maßnahmen stattfinden. Die jungen Volljährigen sollen auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Seite 21 von 30

61 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Im Bedarfsfall erfolgt eine Vermittlung an weitere Beratungsstellen, an Arbeits- oder Gesundheitsamt, Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung. Gesetzliche Grundlage Grundlage für die Gewährung dieser Hilfen ist 41 SGB VIII Damit eingeschlossen sind die 27 Abs. 3, 4 und 28 30, 33 36, 39, 40, somit auch Maßnahmen i. S. v. 13 Abs Situation im Landkreis Hilfe für junge Volljährige wird angeboten vom Jugendamt, freien Träger und verschiedenen Einrichtungen. Der Fallbestand am betrug 10 Fälle, 2 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig. 8 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (0 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig) und 7 Fälle wurden beendet Fälle. Keiner der Fälle wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. In den vergangenen Jahren ist eine nicht unerhebliche Steigerung zu verzeichnen. Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 0% ( 41 ivm 27II, 29, 35, 35a ambulant) 10% 40% 35% 41 ivm 27 II 41 ivm ivm ivm 33 15% 41 ivm ivm ivm 35 a ambulant 41 ivm 35a stationär Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen Seite 22 von 30

62 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 7.2 Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Aus derzeitiger Sicht ist der Bedarf an Hilfen für junge Volljährige ausreichend gedeckt. 8. Empfehlungen für den Bereich Hilfe zur Erziehung In allen Bereichen der Jugendhilfe ist von einer künftigen Zunahme der Bedarfszahlen auszugehen, wobei hier die relativ hohe Flexibilität der vorhandenen Einrichtungen eine kontinuierliche Anpassung ermöglicht. Die Analysen ergaben keine signifikanten qualitativen oder quantitativen Bedarfslücken im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dennoch möchte die Arbeitsgruppe einige Empfehlungen für die weitere Entwicklung aussprechen, um auch künftig dem Anspruch einer guten Bedarfsdeckung im Bereich der Jugendhilfe im Landkreis Straubing-Bogen gerecht zu werden. Regelmäßige Überarbeitung und Neubewertung der statistischen Zahlen aus dem jährlichen JUBB-Geschäftsbericht, um rechtzeitig auf die Entstehung von Bedarfssituationen im Landkreis reagieren zu können. Nutzung präventiver Angebote, um die Entstehung von Jugendhilfe-Fällen bereits im frühen Vorfeld zu vermeiden. Besonders wichtig ist der Aufbau eines Netzwerks für frühe Hilfen im Landkreis. Insbesondere wird hier die Einrichtung der KoKi-Stelle am Landratsamt sehr begrüßt. Allen Beteiligten wird empfohlen, sich dem Netzwerk zu öffnen, bzw. am Aufbau dieses Netzwerkes mitzuwirken. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll dieses Angebot verstärkt bekannt gemacht werden. Schließen der Versorgungslücke an teilstationären Hilfsangeboten im Labertal. Überprüfung, ob Tagesstätten-Plätze evtl. in Kooperation mit den Nachbarlandkreisen zur Verfügung gestellt werden können, um ein Angebot vor Ort zu schaffen und lange Fahrtzeiten für die Kinder zu vermeiden. Nutzung gemeinsamer Ressourcen als Möglichkeit, wirtschaftlich flexibler auf Bedarf und auch freie Kapazitäten zu reagieren. Schaffen eines Angebotes an sozialer Gruppenarbeit im Landkreis, evtl. in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle Straubing. Diese Form der Hilfe kann als präventives Angebot betrachtet werden, um kostenintensive Jugendhilfemaßnahmen durch soziales Lernen im Vorfeld zu vermeiden. (Verweis auf den Teilbericht zur Jugendgerichtshilfe) Seite 23 von 30

63 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Der kontinuierliche Bedarf an ambulanten Hilfen wird in den Jahren unverändert bleiben. Das Installieren von ambulanten Maßnahmen wie beschrieben kann die Herausnahme von Kindern und Jugendlichen verhindern. Daher ist es besonders wichtig, hier auch auf das vorhandene Angebot an freien und privaten Trägern zurückzugreifen. Pflegefamilien stellen für Kinder, die außerfamiliär untergebracht werden müssen, eine Alternative zur Unterbringung in einem Heim dar. Durch regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit soll der Bestand an Pflegefamilien und qualifizierten Bereitschaftspflegestellen im Landkreis kontinuierlich erhöht werden, da sich der Bedarf an Pflegefamilien tendenziell steigern wird. Die Bereitstellung von standardisierten Qualifizierungskursen für Pflegeeltern wird empfohlen. Insbesondere brauchen jene Pflegepersonen, die Kinder mit erhöhtem pädagogischem Bedarf oder in Notsituationen aufnehmen können, fachliche Qualifizierung und Begleitung. Anlage des Gesamtplanes: JUBB-Geschäftsbericht für den Landkreis Straubing-Bogen, 2007 Seite 24 von 30

64 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Jugendhilfeplan des Landkreises Straubing- Bogen Teilplan I Jugendgerichtshilfe Bestandserhebung und Empfehlungen für die Jugendgerichtshilfe im Landkreis Straubing-Bogen Stand: Februar 2010 Seite 25 von 30

65 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Jugendkriminalität Jugendgerichtshilfe Der Schwerpunkt der folgenden Erläuterungen wurde bewusst auf den Bereich der Jugendkriminalität gesetzt, ohne dabei den Fachdienst Jugendgerichtshilfe, JGH, außen vor zu lassen. 1. Definition Man unterscheidet zwischen Kinder-, Jugend- und Heranwachsendenkriminalität. Die Altersspanne reicht bei Kindern von 8-13 Jahren, bei Jugendlichen von Jahren und bei Heranwachsenden von Jahren. Streng genommen sind nur Straftaten von Jugendlichen im Altern von 14 bis einschließlich 17 Jahren der Jugendkriminalität zu zurechnen. Der Fachdienst Jugendgerichtshilfe ist zuständig für junge Menschen der Altersspanne vom 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In kriminologischem Sinne bedeutet Jugendkriminalität das unter Strafe gestellte Verletzungsverhalten von Jugendlichen. Verletzungsverhalten meint dabei menschliches Verhalten, das einen anderen oder die Gemeinschaft verletzt und deshalb unter Strafe gestellt ist. Der Begriff Jugendkriminalität bezieht sich zunächst auch die Gesamtheit der von der Gruppe der Jugendlichen begangenen Straftaten. Diese Gesamtheit setzt sich zusammen aus dem Hellfeld (bekannte Straftaten) und dem Dunkelfeld (nicht angezeigte Straftaten). Eigentlich geben alle offiziellen Angaben zur Jugendkriminalität nur das Hellfeld wieder, wie z.b. die polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Die Jugendgerichtshilfe ist der für den Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zuständige Fachdienst des Amtes für Jugend und Familie. Den rechtlichen Rahmen für das Arbeitsgebiet der Jugendgerichtshilfe bilden das SGB VIII und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Insbesondere erfüllt der Fachdienst Jugendgerichtshilfe die Pflichtaufgabe der Jugendhilfe gem. 1 und 2, Abs. 3, Nr. 8, 52 SGB VIII und 38 JGG. 2. Grundlagen Jugendkriminalität ist seit vielen Jahrzehnten, und auch aktuell, ein gerne diskutiertes Phänomen. Die Tatsachen, dass Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen häufiger Straftaten begehen, lässt sich in den meisten Fällen mit der noch nicht vollendeten Entwicklung des jungen Menschen begründen und ist zum überwiegenden Teil auch unbedenklich. Bei Jugendkriminalität spricht man von deren episodenhaften Charakter. Dies bedeutet, dass die Begehung von Straftaten in der Regel eine vorübergehende Erscheinung in der Entwicklung eines jungen Menschen ist. Ein Eingreifen von Seiten Seite 26 von 30

66 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe der Justiz oder Behörden zur Beendigung der Begehung einer oder mehrerer Straftaten ist daher meist nicht erforderlich. Wenn man bedenkt, dass z.b. die meisten männlichen Jugendlichen (80-90%) einmal eine Straftat begehen, aber nur ca. 10% als straffällig registriert werden, wird klar, dass Jugendliche und Heranwachsende die Begehung von Straftaten meist auch ohne förmliche Sanktion durch die Justiz wieder unterlassen. Nur etwa 0,2-1% aller Jugendlichen begeht mehr als fünf Straftaten. Die Ursachen für eine Verfestigung von kriminellem Verhalten sind vielfältig und können hier nicht abschließend erläutert werden. Letztlich gibt es eine Vielzahl an Risikofaktoren wie z.b. frühkindliche Entwicklungsschäden oder -verzögerungen, Vernachlässigung, Migration in Kombination mit fehlender Integration, schlechte Schulbildung, Arbeitslosigkeit, Sucht in der Herkunftsfamilie, eigene Sucht usw.. Daher müssen Maßnahmen zur Verringerung von Jugendkriminalität den gesamten Querschnitt der Jugendhilfe abdecken. Erfolgreiche Bekämpfung von Jugendkriminalität beginnt mit einer frühen Förderung von Familien mit Babys und kleinen Kindern und endet mit der Unterstützung der Jugendlichen beim Eintritt ins Berufsleben. 3. Situation im Landkreis Straubing-Bogen Deutschlandweit sind die Zahlen bezüglich der Jugendkriminalität auf Basis der polizeilichen Statistik seit mehreren Jahren eher rückläufig. Diese Zahlen aus dem Hellfeld werden von Untersuchungen (z.b. Opferbefragungen), die zusätzlich auch den Bereich des Dunkelfeldes untersuchen, bestätigt. Steigerungen gibt es lediglich im Bereich der Gewaltkriminalität, insbesondere bei den vorsätzlichen und gefährlichen Körperverletzungen. Diese Steigerung bezieht sich ebenso ausschließlich auf die bekannt gewordenen Straftaten. Befragungen z.b. unter Jugendlichen zeigen aber, dass die Gewalt in den letzten Jahren zumindest nicht zugenommen hat und tendenziell ebenfalls eher rückläufig ist. Damit ist der in der Öffentlichkeit aktuell diskutierte Anstieg der Jugendkriminalität bzw. der Gewaltkriminalität so nicht existent und größtenteils medial generiert. Seite 27 von 30

67 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen von : Für den Landkreis Straubing-Bogen liegen nur die Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe des Amtes für Jugend und Familie vor. Hier zeigt sich, dass die Zahl der eingehenden Ermittlungsverfahren seit mehreren Jahren stabil ist. Schwankungen von +/- 10% kommen dabei aber durchaus vor. In den Jahren musste die Jugendgerichtshilfe pro Jahr etwa 535 eingegangene Verfahren bearbeiten lag die Fallzahl bei 588. Die durch junge Landkreisbürger begangenen Straftaten haben in aller Regel Bagatellcharakter. Bei etwa 70% der Straftaten handelt es sich um Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigungen und kleinere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Anteil der bekannt gewordenen Körperverletzungsdelikte lag 2008 bei rund 100 Verfahren und im Jahr zuvor bei 85. Für das Jahr 2009 war ein minimaler Anstieg von 85 auf 88 Gewaltdelikten zu verzeichnen. Markant ist vor allem bei Körperverletzungsdelikten der steigende Anteil der unter Alkoholeinfluss begangenen Straftaten. Hier kann in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zu einem mehr an Alkoholkonsum unter Jugendlichen festgestellt werden. Da der Konsum von Alkohol die Begehung von Straftaten insgesamt begünstigt, wäre hier ein möglicher Ansatzpunkt zur Intervention bzw. Prävention gegeben. Sehr gering ist im Landkreis Straubing-Bogen der Anteil der so genannten Intensivtäter. Nach Definition der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen spricht man dann von einem Intensivtäter, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender pro Jahr 10 oder mehr Straftaten begeht. Laut derzeitigem Stand befindet sich gemäß dieser Definition im Landkreis Straubing-Bogen kein einziger Intensivtäter. Allerdings gibt es mehrere junge Menschen, Seite 28 von 30

68 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe die der oben genannten Definition recht nahe kommen und in das Intensivtäterprogramm der Polizeibehörden aufgenommen worden sind. Die Jugendgerichtshilfe, als der sachbearbeitender Fachdienst, ist im Landkreis Straubing-Bogen mit einer Vollzeitkraft besetzt. Die Zahl der bearbeiteten Diversionsverfahren und Anklagen lag in den letzten Jahren bei durchschnittlich 370 Verfahren (Schnitt der letzten vier Jahre). Das Bayerische Landesjugendamt empfiehlt eine Zahl von maximal 300 zu bearbeitenden Fällen pro Jahr und Vollzeitkraft. Durch die Fachkraft können die im SGB VIII und JGG vorgesehenen Basisleistungen wie z.b. Beratung, Berichterstattung, Auflagenorganisation und überwachung abgedeckt werden. Da z.b. die Zahl der zu überwachenden Auflagen in den letzten 10 Jahren etwa um 400% angestiegen ist, wird ein großer Teil der vorhandenen Ressourcen hiermit gebunden. Bei einigen Aufgabenbereichen müssen Abstriche gemacht werden, so z. B. bei der Haftbegleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden, bei der Durchführung von Betreuungsweisungen und Täter-Opfer-Ausgleichen. Für präventive Arbeit, z.b. in Form von Öffentlichkeitsarbeit und Multiplikatorenschulungen fehlen die zeitlichen Ressourcen. Die Betreuung und Begleitung der Jugendlichen kann nicht so intensiv durchgeführt werden, wie dies in manchen Fällen erforderlich und wünschenswert wäre. Wenig ausgeprägt ist das Angebot von so genannten Neuen Ambulanten Maßnahmen im Landkreis Straubing-Bogen. Das einzige diesbezügliche Angebot im Landkreis wird in Form der Sozialen Gruppenarbeit von der Kath. Jugendfürsorge angeboten. Weitergehende Maßnahmen fehlen oder werden vom Fachdienst Jugendgerichtshilfe notdürftig bedient. 4. Soll Situation Im Bereich der Jugendkriminalität ist der Landkreis Straubing-Bogen insgesamt gut positioniert. Ein weiterer Rückgang der Jugendkriminalität wäre natürlich wünschenswert. Allerdings wird ein gewisses Maß an Straftaten, welche durch Jugendliche und junge Erwachsenen begangen werden, konstant verbleiben. Die Soll-Situation bezüglich der Jugendgerichtshilfe stellt sich aus Sicht des Fachdienstes folgendermaßen dar. Der Fachdienst sollte alle ihm per Gesetz angetragenen Aufgaben erfüllen können. Durch externe Angebote, wie z.b. Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Aggressions-Training und Betreuungsweisungen sollte die Jugendgerichtshilfe in ihren eigentlichen Aufgaben entlastet werden bzw. zur Wahrnehmung dieser, befähigt werden. Durch externe Angebote wäre es auch möglich, einen größeren Teil der vom Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen erzieherischen Maßnahmen auch auf junge Menschen aus dem Landkreis Straubing-Bogen anzuwenden, was bisher nur einge- Seite 29 von 30

69 Teilplan I Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe schränkt der Fall ist. Vor allem für junge Menschen, die in die Kriminalität abzugleiten drohen, wäre ein Ausbau des Angebotes wichtig und dienlich. Verkannt werden darf dabei sicherlich nicht, dass bei einem Flächenlandkreis mit insgesamt niedriger Jugendkriminalität, nie die Vielfalt an pädagogischen Angeboten wie z.b. in Großstädten erreicht werden kann. 5. Empfehlungen für die Jugendgerichtshilfe Maßnahmen zur Alkohol und Drogenprävention ergreifen, wie etwa Jugendschutzkontrollen durchführen, Auflagen für Veranstaltungen kontrollieren, etc. um den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen zu bekämpfen. Dies gilt vor allem den präventiven aber auch den ordnungsrechtlichen Bereich. Schaffen von Bedingungen für schulischen Erfolg und berufliche Integration als wichtige Voraussetzungen für ein straffreies Leben. Daher wird auch auf die Teilpläne Kindertagesbetreuung und Jugendsozialarbeit verwiesen. Ebenso wichtig ist die Eingliederung der Jugendlichen ins dörfliche Umfeld. Aus diesem Grund wird den Gemeinden empfohlen, in Kooperation mit dem Kreisjugendring regelmäßige Jugendversammlungen abzuhalten um eine bedarfsgerechte Planung und Koordinierung von Freizeitangeboten unter Einbezug der Jugendlichen zu ermöglichen. Für den konkreten Bereich der Jugendgerichtshilfe ergeben sich folgende Empfehlungen: Zukünftig Vergabe von ambulanten Maßnahmen, wie Betreuungsweisungen an externe Fachkräfte (Dieses Zwischenergebnis der laufenden Jugendhilfeplanung wurde bereits im Jugendhilfehaushalt für 2010 eingearbeitet.) Schaffen eines Angebotes für die Durchführung von Täter-Opfer- Ausgleichen Erweiterung des bestehenden Angebots an sozialer Gruppenarbeit in Form von Antiaggressionstrainings. (wir verweisen auf den Teilplan Hilfen zur Erziehung ) Bezüglich der genannten Punkte ist eine engere Zusammenarbeit mit der kath. Jugendfürsorge Straubing, welche die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe für den Bereich der Stadt Straubing wahrnimmt, anzustreben. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wäre eine intensivere Betreuung von straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglich. Auch dies kann zu einer Verminderung der im Landkreis Straubing-Bogen registrierten Jugendkriminalität führen. Anlage im Gesamtplan: Jugendgerichtshilfestatistik Seite 30 von 30

70 Jugendhilfeplan des Landkreises Straubing- Bogen Teilplan II Kindertagesbetreuung Bestandserhebung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Straubing-Bogen Stand: Januar 2010

71 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Inhalt: Vorwort... 4 Präambel... 4 Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Bevölkerungsstruktur Betreuungssituation für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren Betreuungsformen Kinderkrippe Tagespflege Kindergarten Haus für Kinder Gesamtbewertung für Kinder unter 6 Jahren Bedarfssituation bzw. Versorgungsquote Entwicklungsmöglichkeiten Empfehlungen Allgemeine Empfehlungen für die Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen: Empfehlungen für die Bedarfsdeckung von 0 bis unter 3-Jährige Empfehlung für die Bedarfsdeckung von 3 bis unter 6-Jährige Empfehlungen für die Integration von behinderten Kindern Betreuungssituation für Kinder von 6 bis 14 Jahren (Schulkinder) Betreuungsformen für Schulkinder Altersgemischte Gruppen in Kindergärten für Schulkinder Kinderhorte Betreuungsformen an Schulen Mittagsbetreuung Offene Ganztagsschulen Gebundene Ganztagsschulen Spezifische Anforderungen zu Formen der Kinderbetreuung von Schulkindern Gesamtbewertung für Kinder von 6 bis 14 Jahren Bedarfssituation bzw. Versorgungsquotient Empfehlungen für die Bedarfsdeckung von 6 bis 14 Jahren Ausblick: Anhang: Erhebung Schulkinder: Seite 2 von 39

72 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Aufteilung der Nachmittagsbetreuung im Landkreis mit Anzahl der Schüler Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Anzahl der Kinder/Jugendlichen von 0 bis U 18 Jahren nach Altersgruppen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stichtag Tabelle 2: Zahl der unter 3-Jährigen im Landkreis Straubing-Bogen... 8 Tabelle 3: Ausbaustand Krippenplätze... 9 Tabelle 4: Betreuungssituation im Landkreis, kleine Gemeinden Tabelle 5: Betreuungssituation im Landkreis, mittlere Gemeinden Tabelle 6: Betreuungssituation im Landkreis, große Gemeinden Tabelle 7: Betreuungssituation im Landkreis, Landkreisebene Seite 3 von 39

73 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Vorwort Die Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung hat sich bereits 2007 sehr intensiv mit dem Thema Kindertagesbetreuung beschäftigt und hierzu auch Feststellungen erarbeitet. Diese Feststellungen werden hier aktualisiert und ergänzt. Der vorliegende Bericht zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Straubing-Bogen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit in zwei übergeordnete Punkte aufgeteilt: Die Situation der Kindertagesbetreuung für den Altersbereich der 0 bis unter 6- jährigen Kinder und den Bereich der 6 bis unter 14-jährigen Kinder. Dabei wird zunächst auf die verschiedenen Formen der Kinderbetreuung im Landkreis eingegangen. Diese werden beschrieben und die jeweils spezifischen Anforderungen werden erläutert. Die Situation im Landkreis wird geschildert mit dem vorhandenen Angebot und der Versorgungsquote in den Gemeinden. Bedarfssituation und Entwicklungsmöglichkeiten werden für die jeweiligen Altersgruppen in einer Gesamtbewertung dargestellt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung werden den Kapiteln zugeordnet. Präambel Unsere gesellschaftlichen Rahmen- und Lebensbedingungen sind einem raschen und tiefgreifenden Wandel ausgesetzt. Wesentliche Kennzeichen sind: Individualisierung der Lebensführung Vielfalt der Lebenslagen und Lebensstile Wertewandel Wachsende Bedeutung der Medien Strukturelle Veränderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes All dies geht an Kindern nicht spurlos vorüber. Immer häufiger wachsen Kinder ohne Geschwister oder nur bei einem Elternteil auf. Sie treffen auch in ihrem Wohnumfeld seltener auf Nachbarkinder. Gleichzeitig erfordert eine verantwortungsvolle Verbindung von Erwerbstätigkeit und Familie verstärkt qualifizierte Angebote von Kindertageseinrichtungen. In ihnen können Kinder und Eltern neue Kontakte knüpfen und Erfahrungen mit gleichaltrigen oder auch jüngeren und älteren Kindern und anderen Familien gewinnen. Durch aktive Elternarbeit und Elternmitwirkung können nachbarschaftliche Kontakte angebahnt und das Selbsthilfepotential der Familien gestärkt werden. Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die Kindertagesbetreuung als wichtiges soziales Lernfeld für Kinder, als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie als selbstverständliche Station im Lebenslauf von Kindern. Zu den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zählen die Kinderkrippe, die Kindertagespflege, die Kindergärten, die Kinderhorte und verschiedene im Bereich der Schule angesiedelte Betreuungsformen. Zunehmend werden neben den allgemeinen Zielen der Kindertagesbetreuung auch Beweggründe genannt, die im engen Zusammenhang mit präventiven Zielrichtungen der Jugendhilfe stehen. Die Familien ergänzende oder gar ersetzende Funktion von Kindertageseinrichtungen ist in der fachlichen Diskussion schon lange anerkannt und nimmt mit zuneh- Seite 4 von 39

74 Teilplan II: Kindertagesbetreuung menden Fallzahlen in der Jugendhilfe auch in der politischen Auseinandersetzung einen immer größeren Stellenwert ein. Längst ist sich die Fachöffentlichkeit auch einig, dass Aspekte der Chancengleichheit, des Ausgleichs von Benachteiligung und Fragen der Bildungsgerechtigkeit nicht ausschließlich über den Bildungssektor zu behandeln sind, sondern auch von den begleitenden Hilfestellungen beeinflusst werden können. Bei der Gestaltung der Angebote müssen die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Flexibilität und Zumutbarkeit für Kinder unterschiedlichen Alters und die Sicherung des Kindeswohles im Zentrum der Betrachtung stehen. Zielsetzung Die Jugendhilfeplanung des Landkreises Straubing Bogen beabsichtigt einen Überblick zu schaffen über das mittlerweile vielfältige Angebot an Formen der Kindertagesbetreuung; den Bestand bei den einzelnen Betreuungsformen aufzuzeigen und Hinweise zum weiteren Ausbau zu geben; den (familien-) politisch verantwortlichen Kommunalpolitikern, aber auch den unterschiedlichen Trägern eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, mit der sie im gemeindlichen Bereich und darüber hinaus familienfreundliche und kindgerechte Ideen entwickeln und Entscheidungen fundierter treffen können; auf besondere Problemlagen und Entwicklungsmöglichkeiten hinzuweisen, die das Fachgebiet Kindertagesbetreuung tangieren können. 1. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtungen der Kinderbetreuung liegen im Wesentlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz, Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Grundlage für den Ausbau zur Kindertagesbetreuung bildet das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), insbesondere in der Form des letzten Änderungsgesetzes, dem Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hier finden sich nicht nur Aussagen über die Notwendigkeit und die Ziele des Gesetzes, sondern konkrete Vereinbarungen zwischen Bund und Länder zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren, schrittweise bis Seit 1996 besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Vom 1. August 2013 an sieht das Kinderförderungsgesetz vor, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für alle Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr besteht. Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten ( 24 SGB VIII). Seite 5 von 39

75 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Das BayKiBiG ist ein Landesgesetz des Freistaates Bayern. Es gibt einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Krippen, Kindergärten, Kinderhorte, Netze für Kinder und Tagespflege (nicht für Heilpädagogische Tagesstätten). Die Bildungs- und Erziehungsziele sind verbindlich in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) festgelegt. Auf dieser Basis wurde der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) entwickelt, der Trägern und pädagogischem Personal in Kindertageseinrichtungen einen Orientierungsrahmen bietet, wie die normierten Bildungs- und Erziehungsziele bestmöglich umgesetzt werden können. Im BayKiBiG werden die Gemeinden aufgefordert, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Bedarfsplanung, die von jeder Gemeinde selbst vorzunehmen ist, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Ausdrücklich weist der Gesetzgeber darauf hin, dass die Gemeinden einen festgestellten Bedarf auch auf dem Wege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllen können (Art. 5 BayKiBiG, Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots). Der Landkreis und die Gemeinden sollen ihre Planungen abstimmen. Für den Geltungsbereich der Kindertagesbetreuung im Rahmen des BayKiBiG sowie des SGB VIII ist das Amt für Jugend und Familie am Landratsamt als Bewilligungs-, Aufsichts- und Fachberatungsbehörde zuständig. In letzter Zeit sind neben den bestehenden Einrichtungen der Jugendhilfe (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) auch an den Schulen Betreuungsformen geschaffen worden (Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung, gebundene/offene Ganztagsschule). Für diesen Geltungsbereich ist das Staatl. Schulamt am Landratsamt Straubing-Bogen zuständig. Grundsätzlich gilt, dass die Übersichtlichkeit nicht nur an den mittlerweile sehr zahlreich vorhandenen Betreuungsformen leidet. Auch die geteilte Zuständigkeit (Kultusministerium/Sozialministerium) ist kritisch zu betrachten und erfordert in der Praxis einen erhöhten Planungs-, Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand. 2. Bevölkerungsstruktur Für die Planung von Betreuungsplätzen ist es notwendig, die Bevölkerungsstruktur genauer zu betrachten. Zunächst kann an dieser Stelle auf die ausführliche Datenerhebung im Geschäftsbericht 2007 für das Jugendamt Straubing-Bogen im Anhang des Gesamtplanes verwiesen werden. Hier werden umfangreich demographische Analysen für den Landkreis im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung (JUBB) aufgeführt. Seite 6 von 39

76 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Für den schnell wachsenden Bereich der Kindertagesbetreuung werden an dieser Stelle kurz zusammengefasst relevante Daten für das Berichtsjahr 2008 dargestellt. Zum leben im Landkreis Davon sind Einwohner Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis unter Anzahl der Kinder in den einzelnen Altersgruppen insgesamt weiblich männlich Insgesamt unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter bis unter bis unter 18 Altersgruppen (unter 3 bis unter 18) Tabelle 1: Anzahl der Kinder/Jugendlichen von 0 bis U 18 Jahren nach Altersgruppen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stichtag Geburtenhochrechnungen ergeben für das Jahr 2013 eine leicht sinkende Tendenz der relevanten Bevölkerungsgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen. Zur Verdeutlichung hier die rückläufige Zahl der unter 3-Jährigen im Landkreis: 1 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand Seite 7 von 39

77 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Zahl der Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Straubing- Bogen im Zeitraum 2000 bis Tabelle 2: Zahl der unter 3-Jährigen im Landkreis Straubing-Bogen 3 3. Betreuungssituation für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren 3.1 Betreuungsformen Kinderkrippe Beschreibung Kinderkrippen sind die klassische Betreuungsform für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Es gibt die Formen eigenständige Kinderkrippe(Solitäreinrichtung) Kinderkrippe in bestehendem Kindergarten altersgemischte Gruppe im Kindergarten Finanzierung/Förderung BUND, BayKiBiG, Freistaat, Kommune, Kirche, Elternbeiträge Die staatliche Förderung von Kinderbetreuungsplätzen in Kinderkrippen erfolgt nach kindbezogenen Förderkriterien. Spezifische Anforderungen: Ziel einer qualifizierten Pädagogik für institutionell betreute Kleinkinder ist die Förderung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen stellt daher in personeller sowie in räumlich-materieller Hinsicht besondere Anforde- 3 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand Seite 8 von 39

78 Teilplan II: Kindertagesbetreuung rungen an die Träger. Ein Anstellungsschlüssel von 1:11,5 ist nach 17 AVBayKiBiG förderrelevant, empfohlen wird ein Schlüssel von 1:10. 4 Die räumlich-materielle Ausstattung in den Einrichtungen soll so gestaltet sein, dass sie einerseits die kindliche Exploration unterstützen und andererseits Rückzug und soziale Interaktionen ermöglichen (Bastel- und Experimentierbereich, Ruhebereich). Entwicklungspsychologische Erkenntnisse belegen das frühkindliche Bedürfnis nach einer sicheren und verlässlichen Bezugsperson. Insofern muss bei der Planung von Krippen bzw. Krippengruppen sensibel auf die pädagogischen und psychologischen Anforderungen dieser Altersgruppe eingegangen werden. Die persönliche Eignung des pädagogischen Personals ist zu prüfen. Diesen speziellen krippenpädagogischen Anforderungen muss das Fachpersonal durch Erfahrung, Qualifizierung und kompetente Beratung gerecht werden. Die Benutzungsgebühren sind i. d. R. wegen der geringeren Gruppengröße wesentlich höher, als in anderen Betreuungsformen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl der Betreuungsform Kinderkrippe oder Tagespflege ist zu berücksichtigen. Situation im Landkreis /Ausbaustand In den letzten Jahren wurde der Krippenausbau im Landkreis Straubing- Bogen sehr forciert. Derzeit gibt es im Landkreis folgendes Angebot an Krippenplätzen: Träger Gemeinde Einrichtung Platzkapazitäten Stadt Bogen KiTa St. Florian 15 Plätze Kirche Markt Mitterfels KiTa Don Bosco 10 Plätze Kirche Markt Mallersdorf KiTa St. Elisabeth 24 Plätze Gemeinde Gemeinde Rattiszell KiTa St. Benedikt 6 Plätze Gemeinde Gemeinde Leiblfing KiTa Aitrach-Arche 17 Plätze Gemeinde Gemeinde Neukirchen KiTa St. Martin 12 Plätze Gemeinde Gemeinde Konzell Gemeindekindergarten 6 Plätze Gemeinde Belegbare Plätze insgesamt 90 Plätze Tabelle 3: Ausbaustand Krippenplätze 5 4 Der Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG beschreibt als rechnerischer Wert das Verhältnis zwischen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des pädagogischen Personals und den gewichteten Buchungszeiten. Er ist zu unterscheiden von einem Personal-Kind-Schlüssel (s. AVBayKiBiG, Kommentar) 5 Quelle: eigene Datenerhebungen des Landkreises im Januar 2010 Seite 9 von 39

79 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Dem enormen Anstieg an Krippenplätzen hinkt derzeit das Angebot an Fachkräften allerdings hinterher. Der Bedarf an pädagogischem Personal mit krippenpädagogischer Ausbildung ist nicht gedeckt. Den Trägern wird daher empfehlen, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen Tagespflege Beschreibung: Insbesondere Kleinkinder werden stundenweise bis ganztags von einer Tagespflegeperson betreut. Es können aber auch Kindergartenkinder in Randzeiten oder Schulkinder in Tagespflege betreut werden (Altersgruppe 0 bis 14 Jahre). Die Tagesmutter, die in der Regel eigene Kinder hat, betreut die Kinder im eigenen Haushalt. Es gibt auch die Möglichkeit der Tagespflege im Haushalt des Kindes oder in Räumen einer Kindertagesstätte. Art und Umfang der Betreuung können flexibel vereinbart werden. Tagespflege stellte das am meisten flexibel zu gestaltende Instrument der Kindertagesbetreuung dar. Die Tagespflege ist neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Krippen und altersgeöffneten Kindergärten, insbesondere für unter Dreijährige eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots in unserem Flächenlandkreis. Sie hat ihre Stärken insbesondere in der Familiennähe und in flexiblen Betreuungszeiten. Gerade für Randzeiten von institutioneller Kinderbetreuung oder für Nacht-/Wochenend- und in Ferienzeiten bietet das Instrument der Tagespflege ein erhebliches Potenzial an zeitlicher und mobiler Flexibilität. Finanzierung: Tagespflegestrukturförderrichtlinie, BayKiBiG; Freistaat, Kommunen, Landkreis und Elternbeiträge. Spezifische Anforderungen: Aufgabe des TröffJHL ist es, eine Tagespflegestruktur zu schaffen und Tagespflegepersonen zu qualifizieren. Die Tagespflegevermittlungsstelle am Amt für Jugend und Familie wählt geeignete Personen aus, übernimmt die Qualifizierung und Beratung sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII. Weiterhin werden qualifizierte Tagesmütter regelmäßig geschult und turnusmäßig durch Hausbesuche überprüft. Die Vermittlungsstelle übernimmt auch die Beratung der Eltern sowie die Vermittlung von geeigneten Tagespflegpersonen. Tagespflege erfordert daher einen hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand. Alle Pflegepersonen benötigen für ihre Pflegeerlaubnis einen Qualifizierungskurs von derzeit 90 Stunden. Außerdem müssen sie an jährlichen Fortbildungsmaßnahmen von mind. 15 Std. teilnehmen. Die vom Gesetzgeber geforderte Vorgabe, dass zukünftig 160 Stunden für die Qualifizierung gefordert werden, wird problematisch bewertet. Diese Auflagen werden von vielen Bewerberinnen als zu hoch erachtet. Seite 10 von 39

80 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Der Bestand an Tagespflegepersonen unterliegt ständigen Schwankungen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl der Betreuungsform Kinderkrippe oder Tagespflege ist zu berücksichtigen. Situation im Landkreis/Ausbaustand: Im Jahr 2006 wurde vom Landkreis (TröffJHL) die Tagespflegevermittlungsstelle errichtet. Sie ist besetzt mit einer Sozialpädagogin in Teilzeit. Es konnte bereits ein stabiles Netz an qualifizierten Tagespflegepersonen über dem ganzen Landkreis errichtet werden. Auch die Ersatzbetreuung konnte in den meisten Gemeinden sichergestellt werden. Es wurden bisher über die Vermittlungsstelle insgesamt 116 Kinder in Tagespflege vermittelt. Durch den Ausbau der qualifizierten Tagespflege konnte die Betreuungsqualität im Landkreis sichergestellt werden. Zum stehen insgesamt 115 Plätze in Tagespflege zur Verfügung. Derzeit werden ca. 54 Tagespflegepersonen registriert und etwa 70 Kinder in Tagespflege betreut. Davon sind 2/3 Kinder unter 3 Jahren. 1/3 der Kinder wird in Randzeiten von Kindergärten bzw. als Schulkinder betreut. 6 Der Landkreis Straubing-Bogen organisiert jährlich auf seine Kosten ein umfangsreiches Fortbildungsprogramm, aus dem sich die Tagespflegepersonen ihre Fortbildungseinheiten selbst auswählen können Kindergarten Beschreibung: Im Regelkindergarten werden Kinder im Alter vom vollendeten 3. bis 6. Lebensjahr betreut. In altersgeöffneten Gruppen können Kinder unter 3 Jahren oder auch Kinder im Grundschulalter aufgenommen werden, sofern eine entsprechende Konzeption der Einrichtung vorliegt. Kindergärten gehören zum Elementarbereich des Bildungswesens. Es besteht keine Kindergartenpflicht. Aufgabe des Kindergartens ist die ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes ( 22 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen sollen Kindergärten bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder bieten. Alle Kinder, d. h. deutsche Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Behinderung, Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko und Kinder mit besonderen Begabungen. Das Leistungsangebot des Kindergartens ist eingebettet in die regionalen Bedingungen und orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den konkreten Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien. 6 Angaben aus der Meldung nach 47 SGB VIII, Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen, Stand Seite 11 von 39

81 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Familien bedarfsangemessen in ihren Erziehungsaufgaben. Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der Kindergarten und Familie zum Wohle der Kinder kooperieren. Auf Grund sich wandelnder Familien- und Arbeitsmarktstrukturen gewinnt der Kindergarten als multifunktionale Einrichtung an Bedeutung. Der Kindergarten ist Sozial- und Lernraum für Kinder, Treffpunkt für Eltern, Kooperationspartner für die regionalen Fach- und Sozialdienste, er unterstützt Eltern und Familien durch ein angemessenes Beratungs- und Bildungsangebot und initiiert Familienselbsthilfe. Eine Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule ist von großer Bedeutung. Finanzierung BayKiBiG, Freistaat, Kommune, Kirche oder freie Träger, Elternbeiträge. Spezifische Anforderungen Die Altersöffnung an Kindergärten bietet sowohl Chancen wie auch Risiken. Öffnet sich eine Einrichtung für Kinder unter drei Jahren, ist dies mit einem erhöhten Bedarf an qualifizierten und möglichst erfahrenen pädagogischen Fachkräften verbunden. Dies kann zum einen bedeuten, dass zusätzlich Fachpersonal eingestellt werden muss, welches bereits Erfahrung etwa im Bereich der Arbeit mit Krippenkindern hat. Zum anderen braucht das gesamte Team spezifisches Fachwissen über die kindliche Entwicklung in den ersten drei Lebensjahren. Werden unter dreijährige Kinder in die Gruppe mit aufgenommen, dürfen dennoch die Bedürfnisse der älteren, besonders der Vorschulkinder, nicht vernachlässigt werden. Die Grenzen der Altersmischung müssen berücksichtigt werden. Der Erwerb von Sprache und Sprechfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und Integration in die Gesellschaft. Sprachkompetenz ist wichtige Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Unter Sprachförderung nach dem BEP werden alle pädagogischen Maßnahmen verstanden, durch die Kinder Freude am Sprechen und an Kommunikation allgemein entwickeln und durch die sie die Fähigkeit erwerben, sich mit anderen auszutauschen, anderen die eigenen Erlebnisse, Gefühle, Meinungen, Gedanken und Wünsche mitzuteilen. Sprachförderung heißt aber auch, Kinder mit Büchern und der Schriftsprache vertraut zu machen - also das zu tun, was im Fachjargon oft Literacyerziehung genannt wird - und den Kindern Sprache als Kulturgut nahezubringen. Seite 12 von 39

82 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Die pädagogische Fachkraft hat daher in besonderem Maß auf Sprachauffälligkeiten bei den Kindern zu achten. Die Schulung und regelmäßige Fortbildung der Fachkräfte ist von besonderer Bedeutung. Der Freistaat gewährt Zuschüsse zu diesen Fortbildungsangeboten. Wegen des gesetzlich verankerten Wunsch und Wahlrechtes haben die Kommunen Plätze in unterschiedlichen Konzeptionen vorzuhalten. Nach dieser Maßgabe soll ein plurales Kinderbetreuungsnetz aufgebaut werden. In 5 SGB VIII i.v.m. Art 7 BayKiBiG wird von den Gemeinden gefordert, aktiv Bedürfnisse der Eltern und Kinder abzufragen und das Angebot auszurichten. Situation im Landkreis/Ausbaustand Es gibt im Landkreis Straubing-Bogen insgesamt 43 Kindergärten. Diese werden in unterschiedlicher Trägerschaft geführt und bieten damit die Möglichkeit einer Vorauswahl hinsichtlich verschiedener Werteorientierungen. Folgende Trägerformen (Stand ) sind anzutreffen (Anzahl/Plätze): Kommunale Trägerschaft 25 Einrichtungen mit insg Plätzen (= 58%) Kirchliche Trägerschaft 13 Einrichtungen mit insg Plätzen (= 30%) Freigemeinnützige Träger 5 Einrichtungen mit insg. 158 Plätzen (= 12%) Gesamt: 2890 Plätze (plus Überbelegungsplätze) 7 Es sind Kinder für die Kindergärten angemeldet. Davon sind 232 Kinder mit Migrationshintergrund, 24 Kinder mit (drohender) Behinderung 129 Kinder unter drei Jahren 2795 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung und 153 Schulkinder Haus für Kinder Beschreibung: Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet. Sie zeichnen sich aus durch die Betreuung von sowohl Kindern unter 3 Jahren, sowie von Kindergartenkindern und Schulkindern mit einem zahlenmäßigen Anteil von über der Hälfte der Gesamtkinder in einer Gruppe. Die schwerpunktmäßige pädagogische Ausrichtung in der Gruppe richtet sich jeweils zugunsten der überwiegenden Altersklasse. Das bedeutet: In einem Haus für Kinder gibt es neben dem Angebot an regulären Kindergartenplätzen sowohl Krippenplätze wie auch Hortplätze. (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 BayKiBiG) 7 Quelle: 47-Meldung des Landkreises Straubing-Bogen, Stand Seite 13 von 39

83 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Finanzierung: BayKiBiG, Freistaat, Kommune, Kirche, Elternbeiträge. Situation im Landkreis Durch den Umbau des Kindergartens in Oberschneiding wird im Landkreis ein Haus für Kinder entstehen. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung ist diese Einrichtung jedoch noch in der Planungs- bzw. Umbauphase. (siehe Angaben zu Punkt 3.1.1). 3.2 Gesamtbewertung für Kinder unter 6 Jahren Bedarfssituation bzw. Versorgungsquote Grundsätzlich gilt, dass auch für die Planungsregion die gesetzlichen Vorgaben Beachtung finden müssen. Diese wurden mit einem Ausbauziel der Betreuungsmöglichkeiten (Krippe und Tagespflege) im Umfang von bayernweit durchschnittlich 31 % der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zum Jahr 2013 beziffert 8. Dies würde für die Planungsregion bedeuten, dass - ausgehend von der Bevölkerungsstatistik des Bayerischen Landesamtes des Jahres die bei dieser Altersgruppe Kinder ausweist, rechnerisch ein Planungsziel von 756 Plätzen anzustreben ist. Unter Berücksichtigung des Bestandes in den Gemeinden würde sich zum rechnerisch ein Fehlbestand von ca. 420 Plätzen im Landkreis Straubing-Bogen ergeben. Bei dieser Berechnung bleiben die Plätze an altergemischten Kindergärten und die weiteren geplanten Krippenplätze unberücksichtigt. Zudem muss die spezifische Bedarfsermittlung an den Gemeinden im besonderen Maße Anerkennung finden. Insofern ist hier zu unterscheiden zwischen dem individuellen Bedarf einer Kommune im Landkreis und dem geforderten bayernweiten Durchschnittswert. 8 nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts, durchschnittlich für etwa 31 Prozent der unter Dreijährigen in Bayern, StMAS, 12/2009 Seite 14 von 39

84 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Im Landkreis gibt es folgendes besonderes pädagogisches Angebot: 2 Waldkindergärten (Bogen, 18 Plätze, Geiselhöring, 20 Plätze) 1 Waldorfkindergarten (Straubing, Kinder aus dem LKR sind im Einzugsbereich) 7 Einrichtungen bieten integrative Plätze an 1 Sprachberaterin im Kindergarten Geiselhöring 9 Es gibt an den beiden Sonderpädagogischen Förderzentren in Mallersdorf und in Bogen jeweils eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE): Mallersdorf: 1 Gruppe mit 20 Kindern Bogen: 2 Gruppen mit je 11 Kindern Es ergibt sich den Erhebungen nach eine mittlere Betreuungsquote von 11% bei den 0 bis unter 3-Jährigen sowie eine (rechnerische) Betreuungsquote von 91% bei den Kindergartenkindern, wobei sich hier durch Wechselbelegungen zwischen Vormittag- und Nachmittagsplätzen tatsächlich eine über 100%ige Betreuungsquote ergibt. Bei den Kindergartenplätzen ist daher von einer Vollversorgung im Landkreis auszugehen. (siehe bei Empfehlungen 3.3) 9 Das Projekt "Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen" ist ein zeitlich befristetes und individuell gestaltbares Beratungs- und Fortbildungsangebot für das pädagogische Team einer Einrichtung im Rahmen der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP). Durch dieses Projekt wird die Aufmerksamkeit in den Kindertageseinrichtungen auf den Bildungsbereich Sprache und Literacy gelenkt. (StMAS) Seite 15 von 39

85 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Betreuungssituation: Kleine Kommunen < EW RF Kommune EW Davon 0 - u15 Betreuungssituation zum für 0- unter 3- Jährige Davon 0 u3 Krippe TM KITA %- Quote Betreuungssituation zum für 3 - u.6- Jährige Davon 3 u6 TM KITA %- Quote 01 Perasdorf * 10 ) % % 02 Loitzendorf *) % % 03 Falkenfels % % 04 Windberg % % 05 Irlbach % % 06 Stallwang % % 07 Mariaposching % % 08 Rattiszell % % 09 Perkam % % 10 Sankt Englmar % % 11 Ascha % % 12 Atting % % 13 Haselbach % % 14 Aholfing % % 15 Neukirchen % % 16 Rattenberg % % 17 Konzell % % 18 Feldkirchen % % 19 Haibach % % 20 Niederwinkling % % 21 Mitterfels % % B.-Situation in den kl. Kommunen % % Tabelle 4: Betreuungssituation im Landkreis, kleine Gemeinden 10 *) = Diese Gde. haben keine eigene KITA // RF = Rangfolge nach EW-Zahl // TM = Tagespflegeperson // KITA = Kindertagesstätte //. M.-Betrg. = Mittagsbetreuung // Verl. NM.-Betrg. = Verlängerte Nachmittagsbetreuung // GTS offen oder GTS geb. = Schule mit offenem Ganztagesangebot oder gebundenen Ganztagsklasse Seite 16 von 39

86 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Mittlere Kommunen Betreuungssituation zum Betreuungssituation zum > bis < EW für 0- unter 3-Jährige für 3 - u. 6-Jährige Davon 0 - Davon %- Quote Davon %- RF Kommune EW u15 0 u3 Krippe TM KITA 3 u6 TM KITA Quote 22 Salching % % 23 Rain % % 24 Oberschneiding % 89% 25 Schwarzach % % 26 Parkstetten % % 27 Steinach % % 28 Hunderdorf % % 29 Straßkirchen % % 30 Aiterhofen % % 31 Laberweinting *) 1% 84% 32 Wiesenfelden % % 33 Kirchroth % % 34 Leiblfing % % B.-Situation in den mittleren Kommunen % % Tabelle 5: Betreuungssituation im Landkreis, mittlere Gemeinden Seite 17 von 39

87 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Große Kommunen < EW RF Kommune EW 35 MAL-PFA Davon 0 - u15 Davon 0 u3 Betreuungssituation zum für 0- unter 3-Jährige Krippe TM KITA %- Quote Betreuungssituation zum für 3 - u. 6-Jährige Davon 3 u6 TM KITA % %- Quote 102 % 36 Geiselhöring % % 37 Bogen % % B.-Situation in den großen Kommunen % % Tabelle 6: Betreuungssituation im Landkreis, große Gemeinden Betreuungssituation auf Landkreisebene RF Kommune EW 35 Kleine Kommunen 36 Mittlere Kommunen 37 Große Kommunen Davon 0 - u15 Betreuungssituation auf Lkrs.- Ebene zum für 0- unter 3-Jährige Davon 0 u3 Krippe TM KITA %- Quote Betreuungssituation auf Lkrs.-Ebene zum f. 3- u. 6-Jährige Davon 3 u6 TM KITA %- Quote % % % % % % B.-Situation auf Lkrs.-Ebene % % Tabelle 7: Betreuungssituation im Landkreis, Landkreisebene Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung a. d. Berichtsjahr 2007 BayKiBiG Anträge der Kommunen für die Abschlagszahlungen im Betreuungsjahr 2009/2010 Registerblatt: Anhang Antrag Bescheid Bedarfserhebungen: Im Landkreis gibt es keine einheitliche Bedarfsumfrageerhebung. Die Datenerhebungen der einzelnen Gemeinden sind daher teils nicht vergleichbar. Um einen effizienten Einsatz der knappen kommunalen und staatlichen Fördermittel zu gewährleisten, ist eine qualifizierte Bedarfsplanung notwendig. Das BayKiBiG fördert ausdrücklich nur bedarfsnotwendige Plätze in Einrichtungen und in Tagespflege. Tatsächlich zeigen die bereits erhobenen Bedarfsplanungen, dass die Ausbauziele für den Landkreis in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Daran lässt sich erkennen, dass eine flächendeckende Bedarfsdeckung von einheitlich 31 % wie vom Ministerium gefordert, nicht notwendig sein wird. Seite 18 von 39

88 Teilplan II: Kindertagesbetreuung In einem Flächenlandkreis wie dem Landkreis Straubing-Bogen können die einzelnen Kommunen in ihren Bedarfserhebungen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dies liegt zum Teil auch daran, dass in den Gemeinden kein homogenes Bild der Bevölkerungsentwicklung anzutreffen ist. Während in einigen Kommunen die Geburtenzahlen deutlich zurückgehen, können in anderen Gemeinden Anstiege zu verzeichnen sein. Dies kann etwa an der Ausweisung von Baugebieten, Industriegebieten o. ä. liegen. Außerdem wird in der Nähe von Ballungsgebieten ein höherer Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu verzeichnen sein, als etwa auf dem Land oder in weniger dicht besiedelten Gemeinden im nördlichen Landkreis Entwicklungsmöglichkeiten Die Betreuung der Säuglinge und Kleinkinder hat sich in den letzten Jahren im Landkreis Straubing-Bogen erfreulich entwickelt. Dies ist zum einen auf die Initiativen des Gesetzgebers zum Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere der Kinderkrippen, zurückzuführen. Der Aus- und Aufbau der Tagespflege kam insbesondere durch die Aktivität des Amtes für Jugend und Familie im Landkreis Straubing-Bogen zustande. Mit besonderen Schulungsangeboten und fachlicher Begleitung wurde dieses Betreuungsangebot für Kleinkinder qualitativ aufgewertet und zahlenmäßig ausgebaut. Günstig für den Ausbau der Betreuungsplätze wirkt sich auch der zum Teil deutliche Rückgang der Anzahl von Kindern im Kindergartenalter aus. Die freiwerdenden Lücken werden dort von den Trägern, den Gemeinden und den kirchlichen Anbietern, zunehmend mit Krippenplätzen gefüllt. Um dem Sicherstellungsauftrag nach Art. 5 BayKiBiG gerecht werden zu können, sollen die Kommunen eine Bedarfsfeststellung nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG durchführen. Dadurch können die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege rechtzeitig ermittelt werden. Der individuellen Bedarfsanalyse der einzelnen Kommunen soll Rechnung getragen werden. Seite 19 von 39

89 Teilplan II: Kindertagesbetreuung In Planung sind folgende Einrichtungen: Krippen: Gemeinde Einrichtung Platzkapazitäten Träger Stadt Geiselhöring KiTa Geiselhöring 24 Plätze Gemeinde Gemeinde Niederwinkling KiTa Niederwinkling 17 Plätze Gemeinde Markt Schwarzach KiTa St. Martin 12 Plätze Kirche Gemeinde Feldkirchen KiTa St. Martin 12 Plätze Gemeinde Gemeinde Aiterhofen KiTa Maria Schutz 17 Plätze Kloster (Umbau Schließung Kindergartengruppe) Gemeinde Salching KiTa St. Nikolaus 17 Plätze Gemeinde Gemeinde Parkstetten KiTa St. Raphael 17 Plätze Gemeinde Gemeinde Hunderdorf KiTa St. Nikolaus 12 Plätze Gemeinde Laufende Planungsgespräche (Krippen): 123 Plätze Gemeinde Rain Gemeinde Wiesenfelden Gemeinde Kirchroth Gemeinde Haselbach Anbau einer Kindergartengruppe Umstrukturierung der KiTa s Zinzenzell und Wiesenfelden Umbau bzw. Anbau Kindergarten St. Nikolaus, Pondorf Umbau bzw. Anbau an den bestehenden Kindergarten Kindergarten: Im Kindergarten Haselbach wird sich durch den Um-/ Anbau evtl. eine Erhöhung der Platzkapazitäten ergeben. In der Gemeinde Oberschneiding befindet sich die Kindertagesstätte derzeit im Umbau. Die Maßnahmen sollen zum September 2010 fertig gestellt werden. Die Einrichtung bietet dann neben den bisherigen Kindergartenplätzen auch 17 Krippensowie 25 Hortplätze. Die Einrichtung wird damit zu einem Haus für Kinder. Tagespflege: Durch den regelmäßigen Auftritt in der Lokalpresse wird für die Gewinnung von Tagespflegepersonen geworben. Es finden regelmäßig Bewerbungsgespräche statt. Der Landkreis beteiligt sich an diversen Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (wie Regionaltag, Integrationstag etc.) zur Gewinnung von Tagespflegepersonen. Es finden regelmäßige Informationsabende statt, um aktuelle Informationen an die Tagesmütter weiterzugeben und einen gegenseitigen Austausch zu gewährleisten. Seite 20 von 39

90 Teilplan II: Kindertagesbetreuung 3.3 Empfehlungen Allgemeine Empfehlungen für die Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen: In allen Gemeinden sollte eine qualifizierte kommunale Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG vorhanden sein. Fortsetzung der Bemühungen zur Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Tagesmüttern/-vätern; wenn erforderlich landkreisübergreifende Vernetzung bei der Qualifizierung Förderung der Vernetzung der Tagespflegepersonen und KiTa s, um die Ersatzbetreuung sicherzustellen und den Erhalt des Netzes durch gegenseitige Unterstützung zu sichern. Außerdem ergeben sich hierbei für die Planung zusätzliche Kontakte. Einrichtungsübergreifende Planung für Schließ- und Ferientage Anpassung der Öffnungszeiten an die Bedarfe der Eltern im Hinblick auf Wechsel Vormittags- und Ganztagsplätze Empfehlungen für die Bedarfsdeckung von 0 bis unter 3-Jährige Quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen entsprechend den Bedarfserhebungen der Gemeinden durch Neubau oder Umbau von Kinderbetreuungseinrichtungen Qualitativer Ausbau der Betreuungsplätze Verbesserung des Anstellungsschlüssels: der in 17 AVBayKiBiG empfohlene Anstellungsschlüssel von 1:10 sollte mindestens umgesetzt werden; eine weitere Verbesserung wird dringend empfohlen Nutzung der staatlichen Fördermittel für die Schulung von Fachkräften für den Bereich Krippenpädagogik (Wegebauprogramm des Arbeitsamtes) Gewinnung von Fachkräften (evtl. Tarifsteigerungen, Teilnahme am offenen Dialog zum Fachkräftemangel) Allgemeine Umsetzung der Qualitätsstandards des BEP in den Einrichtungen Bereitstellung von Plätzen für PraktikantInnen Altersmischung an vorhandenen Einrichtungen forcieren und so gestalten, dass sie für alle ein Qualitätsgewinn wird Schließen von auftretenden Lücken durch Tagespflege Weiterhin Auf-/ Ausbau des Netzwerkes an Tagespflegepersonen Seite 21 von 39

91 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Kooperation der Tagespflege mit Krippen, um Ersatzbetreuung sicher zu stellen, und evtl. Randzeitenbetreuung, Ferienzeiten abzudecken Förderung der kommunalen Zusammenarbeit, gegenseitige Anerkennung von Plätzen fördern Finanzielle Anreize für Tagespflegepersonen (für Ersatzbetreuung) oder evtl. Angebot von Vergünstigungen Empfehlung für die Bedarfsdeckung von 3 bis unter 6-Jährige Die durchschnittliche Betreuungsquote im Landkreis Straubing-Bogen beträgt derzeit 91 %. Derzeit besteht kein Bedarf für eine weitere Erhöhung der Kapazitäten. Im Sinne einer zukunftsorientierten Planung werden verstärkt Mischformen an Kindertageseinrichtungen entstehen. Dabei ist im Rahmen der Konzeption darauf zu achten, dass bezüglich der qualitativen Entwicklung die Grenzen der Altersöffnung sensibel in die weitere Planung miteinbezogen werden. Räumliche und personelle Vorgaben sollen beim Aus-/ Umbau der vorhandenen Plätze sowie bei evtl. Neubauten Beachtung finden. Allgemeine Umsetzung der Qualitätsstandards des BEP Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule Empfehlungen für die Integration von behinderten Kindern Es wird unterschieden zwischen Gruppen- und Einzelintegration für Kindergartenkinder ( 53 SGB XII, Art. 11 BayKiBiG). Die Eingliederungshilfe wird vom Bezirk verwaltet. Die Eltern müssen anhand eines ärztlichen Attests einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Der Träger der Einrichtung muss eine entsprechende Leistungsvereinbarung nach den Vorgaben der geltenden Rahmenleistungsvereinbarung mit dem Bezirk Niederbayern abschließen. Das Amt für Jugend und Familie prüft auf Anfrage des Bezirks im Einzelfall die Konzeption der Einrichtung. Leitgedanke der integrativen Arbeit ist die soziale Inklusion und der Vorrang präventiver Maßnahmen für das behinderte oder von Behinderung bedrohte Kind. Dies ist maßgeblich für die regionale und überregionale Planung der Hilfsmaßnahmen. Im Landkreis Straubing-Bogen wurde im Betreuungsjahr 2008/2009 in sieben Kindertagesstätten mit 24 Kindern integrativ gearbeitet. Aus derzeitiger Sicht kann auf entsprechende Anträge reagiert und damit dem gesetzlichen Auftrag der Integration entsprochen werden. Seite 22 von 39

92 Teilplan II: Kindertagesbetreuung 4. Betreuungssituation für Kinder von 6 bis 14 Jahren (Schulkinder) Durch die Vielfalt der familiären, örtlichen, räumlichen und schulischen, personellen und strukturellen Gegebenheiten ist ein allgemein gültiges, auf ganz Bayern anwendbares Konzept der Betreuung von Schulkindern nicht denkbar. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Betreuung von Schulkindern: Betreuung an altersgeöffneten Kindergärten (Kindertagesstätten) Betreuung in Kinderhorten Mittagsbetreuung, verlängerte Mittagsbetreuung an der Schule Offene und gebundene Ganztagsschulen Tagesheimen, Tageseinrichtungen individuelle Lösungen in Kombination mit Tagespflege Im Folgenden wird auf die im Landkreis bestehenden Betreuungsformen für Schulkinder eingegangen. 4.1 Betreuungsformen für Schulkinder Altersgemischte Gruppen in Kindergärten für Schulkinder Beschreibung: An einigen Kindergärten im Landkreis besteht die Möglichkeit, Grundschulkinder am Nachmittag zu betreuen. Die Konzepte hierfür sind je nach der Bedürfnislage der Eltern und den Möglichkeiten der Einrichtung sehr unterschiedlich (mit/ohne Mittagessen, mit/ohne Hausaufgabenbetreuung). Die Betreuungszeiten sind ebenfalls individuell gestaltbar. Spezifische Anforderungen: Siehe Punkt: Grenzen der Altersöffnung an Kindergärten Bei der Betreuung von Schulkindern an Kindergärten ist eine Altersbegrenzung bis zur bis 2. Klasse maximal vertretbar. Situation im Landkreis: Es gibt im Landkreis 34 Kindergärten, die eine Altersmischung für Schulkinder anbieten. Seite 23 von 39

93 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Kinderhorte Beschreibung: Horte sind außerschulische Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder (6 bis 14 Jahre) richtet. Horte dienen der regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Der zeitliche Umfang orientiert sich am Bedarf der Eltern. Bei der Betreuung gilt Fachkräftegebot. In der pädagogischen Arbeit der Horte wird die eigenständige sozialpädagogische Aufgabenstellung in Ergänzung zur Familienerziehung und im Verhältnis zu Schule und Jugendarbeit deutlich. Finanzierung: BayKiBiG (Träger und Kommune, Elternbeiträge) Spezifische Anforderungen: Der gemeinsame Auftrag der Schule und des Hortes zur Bildung und Erziehung von Kindern erfordert eine enge Zusammenarbeit und Absprache beider Lebensbereiche. Bei der Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Hortplätzen wird empfohlen, die örtlichen Bedingungen im Flächenlandkreis und die individuellen Lebenslagen der Eltern und Kinder maßgeblich zu berücksichtigen. Besonders muss die weitere Entwicklung in der Schullandschaft mit beachtet werden. Das Angebot der Betreuung in einem Hort ist für die Eltern kostenpflichtig. Situation im Landkreis: Es gibt im Landkreis einen Hort an der Schule in Geiselhöring, der unter der Betriebsträgerschaft der AWO Straubing steht. Der Hort bietet 25 Plätze für Schulkinder. Am Hort arbeiten zwei pädagogische Fachkräfte. Die sozialpädagogische Arbeit am Hort bietet auch Kindern mit erhöhtem erzieherischem Bedarf ein Angebot der Betreuung. Kinder aus dem Landkreis können bei Bedarf auch Hort-Plätze der Stadt Straubing nutzen, wobei Transportkosten und Transportzeiten nicht unerheblich sind und i. d. R. zu Lasten der Eltern gehen Betreuungsformen an Schulen Mittagsbetreuung Beschreibung Die Mittagsbetreuung wird bei Bedarf und abhängig von regionalen Gegebenheiten eingerichtet. Sie liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichts- Seite 24 von 39

94 Teilplan II: Kindertagesbetreuung ende bis mindestens Uhr, oftmals bis oder Uhr. Den Schülerinnen und Schülern sollen dabei Gelegenheiten geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist nicht vorgesehen, wenn geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, aber auf freiwilliger Basis möglich. Unter denselben Voraussetzungen wie die Mittagsbetreuung bis mindestens Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens Uhr und mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung angeboten werden. Die anfallenden Kosten werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern aufgebracht Offene Ganztagsschulen Beschreibung: Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem planmäßigen Unterricht die Ganztagsangebote. Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören: Mittagsverpflegung Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten Art und Ausgestaltung der Angebote hängt von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schulen, ihre Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam. Hierbei können auch Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden. Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis mindestens Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote (wöchentlich mindestens 12 Stunden). Eine offene Ganztagsschule kann an Hauptschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen (Hauptschulstufen), Sonderpädagogischen Förderzentren (Hauptschulstufen), Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden (jeweils Jahrgangsstufen 5 bis 10). Seite 25 von 39

95 Teilplan II: Kindertagesbetreuung An staatlichen Schulen ist ab dem Schuljahr 2009/10 der Freistaat Bayern Träger der offenen Ganztagsschule. An staatlichen Schulen werden keine Elternbeiträge erhoben. Für jede genehmigte offene Ganztagsschule (staatliche wie kommunale/private Schulen) wird ein Budget für den Personalaufwand zur Verfügung gestellt. Genauere Angaben unter: Gebundene Ganztagsschulen Beschreibung: Unter gebundener Ganztagsschule (Ganztagsklasse) wird verstanden, dass - ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens vier Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist, - die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und der Unterricht in einer Ganztagsklasse erteilt wird, - der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt ist und über den ganzen Tag hinweg Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen wechseln, - auch Freizeitaktivitäten angeboten werden. Gebundene Ganztagsschulen bieten - differenzierte Fördermaßnahmen - den Unterricht ergänzende und individuelle Arbeits- und Übungsphasen - eine veränderte Lern- und Unterrichtskultur mit innovativen Unterrichtsformen (Projektarbeit, Wochenplanarbeit etc.) - Mittagsverpflegung - einen pädagogisch gestalteten Freizeit- und Neigungsbereich - Öffnung von Schule unter Einbeziehung qualifizierter externer Partner - Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen Über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat. Er finanziert sie auch. Die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen. Finanzierung: Der Freistaat Bayern fördert im Schuljahr 2009/10 alle gebundenen Ganztagsgrund- und -hauptschulen sowie die Sonderpädagogischen Förderzentren / Schulen zur Lernförderung mit gebundenen Ganztagszügen durch die Zuweisung von zusätzlichen 12 Lehrerwochenstunden pro gebundener Ganztagsklasse sowie für externe Kräfte pro Klasse und Jahr. Seite 26 von 39

96 Teilplan II: Kindertagesbetreuung 4.2 Spezifische Anforderungen zu Formen der Kinderbetreuung von Schulkindern Zu beachten bei der Planung von Plätzen für die Betreuung von Schulkindern ist neben der demografischen und regionalen Entwicklung auch die gesamte Entwicklung in der Schullandschaft im Landkreis. Ausbau und Fortentwicklung der Ganztagsschulen (Evaluierung dieser Entwicklung durch jährliche Umfragen in Kooperation mit dem Schulamt) Unterschiedliche finanzielle Förderungen der verschiedenen Angebote, die sich auf die personelle Kontinuität auswirken (Ganztagsschule ohne Elternbeiträge, Hort erhebt Elternbeiträge) Sinkende Schüler- und Klassenzahlen Aktuelle Umstrukturierung der Hauptschule zu Mittelschulen Regionale Besonderheiten im Flächenlandkreis Bedarfserhebungen/ Elternumfragen Betriebliche Engagements (Aktionsprogramm Erfolgsfaktor Familie des Bundesministeriums), familienfreundliche Arbeitswelt, Vereinbarkeit Familie und Beruf Vernetzungen durch lokale Bündnisse (ebenfalls ein Aktionsprogramm) Situation im Landkreis Für das Schuljahr 2009/10 gibt es im Landkreis folgendes Betreuungsangebot für Schulkinder: Von den insgesamt 31 Grund-, Haupt- und Volksschulen im Landkreis bieten 11 Schulen ein offenes Ganztagesangebot (VS/HS) 4 Schulen ein gebundenes Ganztagsangebot (davon eine GS) 12 Schulen eine Mittagsbetreuung bis Uhr 5 Schulen eine verlängerte Mittagsbetreuung Der Landkreis verfügt über einen Kinderhort mit 25 Plätzen. An 34 Kindertagesstätten (Kindergärten) werden Schulkinder betreut. Im Bedarfsfall können Schulkinder auch bei Tagespflegepersonen untergebracht werden. Tabellarisches Zahlenmaterial befindet sich im Anhang unter Erhebung Schulkinder Seite 27 von 39

97 Teilplan II: Kindertagesbetreuung 4.3 Gesamtbewertung für Kinder von 6 bis 14 Jahren Bedarfssituation bzw. Versorgungsquotient Es gibt insgesamt Schüler an den allgemein bildenden Schulen im Landkreis (Grund-, Volks- und Hauptschulen). Davon werden für das Schuljahr 2009/2010 insgesamt 852 Schüler für eine Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung angemeldet (incl. Hort in Geiselhöring) oder am Nachmittag in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreut. Dies entspricht einem durchschnittlichen Betreuungsquotienten von 14 %. Betreuung von Schulkindern im Landkreis Grund-, Haupt- und Volksschulen 14 Schüler; 2% 121 Schüler; 14% 25 Schüler; 3% 88 Schüler; 10% 245 Schüler; 29% 232 Schüler; 27% Mittagsbetreuung verl. Mittagsbetreuung offene Ganztagsschule gebundene Ganztagsschule Hort Kitas 127 Schüler; 15% Tagesmütter Abbildung 1: Aufteilung der Nachmittagsbetreuung im Landkreis mit Anzahl der Schüler 11 Hinweis: Kinder an weiterführenden Schulen und an den Sonderpädagogischen Einrichtungen, bzw. anderweitig beschulte Kinder sind bei dieser Auflistung nicht erfasst. 11 Quelle: Staat. Schulamt im Landkreis Straubing-Bogen, eigene Erhebungen, Stand 10/2009 Seite 28 von 39

98 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Die Entwicklung auf dem Schulsektor in Bezug auf die Betreuung von Schulkindern am Nachmittag wirkt sich auf die weitere Planung von Hortplätzen negativ aus. Es ist davon auszugehen, dass im Landkreis Straubing-Bogen kein weiterer Kinderhort entstehen wird. Dies wird zur Folge haben, dass einzelne Bedürfnisse der Eltern vor Ort über die Kindertagesstätten oder Tagespflege geregelt werden müssen. Wie aus den Erhebungen für den Bereich der Hilfen zur Erziehung deutlich wird, entsteht in den südlichen Gemeinden im Labertal ein Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit erhöhtem erzieherischem Betreuungsaufwand. Ob dieser Bedarf langfristig mittels einer Hortbetreuung gedeckt werden kann, ist derzeit noch offen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Erhebungen und Empfehlungen zu Teilplan I: Hilfen zur Erziehung. 4.4 Empfehlungen für die Bedarfsdeckung von 6 bis 14 Jahren Ggf. Altersöffnung der Kindergärten für Schüler der 1. und 2. Klassen Auf- und Ausbau der Mittags- und Nachmittagsbetreuung; die Angebotsform soll sich am Betreuungskonzept der Schule orientieren und dem Betreuungsbedarf der Kinder entsprechen; hierbei sind die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche von Sozialministerium und Kultusministerium zu beachten Rechtzeitig mit möglichen Kooperationspartnern für ein Betreuungsangebot in Verbindung treten Kommunale Zusammenarbeit Tagespflege in Randzeiten bzw. unterversorgten Gebieten im Landkreis Bekanntmachung der Angebote durch Internetauftritt und spezielle Verlinkungen Seite 29 von 39

99 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Ausblick: Der Teilplan Kindertagesbetreuung soll in konsequenter Fortschreibung regelmäßig aktualisiert werden. Der vorliegende Bericht erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Die hier vorgelegten Daten spiegeln die Situation im Landkreis zum Berichtsjahr 2008/2009 wieder. Gerade im Bereich der Kleinstkinderbetreuung bzw. auch im Bereich der Betreuung von Schulkindern ist für die nächsten Jahre ein starker Ausbau zu erwarten. Um dem Ziel näher zu kommen, unseren Landkreis für junge Familien attraktiver zu gestalten, ist die Neuauflage der Daten und der Abgleich zwischen dem vorhandenen Angebot und der elterlichen Nachfrage sowie der Planung von Plätzen für Kindertagesbetreuung dringend zu empfehlen. Zur nächsten Aktualisierung können hier fehlende Daten bzw. Erhebungen eingebracht werden. Seite 30 von 39

100 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Anhang: Seite 31 von 39

101 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Erhebung Schulkinder: Schulen im Landkreis: Schülerzahlen 2009/2010 Mittagsbetreuung verl. Mittagsbetreuung offene Ganztagsschule Gebundene Ganztagsschule Schüler bei Tagesmüttern zum Schüler an KiTas zum Aiterhofen GS Ascha GS Bogen GS Bogen HS Jgst. 7 und 9: 14/ Feldkirchen GS Geiselhöring VS Haibach GS Hunderdorf VS Jgst. 5: 19 9 Kirchroth VS Konzell GS Laberweinting GS Leiblfing VS Mallersdorf GS Mallersdorf HS Mitterf.Haselbach VS Jgst. 6: Neukirchen GS Niederwinkling-Mar. GS Oberalteich GS Oberschneiding GS Parkstetten VS Perkam GS Rain VS Jgst. 1: Rattenberg VS Rattiszell GS Salching GS St. Englmar GS Schwarzach VS Stallwang VS Steinach GS Straßkirchen VS Wiesenfelden VS Bogen SFZ Mallersdorf SFZ Jgst.1a+2: 14 Summe Hort Tabelle: Betreuungsangebot für Schulkinder zum Schuljahr 2009/2010 Quelle: eigene Erhebungen in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Seite 32 von 39

102 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Kartenmaterial: Abbildung: Kinderkrippenausbau im Landkreis Quelle: eigene Erhebungen Seite 33 von 39

103 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildung: Tagespflegepersonen im Landkreis Quelle: eigene Erhebungen Seite 34 von 39

104 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildung: Betreuungssituation für 0 bis unter-3 Jährige Quelle: eigene Erhebungen Seite 35 von 39

105 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildung: Kindertagesstätten im Landkreis Quelle: eigene Erhebungen Seite 36 von 39

106 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildung: Grundschulen im Landkreis Quelle: Staatliches Schulamt im Landkreis Straubing-Bogen Seite 37 von 39

107 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildung: Hauptschulen im Landkreis Quelle: Staatliches Schulamt im Landkreis Straubing-Bogen Seite 38 von 39

108 Teilplan II: Kindertagesbetreuung Abbildung: Ganztagsangebote im Landkreis Quelle: Staatliches Schulamt im Landkreis Straubing-Bogen Seite 39 von 39

109 Jugendhilfeplan des Landkreises Straubing-Bogen Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Bestandserhebung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Landkreis Straubing-Bogen Stand: Februar 2010

110 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Inhalt Vorwort Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendarbeit Jugendarbeit auf Landkreisebene Kommunale Jugendarbeit Straubing-Bogen Kreisjugendring Straubing-Bogen Vollversammlung Vorstandschaft Ziele und Aufgaben des Kreisjugendrings Finanzausstattung Kreisjugendring und verbandliche Jugendarbeit Kreisjugendring als Anbieter / Veranstalter Öffentlichkeitsarbeit Freie Träger der Jugendarbeit auf Landkreisebene Kirchliche Träger der Jugendarbeit auf Landkreisebene Die Jugendarbeit der freien Träger in den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen Überörtliche Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit Örtliche Einrichtungen und Treffpunkte der Jugendarbeit Jugendräume in den kreisangehörigen Gemeinden Offene Kinder- und Jugendtreffs in den Gemeinden Informelle Treffpunkte junger Menschen in den Gemeinden Stärkung des kommunalen Jugendbeauftragten Empfehlungen zur kommunalen Jugendarbeit...17 Vorwort Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist der Teilplan Jugendarbeit ein wichtiger Bestandteil des Gesamtplans. In erster Linie stützen sich die getroffenen Aussagen auf die Erfahrungswerte der Kommunalen Jugendarbeit und des Kreisjugendrings Straubing-Bogen sowie auf erzielte Ergebnisse einer Umfrage bei den Gemeinden, die der Kreisjugendring Straubing-Bogen durchgeführt hat. Der Kreisjugendring Straubing-Bogen nimmt bei der Beschreibung des Ist-Zustandes einen größeren Raum ein, da er durch die vom Landkreis Straubing-Bogen übertragenen Aufgaben der Jugendarbeit die zentrale Anlaufstelle für Jugendarbeit im Landkreis ist. Auf eine Befragung von Jugendlichen mit Hilfe von Interviews wurde verzichtet. Seite 2 von 17

111 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit 1. Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendarbeit 11 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Ausbildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen im angemessenen Umfang einbeziehen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben. Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden (1) Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend 79 Abs. 2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit ( 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bleibt unberührt; er berät und unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben nach Satz 1 und trägt erforderlichenfalls durch finanzielle Zuwendungen zur Sicherung und zum gleichmäßigen Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebots bei. Übersteigt eine Aufgabe nach Satz 1 die Leistungsfähigkeit einer kreisangehörigen Gemeinde oder sind Einrichtungen, Dienste oder Veranstaltungen bereitzustellen oder vorzuhalten, deren Einzugsbereich sich auf mehrere kreisangehörige Gemeinden erstreckt, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, dass die Aufgabe im Weg kommunaler Zusammenarbeit erfüllt wird, oder, falls dies nicht möglich ist, selbst dafür Sorge zu tragen. Für Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit, die für Teilnehmer aus mehreren Gemeinden bestimmt sind, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe unmittelbar zuständig. Seite 3 von 17

112 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit (2) Für die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe gelten 4 und 74 SGB VIII sowie Art. 13 dieses Gesetzes entsprechend. (3) Die kreisangehörigen Gemeinden sind im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Aufgaben entsprechend 80 Abs. 3 SGB VIII an der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers zu beteiligen. Anmerkung Mehr als 2/3 der Kommunen des Landkreises Straubing-Bogen haben Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit verabschiedet, die auf Vorschlag des Kreisjugendrings/Kreisjugendpflegers eingeführt worden sind. Einige Gemeinden haben zwar die Fördersätze für die Jugendarbeit nicht anerkannt, lehnen sich aber in der Regel an die Vorschläge des Jugendrings an. Nur wenige Gemeinden haben die vorgeschlagene Jugendförderung abgelehnt und fördern im Einzelfall oder nach eigenen Kriterien. 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des 74 zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf eigene Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. Seite 4 von 17

113 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit 2. Jugendarbeit auf Landkreisebene Oberstes Ziel der Jugendarbeit ist es, die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern und sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen ( 1 Abs. 1 SGB VIII). Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen ( 11 SGB VIII). Die Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahren und nicht in erster Linie an Problemgruppen. Die Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen bei, dabei werden personale und soziale Kompetenzen angeregt und vermittelt wie: - Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, Aufbau eines Wertesystems, Eigenverantwortlichkeit - Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein. Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale: Freiwilligkeit der Teilnahme Vielfalt der Organisationen und Träger Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen Mitbestimmung, Mitgestaltung Selbstorganisation und Übernahme von Verantwortung Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen Überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit. Die Aufgaben der Jugendarbeit werden in 11, 12 SGB VIII beschrieben (siehe oben) und von öffentlichen und freien Trägern wahrgenommen. Die Aufgaben der Jugendarbeit werden fast ausschließlich von Ehrenamtlichen erfüllt. Aufgabe der Hauptamtlichen in der Jugendarbeit ist, diese zu unterstützen und sie für ihre Aufgaben zu qualifizieren. Seite 5 von 17

114 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit 3. Kommunale Jugendarbeit Straubing-Bogen Der Landkreis Straubing-Bogen ist der örtliche öffentliche Träger der Jugendarbeit und hat die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendarbeit. Er setzt die Rahmenbedingungen, um die Durchführung dieser Aufgaben zu ermöglichen. Die Kommunale Jugendarbeit Straubing-Bogen ist die Fachstelle für Jugendarbeit im Landkreis Straubing-Bogen und ist mit einer sozialpädagogischen Ganztagskraft besetzt. Traditionell füllt der kommunale Jugendpfleger im Landkreis auch die Stelle des Geschäftsführers des Kreisjugendrings aus. Somit ist die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger (Amt für Jugend und Familie) und dem freien Träger (Kreisjugendring) sehr intensiv. Aus dieser langen Tradition heraus wurde zwischen Landkreis und Kreisjugendring 1997 der Vertrag Zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Straubing-Bogen geschlossen. Im Wesentlichen wurde im Vertrag das festgeschrieben, was in den Jahren zuvor bereits praktiziert wurde. Immer schon wurde im Landkreis Straubing-Bogen der Kreisjugendring durch die kommunale Jugendarbeit unterstützt, die selbst keine eigenen Maßnahmen durchführt, sondern im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips mit der ganzen Arbeitskraft eines Kreisjugendpflegers und zusätzlichem Verwaltungspersonal dem Kreisjugendring zur Verfügung stehen. Der Vertrag räumt dem Kreisjugendring mehr Entscheidungsspielraum und Mitspracherecht ein. 4. Kreisjugendring Straubing-Bogen Der Kreisjugendring Straubing-Bogen (KJR) ist der freiwillige Zusammenschluss fast aller im Landkreis Straubing-Bogen vertretenen Jugendverbände und Jugendgemeinschaften. Er ist der örtliche Vertreter des Bayerischen Jugendrings (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und genießt die Anerkennung der öffentlichen Institutionen. Damit haben der Kreisjugendring und all seine Mitgliedsverbände die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Über 300 Jugendgruppen mit ca Mitgliedern sind dem Kreisjugendring angeschlossen. 4.1 Vollversammlung Die Vollversammlung ist das beschließende Gremium des Kreisjugendringes. Sie setzt sich aus 49 stimmberechtigten Delegierten der Mitgliedsverbände zusammen (Stand: Frühjahr 2010). Zweimal jährlich wird die Vollversammlung einberufen. Die Delegierten entscheiden über die Schwerpunktsetzung der Arbeit des Kreisjugendrings und nehmen dessen Arbeitsbericht entgegen. Seite 6 von 17

115 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit 4.2 Vorstandschaft Der Kreisjugendring wird von einer neunköpfigen ehrenamtlichen Vorstandschaft geführt, die alle zwei Jahre von den Delegierten der Kreisjugendring-Vollversammlung gewählt wird. Die Vorstandschaft vollzieht die Beschlüsse der Vollversammlung und legt ein Jahresprogramm vor, in dem die Arbeitsschwerpunkte festgelegt werden. 4.3 Ziele und Aufgaben des Kreisjugendrings Generelle Aufgaben, genannt in 11 Abs. 3 SGB VIII Wichtige Aufgaben und Ziele: Förderung der Jugendarbeit im Landkreis auf allen Gebieten und Einsatz für die Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen für alle jungen Menschen. Insbesondere: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit internationale Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Jugendberatung Satzungsgemäße Aufgaben Vertretung der Interessen junger Menschen Förderung junger Menschen bei der Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit, ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, der aktiven Mitgestaltung an der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft, zum gegenseitigen Verständnis und der Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Gesellschaft und in den Bildungsbereichen Unterstützung junger Menschen beim Einsatz für den Erhalt der natürlichen Umwelt Entgegenwirken totalitärer Tendenzen Pflegen und fördern internationaler Begegnung und Zusammenarbeit Einsatz für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen Seite 7 von 17

116 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Übertragene sowie eigene Aufgaben und Ziele Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss Mitarbeit bei der Jugendhilfeplanung Teilbereich Jugendarbeit Beratung der kreisangehörigen Gemeinden Veranstaltung von Tagungen für Jugendbeauftragte der Kommunen Politische Gespräche Abendreihen zu verschiedenen aktuellen Themen wie z.b. Jugendschutz Ausbildung der Betreuer für die Kinderferienmaßnahmen Veranstaltung von Kinderfreizeiten und Jugendfahrten Kulturelle Veranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Theaterfahrten, Seminare, Bildungsmaßnahmen Durchführung von Seminaren und Kursen Betriebsträgerschaft des Jugendtagungshauses Geiselhöring und des Jugendzeltplatzes in Mitterfels 4.4 Finanzausstattung Der überwiegende Teil der Mittel, die der KJR für die Jugendarbeit einsetzt, wird vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Verwendung ist durch einen Vertrag geregelt. Im Rahmen der Budgetierung entscheidet der KJR selbst wie die Mittel schwerpunktmäßig eingesetzt werden. Im Jahr 2010 fördert der Landkreis die kommunale Jugendarbeit (Zuschuss an den Kreisjugendring) mit einem Gesamtbetrag von ca Euro, die sich wie folgt aufteilen: Personalkosten: Kommunaler Jugendpfleger & eine Verwaltungsfachkraft: ca Euro Zuschuss für Sachkosten Zuschuss für Maßnahmen, Zuschusswesen, Sonstiges Euro Euro Der Förderverein Jugendarbeit Straubing-Bogen, der 1982 gegründet worden ist, fördert ebenfalls punktuell die Jugendarbeit, vorrangig das Jugendtagungshaus Geiselhöring und den Jugendzeltplatz in Mitterfels. Der Verein erzielt Einnahmen durch die jährliche Altkleider-/Altpapiersammlung, die in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring durchgeführt wird, sowie durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Bußgelder. Der Verein hat 87 Mitglieder (Stand: 2010). Der Jugendzeltplatz in Mitterfels konnte beim Bau und bei mehreren Renovierungen bisher mit über Euro gefördert werden. Auch beim Erweiterungsbau am Jugendtagungshaus Geiselhöring sowie bei der Sanierung der Nasszellen finanzierte der Verein mit knapp Euro kräftig mit. Seite 8 von 17

117 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit 4.5 Kreisjugendring und verbandliche Jugendarbeit Jugendverbände und finanzielle Förderung der Jugendverbandsarbeit 16 Jugendverbände mit über 300 Gruppen sind Mitglied beim Kreisjugendring Straubing-Bogen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Jugendverbände (Schützenjugend, Eisstockschützen, Reitvereine, Obst- und Gartenbauvereine, Ski-Clubs, Fördervereine, etc.), die im Landkreis Straubing-Bogen hervorragende Jugendarbeit leisten. Der Kreisjugendring unterstützt und fördert die Verbände, damit sie ihre verbandsspezifischen Aufgaben erfüllen können. Der KJR steht mit den Jugendverbänden und gruppen im ständigen Kontakt. Der Kreisjugendring fördert die Jugendverbandsarbeit durch die Vergabe von Zuschüssen auf örtlicher und überörtlicher Ebene nach den jeweils gültigen Richtlinien. Hierbei können z. B. Mitarbeiter- und Jugendbildungen, Projektarbeiten, Freizeitmaßnahmen, nationale oder internationale Begegnungen sowie Renovierungsoder Umbaumaßnahmen der jeweiligen Jugendeinrichtung gefördert werden. Der jährliche Bedarf beläuft sich in der Regel zwischen und Euro und konnte bisher immer aus dem KJR-Budget gedeckt werden. Zusätzlich bietet der Kreisjugendring günstige Verleihkonditionen, z. B. für Hüpfburg, Beamer, Spielekiste oder Gaudiwurm an, um so die Kreisverbände bei ihren Tätigkeiten zu unterstützen Stärkung des Ehrenamtes Jugendpreis Der Jugendpreis ist die höchste Auszeichnung in der außerschulischen Jugendarbeit im Landkreis Straubing-Bogen und wird nur einmal im Jahr an eine Person verliehen. Der Preis ist mit Euro dotiert, die von der Sparkasse Niederbayern-Mitte zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag soll nach Vorschlag der ausgezeichneten Person/Organisation für Zwecke der Jugendarbeit verwendet werden. Jugendraute Die Jugendraute wird seit 1994 (zuerst bis 2004 als "Jugend-Oskar") an Personen verliehen, die mindestens fünf Jahre in verantwortlicher Position in der Jugendarbeit tätig waren oder noch sind. Die Auszeichnung soll zum einen die aktiven ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit ermutigen, sich weiterhin in den Dienst der Jugend zu stellen und andererseits den ehemaligen Helfern als "Dankeschön" dienen für ihr Engagement um die Jugend im Landkreis. Vergünstigungen für Juleica-Besitzer Seit 1999 besteht für Jugendgruppenleiter und Jugendleiter die Möglichkeit, über den Kreisjugendring Straubing-Bogen eine Jugendleitercard (Juleica) zu beantragen. Diese gilt als Legitimation gegenüber Eltern, Gemeindevertretern, Behörden, o. ä. Sie weist den Besitzer als verantwortliche Person in der Jugendarbeit aus. Seite 9 von 17

118 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Um das Ehrenamt zu stärken, bemüht sich der Kreisjugendring, für die Juleica-Inhaber (im Landkreis Straubing-Bogen sind dies zurzeit über 200 Personen) Vergünstigungen zu erwirken, damit die Wertigkeit der Card gesteigert werden kann. Die aktuelle Liste der über 30 Vergünstigungen ist in der KJR-Geschäftsstelle erhältlich. 4.6 Kreisjugendring als Anbieter / Veranstalter Der KJR bietet das gesamte Jahr über eine große Bandbreite von möglichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um: Jugendfahrten in europäische Länder für Jugendliche ab 15 Jahren; Bildungsreisen und Sprachferien Kinderfreizeiten in den verschiedenen Ferien jährlich nutzen über 500 Kinder die pädagogisch wertvollen ein- und mehrtägigen Angebote; Volksmusikwoche traditionelle Jugendbildungsmaßnahme im musischen Bereich Musicalfahrten Altkleider-/Altpapiersammlung zusammen mit den Jugendgruppen des Landkreises Projekte wie: Selbstverteidigungskurse; Kindertheater an Schulen, Mädchenseminare; Aufklärungsseminare, Seminarabende zu Themen wie Alkoholkonsum oder Jugendschutz und Großveranstaltungen Partnerschaft mit Ungarn Internationale Begegnungen: seit 1989 besteht die Partnerschaft mit Ungarn. Jährlich findet ein einwöchiges Treffen statt, abwechselnd in Szécsény (Ungarn) und im Landkreis Straubing-Bogen. Aus dieser Partnerschaft heraus werden ungarische Praktikanten seit 1994 jedes Jahr im Sommer in den Landkreis Straubing-Bogen zu Landwirten, Gastwirten und Pferdebetrieben vermittelt.. Seite 10 von 17

119 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Betreuerausbildung Die regelmäßig stattfindende Betreuerausbildung meist durch Wochenendseminare - behandelt die verschiedensten Themen, die für die Betreuung von Kindern relevant sind. Dazu gehören unter anderem: Pädagogische Betreuung, Aufsichtspflicht, Gruppenspiele, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Erlebnispädagogik, Jugendschutz, Programmgestaltung, Basteln und Werken und vieles mehr. Die Seminare sind ein wichtiger Baustein der Vorbereitung der Betreuer für die Kinderfreizeiten und Jugendfahrten des Kreisjugendrings Straubing-Bogen. Freizeitbus Der aufgrund der Initiative des Kreisjugendrings vom Landkreis ins Leben gerufene Freizeit- oder Discobus befördert seit 1992 in den Wintermonaten (von Oktober bis Mai) Jugendliche zuverlässig von zu Hause zu den Freizeittreffs in der Region. Oberstes Ziel ist das Verhindern von sogenannten Disco-Unfällen, die sich häufig mit Beteiligung von jungen Menschen in den Nachtstunden bei Heimfahrten von Discobesuchen ereignen. Die Innovation Freizeitbus wird durch die hohen Nutzerzahlen Jahr für Jahr bestätigt. Auf sieben Linien werden pro Saison bis zu Jugendliche befördert. Der Landkreis als Betreiber des Freizeitbusses fördert dieses Angebot mit jährlich ca Euro. Die angeschlossenen Kommunen fördern ebenfalls den Freizeitbus mit jährlichen Zuschüssen zwischen 100 und 250 Euro. Das Linienangebot wird jährlich durch das Fachpersonal des Landratsamtes in Absprache mit dem Kreisjugendring und den Busunternehmern überarbeitet und durch den Kreisausschuss des Landkreises beschlossen. 4.7 Öffentlichkeitsarbeit Viermal im Jahr erscheint die Zeitschrift des Kreisjugendrings JUGEND AKTUELL. Jugendverbände haben in dieser Zeitschrift die Möglichkeit sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren und kostenlos für ihre Maßnahmen Werbung zu machen Es werden Prospekte und Werbematerialien in Umlauf gebracht, durch welche sich Interessenten über das umfangreiche Fahrtenprogramm und über andere Veranstaltungen des KJR informieren können Zudem verfügt der Kreisjugendring mit über eine eigene Homepage, auf der sich jeder über die Institution und deren Angebote einen Überblick verschaffen kann. Durch Präsenz in der örtlichen Presse, Lokalradio und Lokalfernsehen informiert der KJR die Allgemeinheit über seine Aktivitäten. Seite 11 von 17

120 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie Jugendwallfahrt oder Regionaltag Im Jahresbericht legt der KJR Rechenschaft gegenüber dem Kreistag, Politikern und Behördenvertretern ab. Anmerkung: Aufgrund der Vielfalt der Tätigkeiten, die der Kreisjugendring Straubing-Bogen für den Landkreis durchführt und dem Zuwachs an Aufgaben in den letzten Jahren sind sowohl personell als auch finanziell die Ressourcen des Jugendrings stark gebunden. Zusätzliche Anforderungen wie die Beratung von Gemeinden, eine intensivere Aus- und Fortbildung von Jugendbeauftragten oder Schwerpunktarbeiten zu Themen wie Jugendschutz oder Alkoholkonsum sind mit der aktuellen Personalausstattung nur noch bedingt leistbar. Eine Aufstockung des Personalstandes beim Kreisjugendring wird als sinnvoll erachtet. 5. Freie Träger der Jugendarbeit auf Landkreisebene Die Jugendarbeit wird zum größten Teil von freien Trägern gestaltet, in deren Vielfalt sich die Pluralität der Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Interessen und weltanschaulichen Orientierungen widerspiegelt. Neben den im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Gruppierungen gibt es kirchliche Träger und örtlich organisierte Vereine und Jugendgemeinschaften. Insgesamt sind über 300 Kinder- und Jugendgruppen im Landkreis Straubing-Bogen aktiv und zählen mehr als Mitglieder. Die einzelnen Gruppierungen, die sich aktiv um Kinder und Jugendliche bemühen, sind auf den Gemeinde-Homepages unter der Rubrik Vereine abrufbar. Die Arbeit der freien Träger ist unverzichtbar für die Entwicklungschancen der jungen Menschen. Diese Träger zu fördern und zu unterstützen ist eine wichtige, zeitaufwändige Aufgabe des Kreisjugendrings, die zu einem großen Teil auch von der ehrenamtlichen Vorstandschaft des Kreisjugendrings geleistet wird. 6. Kirchliche Träger der Jugendarbeit auf Landkreisebene Der Landkreis Straubing-Bogen liegt in der Diözese Regensburg und wird über eine der insgesamt 13 Außenstellen des Bischöflichen Jugendamtes betreut. In den Zuständigkeitsbereich der Katholischen Jugendstelle Straubing fallen im Landkreisgebiet 78 Seelsorgestellen mit ca Katholiken. Katholische Jugendstelle Straubing: Burggasse 8 a, Straubing, Tel: 09421/10613, straubing@jugendstelle.de Personal: 1 Kirchliche Jugendpflegerin (Vollzeit) 1 Büromitarbeiterin (10 Wochenstunden) Seite 12 von 17

121 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Wir arbeiten mit dem Ziel, junge Menschen zu fordern und zu fördern, damit sie in der Begegnung mit sich selbst, mit anderen und mit Gott ihre unverwechselbare Identität finden und so fähig werden, in der Gesellschaft und in der Kirche als Christinnen und Christen zu handeln. (Auszug aus der Präambel des Qualitätssicherungshandbuches des Bischöflichen Jugendamtes Regensburg) Arbeitsschwerpunkt der Kirchlichen Jugendpflegerin ist, junge Menschen zu qualifizieren, die kirchliche Jugendarbeit zu koordinieren und zu unterstützen und insbesondere die kirchlichen Jugendverbände in den Dekanaten Bogenberg-Pondorf und Geiselhöring zu begleiten. Angebote der Katholischen Jugendstelle Straubing: Die Katholische Jugendstelle bietet pfarreiübergreifende Veranstaltungen an, woraus sich häufig Kooperationen mit den Kreisverbänden des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) ergeben. Abend-/ Tagesseminare für Jugendleiter Altkleider- und Altpapiersammlung Andachten zu verschiedenen Anlässen Deutsch-ungarische Jugendbegegnung Erste Hilfe-Seminare Fachliche und persönliche Beratung Verantwortlicher und Interessierter Gruppenleiterseminare Informationsveranstaltungen Instrumentenbaukurs Jugendfreizeit Jugendgottesdienste mit verschiedenen Themen Jugendwallfahrt auf den Bogenberg Ministrantenfußballturnier Percussionworkshop Regionale Ministrantentage Spielenachmittage Straubinger Spieletage Tage der Orientierung Jugendseelsorgegespräche Tutorenseminar Volleyballturnier Anmerkung:: Im umfangreichen Zuständigkeitsbereich der kath. Jugendstelle werden trotz der geringen personellen Ressourcen, vor allem im Verwaltungsbereich, vielfältige Aufgaben bewältigt und Angebote für junge Menschen unterbreitet. Seite 13 von 17

122 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit 7. Die Jugendarbeit der freien Träger in den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen In den Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen sind folgende Jugendorganisationen tätig: Sportjugend mit 70 Jugendgruppen und einer Vielzahl weiterer Untergruppen Feuerwehrjugend mit 110 Jugendgruppen Bund der Deutschen Katholischen Jugend mit 75 Jugendgruppen Jugendrotkreuz mit 25 Jugendgruppen Trachtenjugend mit 12 Jugendgruppen Fischerjugend mit ca. 10 Jugendgruppen Schützenjugend mit ca. 20 Jugendgruppen Ca. 50 diverse, meist einzelne Gruppen (z.b. Pfadfinder oder Rassegeflügelzüchter), die sich um junge Menschen bemühen Anmerkung: Diese Zahlen wurden ermittelt aufgrund der Angaben der Verbände beim Abruf der Grundförderung durch den Kreisjugendring und der Angaben bei den Gemeindegesprächen des Kreisjugendrings in den Jahren 2006 und Überörtliche Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit Mit dem Jugendtagungshaus Geiselhöring und dem Jugendzeltplatz Mitterfels sind zwei überörtliche Einrichtungen der Jugendarbeit im Landkreis Straubing-Bogen angesiedelt. Beide Einrichtungen werden vom Kreisjugendring Straubing-Bogen betrieben. Während der Jugendzeltplatz dem Jugendring selbst gehört, ist das Jugendtagungshaus eine Einrichtung des Landkreises, der die Betriebsträgerschaft an den Kreisjugendring übertragen hat. Das Jugendtagungshaus Geiselhöring ist ein Übernachtungs- und Tagungshaus für Jugendgruppen und verbände, ideal geeignet für Schulungen, Kurse, Seminare, Freizeitmaßnahmen, Tagungen oder Schulentlasstage. Es ist als Selbstversorgerhaus konzipiert und bietet Platz für 40 Personen. Der Jugendzeltplatz Mitterfels liegt idyllisch im Perlbachtal, eingebettet im Mitterfelser Wald, eingegrenzt durch eine Felswand und den Perlbach (Menach) und eignet sich bestens für Zeltfreizeiten der Jugendverbände und gruppen. Insgesamt sind in beiden Einrichtungen jährlich ungefähr junge Menschen zu Gast. Das Angebot an überörtlichen Einrichtungen im Landkreis Straubing-Bogen vervollständigt die Jugendbildungsstätte Windberg als bezirkliche Jugendbildungsstätte, die ebenfalls sehr gut ausgelastet ist. Weiterhin gibt es die Medianfachberaterin des Bezirks Niederbayern. Diese bietet Beratungsmöglichkeiten für den bewussten Umgang mit Internet und anderen Medien an. Seite 14 von 17

123 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Medienpädagogische und medienpraktische Fragen beeinflussen einen großen Teil der Jugendarbeit. Die Medienfachberaterin ist Ansprechpartnerin für Jugendmediengruppen sowie für haupt- und ehrenamtliche Multiplikatoren/innen der Jugendarbeit in Niederbayern. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Umsetzung ihrer Ideen und bei der Produktion von Videofilmen, Radiobeiträgen und Multimediaprojekten. Anmerkung: Alle drei überörtlichen Einrichtungen im Landkreis erfreuen sich großer Beliebtheit und sind zeitgemäß ausgestattet. Der Bedarf an überörtlichen Einrichtungen für die Landkreis Straubing-Bogen ist hiermit gedeckt. Die Medienfachberatung ist eine wichtige Einrichtung des Bezirks Niederbayern, die unbedingt erforderlich ist und erhalten bleiben soll. 9. Örtliche Einrichtungen und Treffpunkte der Jugendarbeit 9.1 Jugendräume in den kreisangehörigen Gemeinden Gruppenräume und Jugendheime sind Teil der Grundausstattung einer guten Infrastruktur der Jugendarbeit in der Gemeinde. Eine ausreichende Ausstattung mit Jugendräumen sicherzustellen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinden auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Die Gemeindebefragung des Kreisjugendrings 2006/2007 hat ergeben, dass sich das Angebot in den letzten Jahren verbessert hat. Grund hierfür sind unter anderem auch die Jugendbeauftragten der Gemeinden, die ihrer Rolle als Mittler zwischen Jugendlichen und der Gemeinde bzw. als Sprachrohr der Jugendlichen in der Gemeinde immer mehr gerecht werden. 9.2 Offene Kinder- und Jugendtreffs in den Gemeinden Offene Jugendarbeit ist eine anerkannte Methode der Jugendarbeit, die sich von Gruppen, Kursen und anderen Angeboten für Jugendliche unterscheidet. Ihr zentrales Prinzip ist die Niederschwelligkeit. Jugendtreffs sind gute Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und leisten einen wertvollen Beitrag bei der Entwicklungsförderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere auch für die Zielgruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Jugendlichen soll ein Treffpunkt angeboten werden, den sie möglichst nach ihren Vorstellungen gestalten können. Der Zugang zum Angebot der offenen Jugendarbeit muss offen sein, d.h., es gibt keine Beschränkungen, keine Vorbedingungen, keine Mitgliedschaft o. ä. Die Angebote müssen für die Jugendlichen kostenfrei sein. Der offene Treff soll regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, geöffnet sein. Die Betreuung von offenen Jugendtreffs sollte in der Regel durch sozialpädagogische Fachkräfte oder falls dies sinnvoll und zweckmäßig ist durch den Einsatz von Ehrenamtlichen realisiert werden. Wobei insbesondere für die ehrenamtlichen Mitarbeiter entsprechende Schulungs-/Informationsangebote vorzuhalten sind. Seite 15 von 17

124 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Im Landkreis Straubing-Bogen gibt es (Stand: Frühjahr 2010) drei offene Einrichtungen, die durch sozialpädagogisches Fachpersonal betreut werden. Das Jugendfreizeithaus Bogen sowie die Jugendtreffs in Mallersdorf und Geiselhöring sind gelungene Beispiele zur Schaffung von betreuten Angeboten im Landkreis. Der Landkreis fördert nach seinen Richtlinien aus dem Jahr maximal eine sozialpädagogische Vollzeitkraft mit einem jährlichen Zuschuss i. H. v Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine anteilige Kürzung (mind. 12 Stunden). Mit diesen drei betreuten Treffs ist der dringlichste Bedarf für durch Fachpersonal geleitete offene Jugendarbeit gedeckt. Sollte eine Gemeinde einen weiteren Bedarf sehen, ist dieser im Einzelfall mit den Fachstellen im Landratsamt (Amt für Jugend und Familie) abzustimmen und im Jugendhilfeausschuss des Landkreises zu erläutern. 9.3 Informelle Treffpunkte junger Menschen in den Gemeinden Informelle Treffs sind Bestandteil der Jugendkultur. Jugendliche müssen die Gelegenheit haben, sich mit Altersgenossen zu treffen und suchen sich ihre Treffpunkte meist selber. Dabei kommt es ihnen im Wesentlichen darauf an, zu sehen und gesehen zu werden. Dies ist Bestandteil ihrer eigenen Sozialisation im Übergang zum Erwachsenwerden. Die informellen Treffs sind in der Regel nicht planbar. Durch die verschiedenen Aktivitäten (z. B. Musik hören, lautes Gröhlen, Trinkgelage etc.) werden diese Plätze von den Anwohnern oftmals als störend empfunden, d. h., Konflikte sind vorprogrammiert. Dieser Bereich der offenen Jugendarbeit muss generell als besondere Herausforderung für alle Verantwortlichen (Kommune, Jugendbeauftragte(r), Jugendverbände und Vereine) gesehen werden. Mögliche Lösungsansätze können dann gefunden werden, wenn die Verantwortlichen gemeinsam mit den Jugendlichen deren Wünsche und Vorstellungen analysieren und durch Einbindung der Beteiligten auch umsetzen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. Plätze und Aufenthaltsbereiche etwas außerhalb von Wohngebieten anzubieten (soweit wie möglich sollte die Gestaltung den Jugendlichen überlassen werden); Bolzplätze nicht auf die Nutzung von Kindern unter 14 Jahren beschränken oder die Nutzung von gemeindeeigenem Gelände ermöglichen (z.b. Bauhof oder Parkplätze). 10. Stärkung des kommunalen Jugendbeauftragten Die Tätigkeit der Jugendbeauftragten in den Gemeinden hat sich sehr bewährt. Der Dialog zwischen den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und Gemeinden ist durch diese ehrenamtliche Arbeit eines oder mehrerer Gemeinderäte stark in Bewegung gekommen. 1 Siehe: Richtlinien zur Förderung von gemeindlicher Jugendarbeit des Landkreises Straubing-Bogen zum (Anhang) Seite 16 von 17

125 Teilplan III Kommunale Jugendarbeit Die Jugendbeauftragten sorgen für kontinuierlichen Kontakt zwischen der Gemeinde und den jungen Menschen, arbeiten mit Vereinen zusammen, die sich um die Jugend bemühen. Weiterhin fördern und unterstützen sie die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und bieten teilweise auch Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche selbst an. Gerade die Ferienprogramme bieten eine sinnvolle Ergänzung zu den kontinuierlichen Angeboten der Vereine und Verbände für die Kinder- und Jugendlichen in den Gemeinden und zum Angebot von den landkreisweit ausgeschriebenen Kinderfreizeiten und Jugendfahrten des Kreisjugendrings. 11. Empfehlungen zur kommunalen Jugendarbeit Die traditionellen überörtlichen und offenen Angebote wie Kinderfreizeiten oder Jugendfahrten sollen als wertvolles Feld des sozialen Lernens unbedingt erhalten bleiben. Eine Aufstockung des Personalstandes beim Kreisjugendring wird empfohlen. Erhaltung des guten Standards der überörtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit im Landkreis: Jugendzeltplatz Mitterfels, Jugendtagungshaus Geiselhöring, Jugendbildungsstätte Windberg Jugendinitiativen sollen von den Gemeinden erfasst und unterstützt werden. Weiterhin Förderung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die offenen Jugendtreffs; Ausdehnung der Richtlinien auf die aufsuchende Jugendarbeit (Streetwork), falls dieser Bedarf von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverbund in Absprache mit dem Amt für Jugend und Familie des Landkreises festgestellt und im Jugendhilfeausschuss bestätigt wird. Denkbar sind auch Modelle, bei denen sich mehrere Gemeinden zusammenschließen und einen Sozialarbeiter über einen Trägerverein beschäftigen, wie es im Landkreis Regensburg aktuell praktiziert wird. Rechtzeitige Zusammenarbeit zwischen Amt für Jugend und Familie und kommunalem Jugendpfleger bei der Entstehung von Problemen mit Informellen Jugendtreffs ; so kann gemeinsam ein Konzept zur Problemlösung erarbeitet werden Erlassen einer Satzung für die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen nach Ermessen der Kommunen; so können in besonderen Fällen Verbote ausgesprochen und auch polizeilich durchgesetzt werden. Durch geeignete Seminare (z.b. Angeboten durch den Kreisjugendring) soll den kommunalen Jugendbeauftragten regelmäßig die Möglichkeit geboten werden, sich auszutauschen und fortzubilden. Seite 17 von 17

126 Jugendhilfeplan des Landkreises Straubing- Bogen Teilplan IV Jugendsozialarbeit Bestandserhebung der Angebote der Jugendsozialarbeit im Landkreis Straubing-Bogen Stand: Juni 2010

127 Teilplan IV Jugendsozialarbeit Inhalt: 1. Jugendsozialarbeit als öffentliche Aufgabe Gesetzliche Grundlagen Situation im Landkreis Zahl der Schulabgänger im Landkreis und in der Stadt Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Straubing-Bogen Instrumentarien der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufseinstiegsbegleitung Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen Praxisklasse Berufsvorbereitungsjahr/ Berufsorientierungsjahr (Straubinger Modell) Aktivierungshilfen für Jüngere Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Sozialpädagogische Begleitung Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Trainingsmaßnahmen/Eignungsfeststellung Ausbildungsbonus Zusätzliche Reha-spezifische Leistungen Ausbildungsprojekte Niedrigschwellige Angebote Empfehlungen für die Arbeitsweltbezogene Jugend-sozialarbeit und die Jugendsozialarbeit an Schulen...15 Abbildungsverzeichnis : Abb. 1: Zahl der Schulabgänger an Hauptschulen im Landkreis Straubing-Bogen, sowie der Stadt Straubing.7 Abb. 2: Zahl der Schulabgänger an Hauptschulen im Landkreis Straubing-Bogen, sowie der Stadt Straubing.8 Abb. 3: Bestand an Arbeitslosen Im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach dem letzten Schulabschluss 8 Seite 2 von 16

128 Teilplan IV Jugendsozialarbeit 1. Jugendsozialarbeit als öffentliche Aufgabe Die öffentliche Leistung Jugendsozialarbeit ist speziell als Hilfe dafür konzipiert, dass junge Menschen den Anschluss an die Gesellschaft finden und perspektivisch ihr Leben eigenständig meistern können. Das Angebot der Jugendsozialarbeit ist nach den Voraussetzungen des 13 SGB VIII eine Leistung der Jugendhilfe und richtet sich an benachteiligte junge Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Jugendsozialarbeit verfolgt das Ziel, soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden, sowie die soziale Integration zu fördern. Aus gesellschaftlicher Sicht kann eine gesteigerte Investition in die Jugendsozialarbeit dazu beitragen, die Ressourcen auch dieser Gruppe junger Menschen für die Gesellschaft zu erschließen und ihre Abhängigkeit von öffentlicher Hilfe zu vermeiden. Im Übrigen hat die als Jugendsozialarbeit gewährte Integrationshilfe auch familienpolitische Relevanz. Sie trägt durch ihre Zielsetzung dazu bei, dass sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen ihre (potenzielle zukünftige) Rolle als Eltern verantwortlich ausfüllen können. Nicht zuletzt auch deshalb wäre es kurzsichtig, aus fiskalischen Erwägungen auf eine entsprechende Integrationshilfe für die beinah erwachsenen jungen Menschen zu verzichten. Jugendsozialarbeit hat zwei Schwerpunkte: a) Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Sie richtet sich an junge Menschen, deren altersgemäße gesellschaftliche Integration nicht als wenigstens durchschnittlich gelungen bezeichnet werden kann, die psychische, physische und sonstige individuelle Beeinträchtigungen haben, die deshalb in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, die durch ihr soziales Verhalten, beispielsweise durch erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen, deren Abschluss gefährdet ist, die aufgrund eines Migrationshintergrundes sozial benachteiligt sind sowie an Schulverweigerer Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist damit kein Angebot, das allen Schülern/innen zur Verfügung steht. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot für sozial benachteiligte junge Menschen. Die staatliche Förderung erfasst die Hauptschulen, bei den Sonderpädagogischen Förderzentren die Hauptschulstufe und die Berufsschulen. Für Grundschüler steht die Jugendsozialarbeit an Schulen derzeit nicht offen. Seite 3 von 16

129 Teilplan IV Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit an Schulen ist abzugrenzen von Schulbezogener Jugendarbeit Schulischen Aufgaben Allgemeiner Sozialdienst am Amt für Jugend und Familie Ziel von Jugendsozialarbeit an Schulen ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung sowie in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung sozialpädagogisch so zu unterstützen, dass ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und somit ihre soziale Integration gelingen kann. b) Arbeitsweltorientierte Jugendsozialarbeit (JSA) Sie wendet sich schwerpunktmäßig an: Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre), die aufgrund vielfältiger Probleme in Familie, Schule, Beruf, Gesundheit oder sozialem Verhalten, noch nicht ausbildungs- oder maßnahmereif sind oder keine Ausbildungsoder Arbeitsstelle finden oder halten können, sowie an Migranten, die Hilfen bei der kulturellen Anpassung, Sprachtraining und zusätzliche Qualifikation benötigen, um sich in unserer Kultur und unserem Arbeitsleben zurechtzufinden. Trotz einer erfreulichen Entwicklung auf dem Sektor der Jugendarbeitslosigkeit sind sich die in der Jugendhilfe tätigen Akteure (Schulen, Bildungsträger, Wohlfahrtsverbände etc.) einig, dass es noch immer zu viele Jugendliche gibt, die heute keine echten Zukunftsperspektiven, vor allem keine Perspektiven auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu festgestellt, dass acht Prozent der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Darunter ist ein erheblicher Anteil an Schülerinnen und Schülern, die entweder über einen längeren Zeitraum unentschuldigt der Schule fern bleiben oder physisch anwesend sind, aber dem Unterricht schon längere Zeit nicht mehr folgen. Jede fünfte Berufsausbildung wird abgebrochen. 15 Prozent der Jugendlichen zwischen 20 und 29 Jahren haben gar keine Berufsausbildung. Fehlende Schul- und Berufsabschlüsse jedoch sind die Hauptursachen von Jugendarbeitslosigkeit. Vor diesem Hintergrund verdient die als Integrationshilfe konzipierte Jugendsozialarbeit gesteigerte Aufmerksamkeit. Sie ist auf die Schlüsselbereiche Schule, Beruf und Soziale Integration ausgerichtet und gilt jenen jungen Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und zu ihrer Integration einer besonderen Hilfe bedürfen. Seite 4 von 16

130 Teilplan IV Jugendsozialarbeit 2. Gesetzliche Grundlagen 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass 1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, 2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird, 3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird, Seite 5 von 16

131 Teilplan IV Jugendsozialarbeit 4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden, 5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden. (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 6. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und 7. zur Sicherung des Lebensunterhalts. 1 SGB III Ziele der Arbeitsförderung (1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht. (2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere 1. die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen, 2. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern, 3. unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und 4. die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden. (3) Die Bundesregierung soll mit der Bundesagentur zur Durchführung der Arbeitsförderung Rahmenziele vereinbaren. Diese dienen der Umsetzung der Grundsätze dieses Buches. Die Rahmenziele werden spätestens zu Beginn einer Legislaturperiode überprüft. Seite 6 von 16

132 Teilplan IV Jugendsozialarbeit 3. Situation im Landkreis 3.1 Zahl der Schulabgänger im Landkreis und in der Stadt Bei den nachfolgenden Statistiken der Staatlichen Schulämter der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen muss der Focus vor allem auf die Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz gerichtet werden. Zeitpunkt der Bestandsaufnahme ist September 2008 und September Die Aktualisierung der relevanten Zahlen und Daten soll Gegenstand der Fortschreibung des Jungendhilfeplanes sein. Gesamtsituation der Schulabgänger in Stadt und Landkreis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 bei 715 Schüler mit Ausbildungsplatz ohne Ausbildungsplatz weiterführende Schule Wiederholer ohne HS-Abschluss keine Angaben 108 Abb. 1: Zahl der Schulabgänger an Hauptschulen im Landkreis Straubing-Bogen, sowie der Stadt Straubing Quelle: Staatliche Schulämter des Landkreises und der Stadt Seite 7 von 16

133 Teilplan IV Jugendsozialarbeit Gesamtsituation der Schulabgänger in Stadt und Landkreis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 bei 616 Schülern mit Ausbildungsplatz ohne Ausbildungsplatz weiterführende Schule Wiederholer ohne HS-Abschluss Abb. 2: Zahl der Schulabgänger an Hauptschulen im Landkreis Straubing-Bogen, sowie der Stadt Straubing Quelle: Staatliche Schulämter des Landkreises und der Stadt Arbeitslose Jugendliche nach Schulabschluss im Landkreis Straubing-Bogen 100% 90% 80% 70% 60% Abitur/Hochschulreife Fachhochschulreife 50% 40% 30% Mittlere Reife Hauptschulabschluss Kein Hauptschulabschluss 20% 10% 0% Apr 08 Sep 08 Apr 09 Sep 09 1) Abb. 3: Zahl an Arbeitslosen Im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach dem letzten Schulabschluss. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, Ausgewählte Berichtsmonate Seite 8 von 16

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